Koalition lockt Bauherren mit Steuervorteilen
Der Bundestag schafft neue Anreize für Investoren. Das Ziel sind 1,5 Millionen Wohnungen in drei Jahren. Doch es hagelt auch Kritik.
Zusätzliche steuerliche Anreize für den Bau neuer Mietwohnungen und eine Verschärfung der Mietpreisbremse: Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, will die Große Koalition neuen Wohnraum schaffen und den starken Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen begrenzen. „Die Devise der Union ist: bauen, bauen, bauen", betonte der für den Wohnungsbau zuständige Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) gegenüber unserer Redaktion.
Damit vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen möglichst schnell 1,5 Millionen neue Mietwohnungen entstehen, soll es eine bis Ende 2021 befristete Sonderabschreibung für Bauherren geben. Investoren können dabei zusätzlich zur bereits bestehenden linearen Abschreibung von zwei Prozent weitere fünf Prozent der Baukosten von der Steuer absetzen.
Bundestag fördert Bau von Wohnungen in bestehenden Gebäuden
Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, zudem muss die Wohnung zehn Jahre vermietet werden, ist also dem Eigenbedarf entzogen. Gefördert wird auch der Bau neuer Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden, beispielsweise durch den Ausbau von Dachgeschossen. Für Lange ist die Sonderabschreibung „ein Baustein in unserer Wohnraumoffensive“. Andere Bausteine wie das Baukindergeld „haben wir bereits erfolgreich umgesetzt“.
Die Grünen sprechen dagegen von einem „Steuergeschenk für Investoren“. Genossenschaften oder kommunale Wohnungsunternehmen würden davon nicht profitieren, kritisierte ihr Bauexperte Chris Kühn gegenüber unserer Redaktion. „Durch diese Sonderabschreibung wird nicht eine bezahlbare Wohnung mehr gebaut werden.“ Denn billig bauen heiße nicht billig vermieten, da sich die Mietpreise nicht nach den Baukosten, sondern nach dem Markt richten würden.
Die FDP fordert dagegen, auf die Sonderabschreibung zu verzichten und dafür die lineare Abschreibung deutlich zu erhöhen. Die Wohnungswirtschaft sieht die fehlenden Kapazitäten in der Bauwirtschaft als größtes Bauhindernis. „Die Idee ist richtig, aber der Weg dahin ist falsch“, sagt Axel Gedaschko, der Präsident des Bundesverbandes der Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Eine befristete Sonderabschreibung wirke in einer ohnehin überhitzten Baukonjunktur als Preistreiber, da die Kapazitäten am Bau weitgehend ausgeschöpft sind.
Koalition beschließt außerdem eine Verschärfung der Mietpreisbremse
Gleichzeitig hat die Koalition eine Verschärfung der Mietpreisbremse beschlossen. Vermieter müssen ihre neuen Mieter künftig noch vor dem Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise weil die Vormiete schon deutlich über der ortsüblichen Miete lag oder weil die Wohnung umfassend modernisiert wurde. Außerdem sind, wie bisher, Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und erstmals vermietet wurden, von der Bremse ausgenommen.
Bislang durften Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Künftig sind nur noch acht Prozent pro Jahr erlaubt. Zudem wird bundesweit und für alle Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von sechs Jahren durchgeführt werden, eine absolute Kappungsgrenze eingeführt: Die Miete darf höchstens um drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden.
Warum das Wohnen die neue soziale Frage ist, erfahren Sie im Kommentar. Welche Pläne Finanzminister Olaf Scholz mit der Grundsteuer hat, steht in der Politik.
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>> Eine befristete Sonderabschreibung wirke in einer ohnehin überhitzten Baukonjunktur als Preistreiber, da die Kapazitäten am Bau weitgehend ausgeschöpft sind. <<
Das wirkt plausibel; aber mir machens trotzdem...