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Justiz
18.02.2015

Im NSU-Prozess kostet jeder Verhandlungstag 150.000 Euro

Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihren Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer: Jeder Tag im NSU-Prozess kostet 150.000 Euro.
Foto: Andreas Gebert/Archiv (dpa)

Der Münchner NSU-Prozess könnte einer der teuersten Prozesse aller Zeiten in Bayern werden. 30 Millionen Euro sind aufgelaufen - bis jetzt. Und es wird noch lange verhandelt.

Der Münchner NSU-Prozess hat bisher Kosten von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Jeder Prozesstag im Verfahren um die Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" koste etwa 150 000 Euro, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber.

"Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger sind fix, daran kann man nichts ändern", sagte Huber. Die Gesamtkosten seien eine gewaltige Summe, "vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben". 

OLG-Sprecherin Titz betonte, die Summen seien für ein Staatsschutzverfahren angesichts der hohen Sicherheitsmaßnahmen nicht ungewöhnlich. Hinzu komme die unglaubliche Anzahl von Sitzungstagen. Seit dem Start am 6. Mai 2013 wurde schon an knapp 190 Tagen verhandelt.

Anberaumt ist der Prozess vorerst bis zum Januar 2016.  Somit könnte das seit Mai 2013 laufende Verfahren der bislang teuerste Prozess in Bayern werden, hält OLG-Sprecherin Andrea Titz für möglich. "Das sind sicher ganz außergewöhnlich hohe Kosten." 

Minister: Auf den NSU-Prozess schaut die ganze Welt

"Der NSU-Prozess ist einer, auf den ganz Europa, ja die ganze Welt schaut. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung einer entsetzlichen rechtsextremistischen Anschlagsserie und damit auch um historische Verantwortung", sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback. "Die Frage der Kosten darf dabei in einem Rechtsstaat nicht das maßgebliche Kriterium sein. Ich habe hohen Respekt vor dem, was das Gericht in diesem komplexen Fall leistet." 

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Ursächlich für die Kosten ist unter anderem die Nebenkläger-Regelung. Huber spricht sich daher für eine Änderung aus: "Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten." Andernfalls könne es passieren, dass ein Verfahren komplett zerfasere. Mit 80 Nebenklägern wie im NSU-Prozess könne man noch umgehen, aber es könne Völkermord-Prozesse mit Hunderten, Tausenden Opfern geben. 

Im Münchner NSU-Prozess wird seit 22 Monaten verhandelt. Es geht um zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, für die sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verantworten muss. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt. AZ, dpa

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