Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Katalonien-Konflikt: Wie geht es jetzt weiter mit Puigdemont?

Katalonien-Konflikt
06.04.2018

Wie geht es jetzt weiter mit Puigdemont?

Wieder auf freiem Fuß: Der katalanische Separatist Carles Puigdemont hat am Freitagvormittag die Justizvollzugsanstalt Neumünster verlassen.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa

Der katalanische Separatistenführer ist auf freiem Fuß. Allerdings unter Auflagen. Die juristische Auseinandersetzung ist damit längst nicht beendet.

Zwar keine Frühlingsblumen, aber ein stattlicher bunter Strauß aus Mikrofonen wartete auf den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont vor der Justizvollzugsanstalt Neumünster. In gelöster Stimmung hielt der 55-Jährige eine kurze Ansprache vor den wartenden Journalisten: „Ich möchte mich bei allen bedanken für ihre Hilfe und Solidarität. Vielen Dank“, sagte er auf Deutsch. Zehn Tage hatte er in dem roten Backsteingebäude verbracht, das jetzt wenige Meter hinter ihm aufragte. Eine Handvoll Unterstützer, die nach Neumünster gereist waren, um ihren „Präsidenten“ zu unterstützen, jubelten ihrem Idol zu. Ausgestanden ist der Fall Puigdemont damit aber noch lange nicht.

Der umstrittene Politiker durfte das Gefängnis lediglich unter Auflagen verlassen: Hinterlegt ist eine Kaution von 75.000 Euro, die – nach eigenem Bekunden – die separatistische Organisation ANC (Katalanische Nationalversammlung) aus einer sogenannten „Solidaritätskasse“ bezahlt hat. Außerdem darf Puigdemont Deutschland nicht verlassen, muss jeden Wechsel des Aufenthaltsorts mitteilen, sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden und hat Ladungen der Justiz Folge zu leisten.

Das Oberlandesgericht hatte den Auslieferungshaftbefehl zuvor überraschend nur noch auf den deutlich weniger schwerwiegenden Vorwurf der Untreue gestützt – den von der spanischen Justiz vorgebrachten Hauptvorwurf der Rebellion verwarfen die Schleswiger Richter. Damit könnte Puigdemont in Spanien allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden, sollte er von Deutschland auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls tatsächlich ausgeliefert werden. Dies sehen die Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedsländern über das vereinfachte europäische Auslieferungsverfahren vor.

In diesem Gefängnis saß Carles Puigdemont zwölf Nächte lang ein.
Foto:  JVA Neumünster, dpa

Kaum auf freiem Fuß bewies der Katalane ein weiteres Mal, dass er ein Medienprofi ist: Er nutzte das neu erweckte Interesse an seiner Person dazu, erneut die Freilassung aller in Spanien inhaftierten Separatistenpolitiker zu fordern, die er als politische Häftlinge bezeichnete. Gerichtet an die spanische Regierung in Madrid deutete er ein weiteres Mal Gesprächsbereitschaft an: „Die Stunde des Dialogs ist gekommen.“ Puigdemonts spanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas wertete die deutsche Gerichtsentscheidung als „großen Erfolg“. Für den Vorwurf der Rebellion würden dem Katalanen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft drohen. Puigdemonts deutscher Anwalt Wolfgang Schomburg sagte: „Der Vorwurf der Rebellion ist endgültig vom Tisch.“

Falll Puigdemont: Fokus liegt nun auf Vorwurf der Korruption

Etwas anderes gilt für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue, der jetzt in den Mittelpunkt rückt. Insoweit erweise sich die Auslieferung „nicht als von vornherein unzulässig“, erklärte das OLG. Für diesen Punkt seien aber weitere Informationen nötig. Das Verfahren könnte sich also noch über Wochen hinziehen. Die spanischen Behörden werfen Puigdemont als damaligem Regionalpräsidenten Kataloniens vor, das verbotene Unabhängigkeitsreferendum habe 1,6 Millionen Euro öffentliche Gelder gekostet.

Lesen Sie dazu auch

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien war am 25. März in Neumünster in Gewahrsam gekommen, nachdem er auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein gestoppt worden war. Grundlage war ein europäischer Haftbefehl Spaniens.

Madrid reagierte schamallippig auf die Freilassung. Das Justizministerium erwägt, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen. Auch könnte der Haftbefehl gegen Puigdemont womöglich wieder zurückgezogen werden – mit dem Ziel, ihn in einem anderen Land festnehmen und das Auslieferungsbegehren wegen Rebellion noch einmal durchexerzieren zu lassen.

Katalonien ist seit 1979 eine autonome Gemeinschaft in Spanien. Unabhängigkeitsbestrebungen gab es schon früher. Von 2009 bis 2011 führten mehrere Städte und Gemeinden in Katalonien Unabhängigkeitsreferenden durch. Diese waren aber nicht bindend.
23 Bilder
Die Katalonien-Krise in Bildern: Wie es soweit kommen konnte
Foto: Marta Perez/EPA, dpa

Gewiss scheint immerhin, dass sich die Situation Puigdemonts entscheidend verbessert hat. So hätte er vermutlich eine gute Chance, Deutschland unbehelligt zu verlassen. Denn zur Fahndung dürfte er auch dann nicht ausgeschrieben werden, wenn er sich beispielsweise nicht an die Meldepflicht hält. Schließlich verweisen Experten auf den Umstand, dass die Verletzung von Auflagen in Deutschland kein Straftatbestand ist. (mit dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir möchten wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.