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  3. EU-Urheberrechtsreform: Ja zum neuen Urheberrecht - ein gute Nachricht für das Internet

Ja zum neuen Urheberrecht - ein gute Nachricht für das Internet

Kommentar Von Detlef Drewes
26.03.2019

Das EU-Parlament hat für die umstrittene Urheberrechtsreform gestimmt. Das ist eine gute Nachricht für alle Kreativen, die ihre Arbeit im Internet veröffentlichen.

Das ist ein guter Tag für ein freies und vielfältiges Internet. Denn das Europäische Parlament hat sich nicht anstecken lassen von jenen, die das Geschäft der Konzerne erledigen wollten, denen die Freiheit im Netz egal ist, so lange sie ihr Geschäftsmodell nur fortführen dürfen. Es ist der Tag, an dem Autoren, Künstler, Komponisten und Journalisten wissen, dass sie weiter ihre Schöpfungen über dieses Medium verbreiten können, weil ihnen ihre Werke nicht einfach genommen werden, damit andere daraus ein attraktives Umfeld für ihre Werbung machen.

Regeln der Realität müssen auch in der Virtualität gelten

Mit der Verabschiedung dieses Urheberrechtes wurde ein wichtiger Schritt dazu getan, dass die Regeln der Realität auch in der Virtualität gelten. Denn man kann nicht oft genug betonen: Diese aktualisierte Richtlinie schafft kein neues Recht. Sie überträgt nur das, was in der analogen Welt selbstverständlich ist, auf das virtuelle Medium. Dennoch bleibt die Frage: War der Preis zu hoch, weil zumindest indirekt die umstrittenen Uploadfilter als einzige technische Lösung übrigbleiben, damit Plattform-Betreiber ihrer nunmehr deutlich erweiterten Verantwortung gerecht werden?

Bei allem Verständnis für manche Demonstranten, die in den zurückliegenden Monaten gegen diese Filter auf die Straße gegangen sind, bleibt doch Vieles einfach nur unbegreiflich. Programme zum Überprüfen von Inhalten sind seit Jahren gang und gäbe. Das wissen diejenigen, die die Filter bekämpft und sich an die Spitze der Gegner dieser EU-Richtlinie gestellt haben, besser als jeder technisch wenig versierte User. Und dennoch wurde ein falsches Spiel gespielt, weil nur wenige fragten, warum YouTube, Facebook und Google so offensiv gegen die EU-Gesetzgebung polemisierten, obwohl sie doch längst mit Uploadfiltern arbeiten - um illegale Inhalte zu stoppen.

Was ist die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Inhaltes anderes als eine illegale Handlung? Wer befürchtet, die Anbieter würden nun aus lauter Furcht vor Sanktionen lieber zu viel als zu wenig sperren (eine Reaktion, für die keine der großen Plattformen bisher bekannt ist), sollte die neue Wirklichkeit beobachten. Denn übertriebene Kontrollen sind untersagt. Und wer miserabel arbeitende Uploadfilter beklagt, kann sich beschweren - aber nicht beim Europäischen Parlament. Das ist zwar für das Urheberrecht verantwortlich, aber nicht für Uploadfilter, die fehleranfällig sind. Dieser Schritt zu einem neuen Leistungsschutzrecht war wichtig, weil er das Primat der Politik über die Regeln im Internet wiederhergestellt und den Konzernen entrissen hat.

Kultur in Europa muss auch im Internet geschützt werden

An dieser Stelle lohnt sich der Blick über die eigenen Grenzen. Es waren nicht wenige europäische Partner, die mehr oder minder kopfschüttelnd die deutschen Demonstrationen und Diskussionen verfolgt haben. Bei vielen unserer Partner stand von Anfang vor allem ein Interesse im Vordergrund: Sie wollten die eigene Kultur und ihre Schaffenden schützen - vor allem vor dem Zugriff und der Ausbeutung durch amerikanische Internet-Konzerne, die milliardenschwere Gewinne mit eben diesen Werken einfahren, ohne die Künstler an den Umsätzen zu beteiligen. Dass sich in der Bundesrepublik so viele fanden, die offenbar bereit waren, die eigenen Werke und die eigene Kultur von anderen benutzen zu lassen, hat für viel Unverständnis gesorgt.

