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03.08.2010

Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter

Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter
Foto: DPA

Karlsruhe (dpa) - Unverheirateter Väter können künftig leichter ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09). Damit haben die Karlsruher Richter die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bewertete die Entscheidung positiv. "Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern", erklärte die Ministerin in Berlin. Es werde bereits an einer gesetzlichen Neuregelung gearbeitet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte schon Ende 2009 entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Nun gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines Vaters statt, der das Sorgerecht für seinen 1998 geborenen Sohn erstreiten wollte. Zwar ist es nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden, dass bei unehelich geborenen Kindern zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalte. Auch sei es nicht erforderlich, Männern mit Anerkennung der Vaterschaft automatisch auch ein gemeinsames Sorgerecht zu geben.

Jedoch hatten unverheiratete Väter bisher überhaupt keine Möglichkeit, ein Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen, wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Sie konnten noch nicht einmal vor Gericht ein Sorgerecht erstreiten - unabhängig davon, ob dies vielleicht dem Wohl des Kindes dienen würde. Ein derart weitgehender Ausschluss des Vaters, so die Verfassungsrichter, verletze sein im Grundgesetz garantiertes Elternrecht. Mit dieser Regelung "setzt der Gesetzgeber das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist", heißt es in dem Beschluss.

Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, ordneten die Richter eine Übergangsregelung an: Demnach sollen die Familiengerichte den Eltern die gemeinsame Sorge übertragen, wenn der Vater oder die Mutter dies beantragen und zu erwarten ist, dass es dem Wohl des Kindes entspricht. Dies dürfte nach Auffassung von Experten der Regelfall sein: "Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, dass beide Elternteile für sie Sorge tragen", sagte Wolfgang Schwackenberg, Familienrechts-Experte im Deutschen Anwaltsverein. "Für Kinder hat es keine Relevanz, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht."

Die Reaktionen auf die Entscheidung waren überwiegend positiv. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, sieht die Position ihrer Partei bestätigt. "Wir sind der Auffassung, dass Vätern, die Verantwortung tragen sowie ausreichend und regelmäßig Unterhalt zahlen, die Teilhabe an der gemeinsamen Sorge ermöglicht werden soll." Die Fraktion der Grünen bewertete den Beschluss als "wichtiges Signal, weil er die Belange der Kinder und ihr Recht auf beide Eltern in den Mittelpunkt stellt". Auch die Linkspartei lobte die Entscheidung.

Kritik kam aus der Union: Die familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, Dorothee Bär (CSU), beklagte in der Münchner Tageszeitung "tz", dass "die Rechtsprechung der letzten Zeit die Institution Ehe immer mehr aushöhlt".

Die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner, hält Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für wenig praktikabel. Sie befürchtet eine Prozesswelle zur Klärung der Sorgerechtsfragen. Die Familiengerichte würden nun "viel, viel Arbeit bekommen", sagte Wagner im Deutschlandradio Kultur. Dieser Einschätzung widersprach Familienrechts-Experte Schwackenberg: Auch bei geschiedenen Eltern, die jetzt schon in der Regel das gemeinsames Sorgerecht behalten, würden die meisten Fragen ohne gerichtliche Hilfe geklärt.

Die konkrete Ausgestaltung einer Neuregelung dürfte noch zu Diskussionen führen: Die FDP bevorzugt eine sogenannte Widerspruchslösung, wonach unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben sollen - es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht. Dieser Vorschlag stieß allerdings auf Widerspruch aus der Union. CSU- Politikerin Bär hatte bereits in der vergangenen Woche gesagt, es dürfe "in keinem Fall dazu kommen, dass die Mutter in einer ohnehin hochemotionalen Phase auch noch tätig werden muss". Der "aktive Part" müsse vom Vater ausgehen.

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