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  3. Streit um Satire: Kanzleramt will zu Streit mit Böhmermann keine Stellung beziehen

Streit um Satire
15.04.2019

Kanzleramt will zu Streit mit Böhmermann keine Stellung beziehen

Regierungssprecher Steffen Seibert wird sich als Sprecher des Kanzleramts nicht zu dem Streit mit Jan Böhmermann äußern.
Foto: Christoph Soeder, dpa

Muss das Kanzleramt Auskunft zum Streit zwischen Merkel und dem TV-Satiriker Böhmermann erteilen? Ein Gericht sagt ja. Doch das Verfahren dauert an.

Das Kanzleramt will nicht zu einem Gerichtsentscheid Stellung nehmen, nach dem es auf Medienanfragen zum Prozess des Fernsehsatirikers Jan Böhmermann bestimmte Auskünfte erteilen muss.

Der entsprechende Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts sei noch nicht rechtskräftig, weswegen er keine Stellungnahme abgeben werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. "Das weitere Vorgehen des Bundeskanzleramts in dieser Sache wird momentan geprüft." Das Verfahren sei nach wie vor anhängig. 

Kanzleramt will im Streit zwischen Merkel und Böhmermann keine Auskunft geben

Seibert wies darauf hin, dass an diesem Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in einem zweiten Verfahren über die Klage Böhmermanns wegen der kritischen Einschätzung eines Schmähgedichts des Satirikers auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan durch Merkel verhandelt wird. Dazu betonte der Regierungssprecher, er werde sich vor der mündlichen Verhandlung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht äußern. 

Das Verfahren des Berliner Tagesspiegels zu verschiedenen Auskünften, die die Zeitung vom Kanzleramt einfordere, sei davon zu trennen. Dabei gehe es um das Gerichtsverfahren Böhmermanns und den vorgerichtlichen Schriftwechsel dazu.

Ist das Kanzleramt zu Auskünften über das Verfahren verpflichtet?

Laut Tagesspiegel hat das Verwaltungsgericht das Kanzleramt am Freitag "zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien verpflichtet (Az.: VG 27 L 82.19)".

Böhmermann will Merkel im Zusammenhang mit seinem Schmähgedicht eine Äußerung von 2016 untersagen lasse, dies sei "bewusst verletzend". Später hatte die Kanzlerin ihre Aussage als "Fehler" bezeichnet. Das damals in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragene Gedicht über Erdogan hatte einen diplomatischen Eklat ausgelöst. (dpa)

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