Keine Rezeptpflicht mehr: EU gibt "Pille danach" frei
Die Europäische Kommission hat die "Pille danach" von der Rezeptpflicht befreit. Doch in Deutschland gilt die Verschreibungspflicht. Wie reagiert der Gesundheitsminister?
Die Mitteilung der Europäischen Kommission ist nur wenige Zeilen lang. Doch sie bringt zahlreiche Frauen auf der Suche nach der richtigen „Pille danach“ in Schwierigkeiten. Nach einem Testlauf seit 2009 hat die Brüsseler Behörde jetzt das Präparat Ellaone mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat von der Rezeptpflicht befreit.
Künftig können Frauen das Medikament also ohne Unterschrift ihres Arztes in den Apotheken erwerben. Doch was wie ein Segen für die Betroffenen klingen mag, führt in Deutschland zu erheblichen Problemen. Denn hierzulande gibt es bereits die seit längerem etablierte Pille Pidana mit dem Wirkstoff Levonorgestrel – auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung unterliegt sie aber der Verschreibungspflicht. Vorstöße, auch dieses Arzneimittel frei verkaufen zu können, wurden mehrfach vom Gesundheitsministerium und vom Bundesrat abgelehnt.
Die Brüsseler Entscheidung entspricht der europäischen Rechtslage. Danach entscheidet über die Rezeptpflicht stets die Behörde, die einem Präparat die Zulassung erteilt. Der Pidana-Wirkstoff wurde von den deutschen Institutionen zugelassen, die neue Pille danach von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, deren Genehmigung somit für alle Mitgliedstaaten gilt.
Rezeptpflicht für "Pille danach": Bundesgesundheitsminister unter Druck
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) steht unter Druck, wenn er den Frauen wirklich helfen will. „Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine gute Beratung für beide Präparate aus einer Hand sicherzustellen“, sagte er. Doch die Wirkungen der beiden Medikamente sind so unterschiedlich, dass eine intensive Beratung über ein höchst intimes Thema in den Apotheken durchaus belastend werden könnte. Pidana kann bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden, die neuere Ellaone bis zu 120 Stunden danach.
Offen bleibt, wie Gröhe nun reagiert. Denn: „Selbst wenn eine europaweite Aufhebung der Rezeptpflicht auf EU-Ebene also beschlossen wurde, könnte Deutschland national an einer Verschreibungsvorgabe festhalten“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission.
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