Kirchenasyl bleibt eine Grauzone im deutschen Recht
Weil er einem Afghanen Kirchenasyl geboten hat, muss ein Allgäuer Pfarrer eine Geldbuße zahlen. Doch die entscheidende Frage bleibt ungeklärt.
Muss der Rechtsstaat in Asylverfahren kompromisslose Härte zeigen oder darf die Kirche den Behörden ungestraft eine Verfahrenspause abtrotzen, so wie es in Bayern in diesem Jahr bislang 81 Mal praktiziert wurde?
Gericht gibt mit Urteil keine Antwort auf entscheidende Frage zum Kirchenasyl
Das Amtsgericht Sonthofen hat es gestern leider versäumt, auf die entscheidende Frage im Streit ums Kirchenasyl eine verbindliche Antwort zu geben.
Die Verfahren gegen beide Angeklagten wurden eingestellt. Doch es ist nur ein Freispruch zweiter Klasse, denn für Pfarrer Gampert bleibt eine Geldauflage, sein afghanischer Schützling muss Sozialstunden ableisten.
Das Kirchenasyl bleibt eine Grauzone im deutschen Asylrecht
Das salomonische Urteil zieht einen Schlussstrich unter eineinhalb Jahre der Ungewissheit. Das ist angesichts der verfahrenen Situation ein Lichtblick für alle Beteiligten. Unterm Strich aber kann der Spruch niemanden zufriedenstellen.
Erst recht nicht jene, die vom ersten Verfahren dieser Art in Bayern eine klare Richtungsweisung der Justiz erwartet haben. Das Tauziehen um diesen umstrittenen Akt der Nächstenliebe geht weiter. Und das Kirchenasyl bleibt mangels Grundsatzurteil das, was es seit vielen Jahren ist: eine diffuse Grauzone im deutschen Asylrecht.
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