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Interview
20.09.2019

Justizministerin will Kinderrechte bald im Grundgesetz verankern

Justizministerin Christiane Lambrecht: „Kinder werden sich zukünftig einfacher auf ihre Rechte berufen können.“
Foto: Thomas Imo, Photothek/ImagoImages

Exklusiv Christiane Lambrecht ist Bundesjustizministerin. Die SPD-Politikerin erklärt, was sie bei Justiz, Verbraucherschutz und in der Wohnungspolitik vorhat.

Sie sind jetzt bald 100 Tage im Amt. Wie fällt Ihre persönliche Bilanz aus?

Christiane Lambrecht: Ich habe zunächst bei meinem Amtsantritt davon profitiert, dass vieles vorbereitet war. Zahlreiche Entscheidungen mussten dann aber von mir getroffen werden. Das habe ich getan und ich glaube, dass in diesen 100 Tagen viel bewegt wurde.

Haben Sie sich auf einen Berlin-Aufenthalt bis 2021 eingerichtet oder gibt es einen Plan B für einen vorzeitigen Berufswechsel? Oder andersherum gefragt: Hält die GroKo?

Lambrecht: Wir sind in diese Koalition eingetreten, weil wir mit unseren Vorhaben ganz konkret das Leben der Menschen verbessern wollen. Davon haben wir schon einiges auf den Weg gebracht. Dazu gehört aus meinem Bereich zum Beispiel die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Dies wird die Grundlage sein für die Entscheidung, die wir als SPD auf dem Parteitag im Dezember zu treffen haben. Da wird es dann natürlich auch darum gehen, welche Projekte wir in der zweiten Halbzeit noch mit unserem Koalitionspartner umsetzen können.

Nicht nur in Großstädten, auch in vielen anderen Orten gehen die Mieten trotz Mietpreisbremse durch die Decke! Das Novellierungsgesetz von 2015 hat offenbar nichts gebracht. Warum wollen Sie es jetzt verlängern?

Lambrecht: Die Mietpreisbremse wirkt, weil sie den Mietenanstieg aufhält. Wir wollen sie nicht nur verlängern, sondern auch verschärfen. So soll es in Zukunft möglich sein, zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von maximal 30 Monaten zurückzufordern. Das ist ein wichtiges Signal an Mieter und Vermieter. Gleichzeitig wird der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert. Das wirkt sich preisdämpfend sowohl auf Bestandsmieten als auch bei Neuvermietungen aus.

Aber noch mal: Die Mieten steigen weiter!

Lambrecht: Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass Wohnraum fehlt. Deswegen muss gebaut werden. Der Bund wird aus diesem Grund 2,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Wohnraum von Familien leichter gekauft werden kann, denn Wohneigentum bietet ein sicheres Zuhause.

Sie loben die Leistungen der Koalition beim Verbraucherschutz. Bald beginnt der Prozess um die Diesel-Musterfeststellungsklage gegen VW. Das Verfahren wird voraussichtlich Jahre dauern und den Betroffenen noch nicht einmal direkt einen Scheck einbringen, sondern nur einen Schadenersatzanspruch klären. Ist es den Riesenaufwand wert?

Lambrecht: Zum einen muss man sich mal anschauen, wie viele Menschen sich dieser Klage angeschlossen haben. Es sind fast 430.000 und das ist schon eine sehr beeindruckende Anzahl. Was ganz wichtig ist: Diese Art der Klage ist verjährungshemmend und sie kann für den Kläger kostenfrei ablaufen. Außerdem kann die Klage mit einem Vergleich abschließen, in dem eine Zahlungspflicht enthalten ist. Insgesamt stärkt die Musterfeststellungsklage entscheidend die Rechte der Verbraucher. Sie ist ein Paradigmenwechsel.

Die Zahl der Musterfeststellungsklagen in Deutschland kann man an zwei Händen abzählen. Die Attraktivität scheint nicht besonders groß zu sein. Woran mag es liegen?

Lambrecht: Das Instrument ist ja noch nicht mal ein Jahr alt. Es läuft gerade vor allem unter dem Stichwort Diesel-Klage. Dass es auch für andere Dinge angewendet werden kann, ist in vielen Köpfen noch nicht angekommen. Ich bin aber sicher, dass es noch mehr Klagen werden.

Ihr Plan für ein neues Unternehmenssanktionsrecht verfolgt das Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und damit auch Verbraucher vor Folgen der Wirtschaftskriminalität zu schützen. Bislang hagelt es aber von allen Seiten Kritik – muten Sie den Unternehmen zu viel zu?

Lambrecht: Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie man sich dagegen aussprechen kann, dass kriminelle Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Im Übrigen habe ich hierzu auch ganz viele positive Reaktionen von Unternehmern erhalten. Ich stelle mich mit meinem Entwurf vor die absolute Mehrheit der deutschen Unternehmen, nämlich diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten. Sie sind die Leidtragenden, wenn zum Beispiel Aufträge allein durch Bestechung ergattert werden. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

Was Recht und Gesetz angeht, kann man im Internet täglich beobachten, dass die Wirklichkeit dort eine andere ist. Brauchen wir schärfere Gesetze, um Hass gegen Juden, Muslime und andere wirkungsvoller einzudämmen?

Lambrecht: Es ist vor allem nötig, als Staat Haltung zu zeigen. Parolen gegen die freie Gesellschaft und das Mundtotmachen Einzelner gehen überhaupt nicht. Es ist auch ganz wichtig, dass der Verfolgungsdruck erhöht wird. Es muss deutlich werden: Es gibt keine Toleranz gegenüber Hass und Hetze. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt: Wenn Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten, ist ein Einschreiten erforderlich. Wir werden uns deshalb das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch einmal anschauen. Die Beschwerdewege für User müssen einfacher werden. Wir werden bis Ende des Jahres Vorschläge dazu unterbreiten.

Eines der noch offenen Ziele im Koalitionsvertrag ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart war. Wann rechnen Sie mit einer Umsetzung?

Lambrecht: Dazu wurde letztes Jahr eine Kommission mit Vertretern von Bund und Ländern eingerichtet. Die arbeitet seitdem sehr zielgerichtet und engagiert. Ich würde sagen, dass wir jetzt auf der Zielgeraden sind. Die Kommission wird Empfehlungen vorlegen, die dann die Grundlage für das parlamentarische Verfahren bilden werden.

Was würde sich für Kinder verbessern?

Lambrecht: Immer dann, wenn es um Abwägungen geht, wird eine solche ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz die Stellung von Kindern stärker sichtbar machen. Beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob ein Kind in einem Verfahren angehört werden muss. Kinder werden sich zukünftig einfacher auf ihre Rechte berufen können, weil sie für alle sichtbar im Grundgesetz stehen.

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