
Ministerin Lambrecht fordert mehr Richter gegen Hasskriminalität

Exklusiv Justizministerin Christine Lambrecht will, dass die Bundesländer mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen. So lasse sich Hasskriminalität bekämpfen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat die Bundesländer aufgefordert mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte zur Bekämpfung der Hasskriminalität zu schaffen. Der Bund gehe zur Umsetzung des neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Vorleistung und schaffe 300 zusätzliche Stellen bei der künftigen Zentralstelle des Bundeskriminalamtes, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. „Aber auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen mit ausreichend Personal ausgestattet sein“, betonte die Bundesministerin.
„Der Richterbund hat Kosten von 24 Millionen Euro pro Jahr zur Umsetzung des Gesetzes für alle 16 Länder berechnet“, sagte Lambrecht. „Das ist eine überschaubare Summe, die uns ein wehrhafter Rechtsstaat wert sein muss.“
Lambrecht: Internetkonzern sind in Zukunft verpflichtet, Straftaten zu melden
Die Justizministerin verteidigte ihren Gesetzentwurf, der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag auf den Weg gebracht wurde gegen Kritik. Die Verfolgung von Straftaten im Netz werde durch die künftige Meldepflicht der Internetkonzerne keineswegs privatisiert, „ Strafverfolgung ist selbstverständlich eine Sache des Staates – und dabei bleibt es auch“, betonte sie.
„Große Internetkonzerne sind zukünftig verpflichtet, Straftaten auf ihren Plattformen zu melden“, sagte Lambrecht. „Das gleiche Verfahren haben wir übrigens beim Kampf gegen die Geldwäsche: Banken müssen Verdachtsfälle an die Ermittler weiterleiten“, erklärte sie. „Was bei Geldwäsche funktioniert, muss auch bei Volksverhetzung und Morddrohungen möglich sein.“ Dies ist laut Lambrecht angesichts der Entwicklung im Internet auch dringend angebracht: „Zwei Drittel unserer Kommunalpolitiker erleben Anfeindungen und Bedrohungen – das ist erschreckend und wird zu einer Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb ist es wichtig, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen.“
Bundesjustizministerin Lambrecht dringt auf schnelle Grundgesetzänderung für Kinderrechte
Zudem hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Union aufgefordert, ihren Widerstand gegen Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aufzugeben. „Wir haben hierzu eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. Lambrecht forderte einen schnellen Beschluss des Bundeskabinetts über ihren vorliegenden Gesetzentwurf. Offene Fragen, wie sie vom Bundesinnenministerium geltend gemacht wurden, könnten dann bei den Beratungen im Bundestag geklärt werden.
„Ich weiß, dass mein Kollege Horst Seehofer Bedenken angemeldet hat, gerade darum wäre es gut, wenn wir jetzt ins parlamentarische Verfahren kämen“, betonte die SPD-Politikerin. Mit der Verankerung von Kinderrechte in die Werteordnung des Grundgesetzes ergäben sich Verpflichtungen für Justiz, Verwaltung und die Legislative. „Aber es gibt keinen Eingriff in das Eltern-Kind-Verhältnis, das wäre von mir auch nicht gewollt“, wies Lambrecht Bedenken von CSU-Innenminister Seehofer zurück. „Daher wäre es der richtige Weg, auf der Grundlage meines Entwurfs jetzt zügig mit dem parlamentarischen Verfahren zu beginnen“, betonte die SPD-Ministerin. „Wir benötigen für die Grundgesetzänderung eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Deshalb ist dort der richtige Ort, um die offenen Fragen zu diskutieren.“
SPD-Justizministerin plant erneute Verschärfung des Mietrechts
Angesichts der Krise am Wohnungsmarkt will Lambrecht auch das Mietrecht weiter verschärfen. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig ein Riesenproblem für Mieter“, sagte sie unserer Redaktion. „ Deshalb will ich das in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erschweren und von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen“, kündigte Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf an.
Zudem will die SPD-Politikerin dafür sorgen, dass betroffene Mieter einfacher gegen Mietwucher vorgehen können. „Ich habe mich darüber gefreut, dass es dazu aus dem Bundesrat einen Vorschlag gab“, sagte Lambrecht. „Auch mir sind die Hürden für die Feststellung von Mietwucher noch zu hoch.“ Dem Vermieter müsse immer noch nachgewiesen werden, dass er bei seinem Mietwucher eine bestimmte Situation ausnutze. „Dieses Merkmal des „Ausnutzens“ wird von der Rechtsprechung so weitreichend ausgelegt, dass der Nachweis für Mieter extrem schwierig ist“, sagte die Justizministerin. „Ich finde, wir müssen da noch einmal ran, um die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern.“
Lesen Sie das ganze Interview mit Justizministerin Christine Lambrecht: Lambrecht zu Hass im Netz: „Unserer Demokratie droht Gefahr“
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