Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kinderrechte im Grundgesetz gescheitert: Kritik von Grünen und FDP

Familie
09.06.2021

Grüne und FDP kritisieren Scheitern der Kinderrechte im Grundgesetz

Der Plan die Rechte von Kindern zu stärken, ist gescheitert.
Foto: Jörg Carstensen, dpa (Symbol)

Exklusiv Seit Jahren gibt es Streit über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Ausgerechnet in der Pandemie platzt das Projekt, die Schwächsten aufzuwerten.

Das Scheitern der Pläne für eine Verankerung von der Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert stößt auf Kritik und Enttäuschung bei Grünen und FDP. „Ich bin sehr enttäuscht, dass die Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz gescheitert sind“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Katja Suding unsere Redaktion. „Die Blockaden insbesondere von CDU und Grünen, waren zu groß“, kritisierte Suding.

FDP fordert neuen Anlauf für Kinderrechte im Grundgesetz

„ Als FDP-Fraktion haben wir über viele Runden konstruktiv verhandelt, haben eigene Vorschläge gemacht und waren zu Zugeständnissen bereit“, betonte sie. „Der nächste Bundestag muss einen neuen Anlauf machen, denn gerade in Zeiten der Pandemie hat sich gezeigt, wie sehr die Rechte unserer Kinder unter die Räder kommen können“, forderte die FDP-Politikerin.

Auch die Grünen kritisierten das Scheitern des Vorhabens. „Ich bin maßlos enttäuscht“, sagte die Fraktionssprecherin für Kinder- und Familienpolitik Ekin Deligöz der „Augsburger Allgemeinen“. „Seit über einem Jahr wird bei der Pandemiebekämpfung über die Köpfe von Kindern und Jugendlichen hinweg entschieden, obwohl gerade sie erheblich unter der Pandemie leiden mussten“, betonte sie. „Dass die Unionsfraktion in dieser Situation trotzdem die Stärkung von Kinderrechten ablehnt ist einfach nur zynisch“, machte die Grünen Politikerin CDU und CSU für das Scheitern der Verfassungsänderung verantwortlich.

Kinderrechte im Grundgesetz: Grüne kritisieren SPD-Ministerin Lambrecht

„Wir haben uns konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht, aber für Symbolpolitik stehen wir nicht zur Verfügung“, rechtfertigte Deligöz die Haltung ihrer Fraktion auf eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ohne Abstriche zu beharren. „Dass die SPD jetzt versucht der Opposition die Schuld zu geben, finde ich absurd, fasst schon peinlich“, kritsierte die Grünen Politikerin SPD-Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht. „Der Vorschlag der Koalition ist meilenweit von der Formulierung im SPD-Wahlprogramm entfernt“, sagte Deligöz. „Aber die SPD und Frau Lamprecht kämpfen offenbar lieber um Überschriften als echte Kinderrechte“, fügte sie hinzu.

Die Parteien im Bundestag haben sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert.

Sie sei auch persönlich "zutiefst enttäuscht darüber", teilte Lambrecht am Montagabend mit und warf Union und Opposition einen fehlenden Willen zur Einigung vor. Vertreter von CDU/CSU und Opposition gaben den Vorwurf an die SPD-Seite zurück. Oppositionspolitiker machten die Regierungsseite verantwortlich für das Scheitern. Die abschließende Verhandlungsrunde mit Politikern der Bundestagsfraktionen war zuvor ohne Ergebnis geblieben. Kinderschutzverbände reagierten enttäuscht.

SPD-Ministerin beklagt fehlende Bereitschaft zum Kompromiss

Lambrecht beklagte eine fehlende Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache. "Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird", sagte sie.

Kinderschutzorganisationen fordern eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung seit Jahren. Dadurch, so ihr Argument, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird. Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verfassungsänderung vereinbart. Allerdings sind für Grundgesetzänderungen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Ohne Zustimmung anderer Parteien geht es also nicht.

Nach den Plänen der Koalition sollte das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Linke und Grüne waren für stärkere Formulierungen und Beteiligungsrechte

Linke und Grüne hatten stärkere Formulierungen und Beteiligungsrechte für Kinder gefordert, so dass sie bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen mit entscheiden dürfen und ihre Interessen berücksichtigt werden. Die SPD hatte sich offen dafür gezeigt, die Union hatte stärkere Formulierungen abgelehnt und die Befürchtung geäußert, dass damit die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte. Die FDP wollte die Grundgesetzänderung zudem mit einer weiteren Verfassungsänderung verknüpfen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzen. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung grundsätzlich ab.

Kritiker einer solchen Grundgesetzänderung, wie Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, hatten argumentiert, eine explizite Aufnahme von Kinderrechten sei nicht nötig, da die Grundrechte im Grundgesetz sowieso allen Menschen zustünden, auch den Kindern. Das Grundgesetz dürfe zudem nicht überfrachtet werden.

An den unterschiedlichen Vorstellungen ist das Projekt nun gescheitert. Das "Aktionsbündnis Kinderrechte", in dem sich das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und die Deutsche Liga für das Kind zusammengeschlossen haben, teilte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, mit dem Scheitern des Vorhabens sei eine historische Chance verpasst worden, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken. Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, sprach von einem deprimierenden Signal für Kinder und Familien in Deutschland.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock schrieb bei Twitter: "Dass die Union eine Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz blockiert, ist folgenschwer. Nach 15 Monaten Bildungsausfall braucht es endlich eine Politik, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt." Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU) warf dagegen Grünen und SPD ein "kalkuliertes Scheitern" des Vorhabens vor. Beide hätten bei dem Thema "den Bogen überspannt". Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei an der "Ambitionslosigkeit" der Großen Koalition gescheitert. "Die Koalition hat das Vorhaben, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern, an die Wand gefahren", sagte der kinderpolitische Sprecher der Linken, Norbert Müller. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

09.06.2021

Meine Ansicht: man braucht für gewisse Gruppen keine besonderen Rechte im Grundgesetz, das ja bekanntermaßen für alle gilt. Sind die Senioren die nächsten, die explizit in die Verfassung aufgenommen werden wollen? :-)