Keine Corona-Impfpflicht für Arbeitnehmer - aber bleibt das so?
Plus Arbeitgeber können ihre Beschäftigten grundsätzlich nicht zu einer Corona-Impfpflicht verdonnern. Aber Dinge ändern sich, wie die Masern-Impfpflicht zeigt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und andere Kabinettsmitglieder, darunter auch Regierungschefin Angela Merkel (beide CDU), haben bereits Stein und Bein geschworen, dass es eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland nicht geben wird. Doch was ist mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? In einigen Berufen sind Impfungen gegen andere Krankheiten als Corona entweder vorgeschrieben oder zumindest Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sehr lange wurde über die gesetzliche Impfpflicht gegen Masern gestritten – seit Dezember 2019 ist sie Gesetz. Der Gedanke an eine Corona-Impfpflicht in der Arbeitswelt ist da naheliegend.
Arbeitsrechtler sehen keine Grundlage für Corona-Impfpflicht
Für die Bundesregierung ist die Sache bislang eindeutig. Eine Corona-Impfpflicht im arbeitsrechtlichen Sinne gebe es nicht, hieß es am Montag aus dem Arbeitsministerium in Berlin. „Aus dem Arbeitsrecht ergibt sich das nicht", sagte ein Sprecher. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kommt zu einer ähnlichen Bewertung. „Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung grundsätzlich nicht verlangen, es sei denn, sie ist gesetzlich für bestimmte Beschäftigtengruppen vorgeschrieben. Dies ist bei der Corona-Schutzimpfung nicht der Fall“, heißt es beim DGB. Die Gewerkschafter sind der Meinung, dass der Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen kann, die nicht geimpft sind oder es nicht vorhaben, solange es keine Impfpflicht gibt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Lehrer müssen sich mit Antritt des Referendariats gegen Hepatitis impfen lassen. Wenn sie in Behinderteneinrichtungen tätig sind auch gegen Masern. Dass Pflegekräfte die Coronaimpfung verweigern ist unverantwortlich und zeigt die wirkliche ethische Einstellung zu ihrem Beruf.
Jedem muss selbst überlassen bleiben ob er sich impfen lassen möchte oder nicht. Man kann es nur jedem anbieten. Dann alle Einschränkungen aufheben. Wer sich dann immer noch impfen lassen will, viel Spaß beim sterben!
Impfpflicht gut und schön. Aber nicht mit einem vollkommen neuen Impfstoff, der in ein paar Monaten hingeklatscht wurde. Das würde jedes Gericht kippen. Das wäre Körperverletzung..
Jede Impfung ist juristisch eine Körperverletzung, nur eben eine legale Körperverletzung.