Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Steuern: Koalition streitet über Steuervorteil auch für Homo-Ehen

Steuern
07.08.2012

Koalition streitet über Steuervorteil auch für Homo-Ehen

Familienministerin Schröder setzt sich für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein. Foto: Michael Reichel/ Symbol dpa

Der Vorstoß von 13 CDU-Abgeordneten für eine steuerliche Gleichbehandlung homosexueller Lebensgemeinschaften mit Eheleuten sorgt für Ärger im konservativen Lager der Union.

Widerstand kommt vor allem aus der CSU, die auf Rückendeckung der katholischen Kirche setzen kann. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt dagegen den Vorstoß, wonach auch eingetragene schwule und lesbische Lebenspartnerschaften vom Ehegatten-Splitting profitieren sollten.

"Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte", sagte Schröder der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). Der Koalitionspartner FDP sowie SPD, Grüne und Linke begrüßten den Vorstoß als überfällig. Ähnlich äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband. Das Finanzministerium sieht keinen Änderungsbedarf. Im vergangenen Jahr lebten 27 000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft.

Aus Sicht der 13 CDU-Parlamentarier ist es nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden müsse, die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Die Unionsfraktion solle endlich die steuerliche Gleichstellung als eigene politische Entscheidung umsetzen, erklärten die Initiatoren, zu denen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach sowie Gesundheitsexperte Jens Spahn gehören. "Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet", hieß es.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt äußerte sich betont zurückhaltend. "Das ist eine Initiative innerhalb der Unionsfraktion. Wir warten jetzt ab, wie die Fraktionsführung das Verfahren zu dieser Initiative nach der Sommerpause gestalten möchte."

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt erklärte: "Ich bin äußerst skeptisch, wenn es darum geht, Ehe und homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich gleichzustellen." Die Ehe zwischen Mann und Frau stehe unter besonderem Schutz, weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet sei: "In homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall." Diese Diskussion werde aber in den parlamentarischen Gremien geführt und nicht in der Sommerpause.

CSU-Finanzexperte Hans Michelbach ist sich sicher: "Im Finanzausschuss des Bundestages wird das Vorhaben keinesfalls eine Mehrheit bekommen." Die Initiative sei gesellschaftspolitisch hoch umstritten. Auch wolle die schwarz-gelbe Koalition die Sanierung des Haushalts nicht mit weiteren Steuervergünstigungen belasten.

Kritik kam auch von der Deutschen Bischofskonferenz: "Die katholische Kirche kann die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit dem Bund der Ehe von Mann und Frau grundsätzlich nicht gutheißen und spricht sich infolgedessen gegen eine rechtliche Gleichbehandlung aus", sagte Sprecher Matthias Kopp der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). "Die Lebensform der Ehe bedarf des besonderen Schutzes des Staates wie der Kirche."

Durch das Splitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Beim Bundesverfassungsgericht sind diverse Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig. Mehrere Finanzgerichte hatten für eine Gleichbehandlung plädiert.

Das Finanzministerium sieht nach einem Bericht der Tageszeitung "taz" (Mittwochs) derzeit keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben einkommensteuerlichen Privilegien wie Eheleuten zu gewähren. Doch auch in den Bundesländern gibt es Bestrebungen, die Ungleichbehandlung zu beenden.

In den Beratungen über das Jahressteuergesetz 2013 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auch die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht mit aufzunehmen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärte zum CDU-Vorstoß: "Die Ankündigung geht in die richtige Richtung und ist längst überfällig." (dpa)

Statistisches Bundesamt

BVerfG Ungleichbehandl./Hinterbliebene

BVerfG Ungleichbehandl./Erbschaftst.

Finanzgericht Köln zu Splittingtarif

Antwort Regierung zu Anfrage Linke

Entwurf Jahressteuergesetz 2013

Stellungnahme Bundesrat Juli

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.