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Wahlrecht
15.04.2019

Karlsruhe entscheidet: Betreute dürfen bei Europawahl mitmachen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden das Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, an der Europawahl teilnehmen dürfen.
Foto: Uli Deck (dpa)

Viele Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer sind bisher von Wahlen ausgeschlossen. Sie sollen auf Antrag bereits bei der Europawahl dabei sein können.

Ab Juli dürfen sich Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung in allen Angelegenheiten an Wahlen beteiligen. Ihr bisheriger Ausschluss verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz, der Bundestag hat die Regeln inzwischen geändert.

Eilantrag: Opposition erfolgreich bei Wahlrecht für Betreute zur Europawahl

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen Betreute das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai. Das ist deutlich früher, als die Bundestagsmehrheit ursprünglich vorgesehen hatte. Betroffen sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen. Sie müssen allerdings für die Teilnahme an der Europawahl einen gesonderten Antrag stellen. 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Montag sofort im Anschluss an eine mündliche Verhandlung. Die oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen entsprechenden Eilantrag gestellt.

Rund 82.000 Menschen von der Entscheidung betroffen

In Deutschland leben viele Menschen, um die sich Betreuer kümmern, etwa weil sie krank oder verwirrt sind. Für gut 82.000 von ihnen haben Gerichte eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt. Um diese Gruppe geht es.

Die Fraktionen von Union und SPD hatten bei ihrer Entscheidung im März im Bundestag argumentiert, eine Änderung des Gesetzes so kurz vor der Wahl würde in die Vorbereitungen eingreifen.

Für die Antragsteller sprach der Bevollmächtigte Ulrich Hufeld in der Verhandlung von einer Falschbestimmung des Wahlvolks, wenn Betreute ausgeschlossen werden. "Es ist nicht erklärbar, warum am 26. Mai verfassungswidriges Recht gelten soll."

Opposition: Ausschluss der Menschen von Europawahl ist "Schande für Demokratie"

Aus Sicht der Opposition wäre die Aufnahme der betroffenen Personen in das Wählerverzeichnis sowieso noch möglich gewesen. Die Aufstellung der Kandidatenlisten sei kein Hindernis, da es zunächst nicht um das passive Wahlrecht gehe.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hatte die Entscheidung des Bundestags als diskriminierend und nicht verfassungsgemäß kritisiert. Den Antrag der Opposition, die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sofort aufzuheben, hatte der Bundestag zuvor abgelehnt.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck nannte den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen von der Europawahl eine Schande für die Demokratie. "Die Einstweilige Anordnung ist der letzte Schritt, diesen Grundrechtsbruch noch zu verhindern."

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, gab dagegen zu bedenken, dass eine Änderung jetzt möglicherweise mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. "Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse." Die Wählerverzeichnisse seien bereits erstellt. Aber: "Wir wollen ein inklusives Wahlrecht für alle", betonte Mayer. Eine Begründung gab das Bundesverfassungsgericht am Montag noch nicht. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.04.2019

Bei allem Idealismus und trotz Diskriminierungsbefürchtungen: Hier scheint mir ein Logikfehler immanent:

Wenn jemand zur Bewältigung der Alltagsherausforderungen nicht für derart geschäftsunfähig erachtet wird, so daß für ihn ein Betreuer bestellt wird, diejenige Person wird dann trotzdem geistig in der Lage sein, die Politik einer Regierung zu bestimmen?
Oder übernimmt die Wahlentscheidung dann auch der Betreuer gleich mit?
Wie passt das dann zum Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Betreuer: 2 oder mehr Stimmen)?

15.04.2019

Korrektur: Wenn jemand zur Bewältigung der Alltagsherausforderungen für derart geschäftsunfähig erachtet wird,...