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Umweltschutz
02.02.2020

Kampf dem Verpackungsmüll: Tübingen erhebt Gebühr für Einweggeschirr

Die Stadt Tübingen führt eine Abgabe auf Einweggeschirr ein. Die wichtigsten Fragen und Antworten in unserer Übersicht.
Foto: Alexander Heinl, dpa

Stadt Tübingen will Gastronomie für Einweggeschirr zur Kasse bitten. Der Abfallberg ist riesig und die Entsorgung teuer.

Kantine, Mensa und feste Essenszeiten waren einmal – der moderne Mensch verzehrt Burger und Bowls, Salat und Sandwiches gerne unter freiem Himmel und in Gesellschaft. Ein Kulturwandel mit sichtbaren Folgen: Überquellende Mülleimer, Verpackungsmüll und To-go-Becher, die in öffentlichen Anlagen vor sich hin gammeln.

Als erste Kommune in Deutschland macht nun Tübingen Ernst im Kampf gegen die Wegwerfabfallberge. Vom kommenden Jahr an sollen Händler eine Verpackungssteuer bezahlen, wenn sie Getränke oder Gerichte in Einwegbehältnissen oder -verpackungen anbieten. „Die Wegwerfkultur lebt davon, dass die Städte mit Millionenaufwand den Müll beseitigen“, sagt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und kündigt an: „Damit ist in Tübingen jetzt Schluss. Wer Müll produziert, muss dafür bezahlen.“ Palmer erhält viel Lob – aber auch Kritik.

Ist es denn wirklich so schlimm mit dem Müll?

Tübingen hat ausgerechnet, dass der Verpackungsmüll von Speisen und Getränken in den Sommermonaten allein 80 Prozent des öffentlichen Mülls ausmacht. Im Jahr 2018 waren das in Tübingen rund 388 Tonnen, für 2019 wird mit einer größeren Menge gerechnet. Zudem muss die Stadt die öffentlichen Verunreinigungen, genannt „Littering“, auf Straßen, Wegen und in den Anlagen beseitigen. Tübingen schätzt, dass der Stadt allein durch den Verpackungsmüll jährlich Personal- und Entsorgungskosten von etwa 700.000 Euro entstehen – Geld, das künftig diejenigen bezahlen sollen, die den Müll in Umlauf bringen.

Wie hoch wird die Steuer sein und wer soll sie bezahlen?

Ab Januar 2021 werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Bezahlen müssen die Steuer die Händler, die beispielsweise Mitnahme-Gerichte und -Getränke in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Pro Mahlzeit werden aber maximal 1,50 Euro fällig. Befreiungen und Ausnahmen sind möglich für Kinder- oder Seniorenheime und ähnliche Einrichtungen. Märkte und Feste sind ausgenommen, ebenso zeitlich befristete Veranstaltungen.

Ist die Steuer rechtens?

OB Palmer zeigt sich zuversichtlich: Die Stadtverwaltung hat eigens ein Rechtsgutachten erstellen lassen. 1998 hatte das Bundesverfassungsgericht den bislang einzigen Vorstoß dazu gekippt – die Stadt Kassel scheiterte mit einer Verpackungssteuer. Mittlerweile ist das dem Urteil zugrunde liegende Abfallgesetz des Bundes grundlegend geändert worden.

Was sagen die Kritiker?

Der örtliche Handel kritisiert die Steuer als eine „Insellösung, die Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie belasten wird“, so Andreas Topp, Projektmanager der IHK Tübingen. Die IHK rechnet mit Klagen. Auch der Handelsverband Baden-Württemberg kritisierte die Steuer und den Tübinger Alleingang als „nicht sinnführend“. Schließlich stehe eine Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ab 2021 die Umsetzung der EU-Einwegplastikrichtlinie an, die Einwegplastik verbietet.

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