Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kriminalität: Kampf gegen Designerdrogen: BKA will Betäubungsmittelgesetz ändern

Kriminalität
22.09.2013

Kampf gegen Designerdrogen: BKA will Betäubungsmittelgesetz ändern

BKA-Präsident Ziercke plädiert für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes.
Foto: Frank Leonhardt/Illustration (dpa)

Im Kampf gegen synthetische Drogen plädiert BKA-Präsident Jörg Ziercke für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes.

"Die Möglichkeit der betäubungsmittelrechtlichen Erfassung ganzer Stoffgruppen wäre ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung dieses Phänomens", sagte der Chef des Bundeskriminalamts dem "Focus".

Konsumenten von sogenannten "Legal Highs" gingen "unkalkulierbare Gesundheitsrisiken" ein.

Der Hintergrund: Designerdrogen drängen in immer neuen Formen auf den Markt. Im Schnitt gibt es laut UN-Drogen-Überwachungsrat jede Woche eine neue Substanz. Vor allem junge Männer greifen zu.

Bislang ist es lediglich möglich, dem Gesetz einzelne Stoffe zu unterstellen und damit zu verbieten. Drogenproduzenten insbesondere in Asien nutzen dies laut "Focus" immer wieder aus, indem sie verbotene Substanzen chemisch leicht verändern und damit einen neuen, vom Gesetz nicht erfassten Wirkstoff erzeugen. Dies stellt die Fahnder vor Probleme, besonders bei "Legal Highs", die als "Badesalz" oder "Räuchermischungen" vertrieben werden. Gegen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Sinne Zierckes gibt es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken.

Deutschlandweit registrierte die Behörde laut Ziercke mehrere hundert Fälle, bei denen es im Zusammenhang mit "Legal Highs" oder neuen psychoaktiven Substanzen "zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen" gekommen sei. 13 Menschen seien gestorben, wobei die Kausalität nicht immer eindeutig belegbar sei. (dpa)

Drogenbericht 2013

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.