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Nun aber wird es darum gehen, alles wieder zusammenzuführen: Die Autoren, Künstler, Komponisten und Filmemacher werden zeigen müssen, dass sie weiter das Netz als Forum für ihre Arbeiten nutzen - und es so bereichern. Verlage und Rechteverwertungsgesellschaften sind gefragt, tatsächlich für eine angemessene Honorierung zu sorgen. Und die Plattformen sollten ihre polemischen Ausfälle schleunigst wieder vergessen und deutlich machen, dass ein gut funktionierendes Urheberrecht auch ihre Situation verbessert. Gerade weil es keine Verstöße gegen Schutzrechte mehr gibt. Und die User sollten vielleicht am Ende begreifen, dass ihnen die neue europäische Richtlinie ebenfalls Sicherheit beschert, weil nun nicht mehr zu befürchten ist, dass eines Tags Abmahnbescheide dubioser Kanzleien ins Haus flattern. Denn das Regelwerk legt solchen Leuten das Handwerk. Wie gesagt: Das ist ein guter Tag für das Internet und seine Nutzer.   

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.03.2019

Der Kommentar enthält so viele Falschinformationen, dass ich nur auf die Gröbste eingehen will:
> Gerade weil es keine Verstöße gegen Schutzrechte mehr gibt. Und die User sollten vielleicht am Ende begreifen, dass ihnen die neue europäische Richtlinie ebenfalls Sicherheit beschert, weil nun nicht mehr zu befürchten ist, dass eines Tags Abmahnbescheide dubioser Kanzleien ins Haus flattern.

Das stimmt nicht. Die Reform erweitert nur das bestehende Urheberrecht. Das heißt wenn eine Plattform einen zumutbaren Aufwand bzgl. Upload-Filter betreibt und ein Nutzer trotzdem ein geschütztes Werk hochlädt, dann stehen die Abmahnanwälte weiterhin bei diesem Nutzer an der Tür. Eine zusätzliche Verwirrung besteht dann auch noch dadurch, dass der Nutzer eventuell sogar dachte die Plattform hätte die entsprechenden Lizenzen gekauft.

26.03.2019

Ich bin auch seit über 20 Jahren bin ich dabei und habe noch nie so eine Dummheit gehört. Und das was Sie schreiben zeigt, dass Sie keine Ahnung vom Internet haben. Aber sie und alle anderen, die diesem Unsinn zustimmen, werden bald aufwachen..und dann ist das Geschrei groß..man sollte nicht von etwas reden,was man nicht versteht..

26.03.2019

Viele Worte die Sie in Ihrem Kommentar schreiben.
Sie sollten aber, wenn Sie schon über "angemessene Vergütung" schreiben, den Lesern auch mitteilen
dass Verlage den größten Teil der "angemessenen Vergütung" der Autoren einstreichen.

Zudem ist ein Uploadfilter zwar machbar, aber kann die "Augsburger Allgemeine" sich auch in Zukunft leisten
alles zu filtern und damit dem größten Betreiber "Google" die geforderten Beträge zu zahlen?

Sie sollten auch bedenken dass, gerade in Anbetracht der gefakten Artikel von diversen Artikel in
verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften, nicht von Filtern ausgenommen werden wird.
Was bedeutet, dass alles zensiert, gefiltert und damit auch irgendwo auch gespeichert wird.

Es kann nicht angehen, dass plötzlich die (Ihre) Meinung vertreten wird, weil Google und Co. sowieso "alles wissen"
ist es nicht weiter schlimm wenn noch fünf oder zehn oder 100 andere dies nun auch tun dürfen.

Auch wenn es so erscheint als würde dies Anonym geschehen darf dies nicht zu einer generellen "Passt schon" Haltung
führen. Es erscheint mir eher so, als ob Internationale Stalker nun einen Freibrief erhalten haben.

26.03.2019

Keinen anderen Kommentar kann man von einer Zeitschrift erwarten - insofern ist dieser Kommentar parteilich und demzufolge nicht objektiv. Ich bin deit den Anfängen des www vor über 20 Jahren mit dabei und hätte mir nie träumen lassen, daß es mal so weit kommen würde. Gegen Urheber die einen wirklichen Wert geschaffen haben - ist das ok. Aber 95% von dem was heute urheberrechtlich geschützt ist, ist kaum mit geistiger Leistung in Einklang zu bringen. Nur ein Beispiel: Sie finden ein schönes Bild von Schloß Neuschwanstein "irgendwie" im Netz und möchten es vielleicht auf Ihre Homepage stellen, vielleicht als Avatar verwenden - das kann extrem teuer werden. Ich verwende z.T. Avatare, die nicht von mir stammen. Für alle liegt mir heute eine Zustimmung (umsonst) vor. Für einen früheren Avatar von mir (Foto Mahmud Ahmadineschād) wollte die Zeitung 80 € haben. Seitdem verwende ich ihn nicht mehr.Mit meiner kleinen Abweichung wollte ich nur darauf hinweisen was heute alles urheberrechtlich geschützt ist. A Schmarrn, wie man bei uns sagt.