Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Koalitionsstreit um Schwerverbrecher verschärft

07.08.2010

Koalitionsstreit um Schwerverbrecher verschärft

Koalitionsstreit um Schwerverbrecher verschärft
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Im Koalitionsstreit über den Umgang mit gefährlichen Straftätern wird der Ton zwischen Union und FDP schärfer. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, er blockiere eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verwahrte sich gegen die Haltung der Ministerin, freikommende Schwerstkriminelle dürften nachträglich nur freiwillig in Sicherungseinrichtungen untergebracht werden. Das "kann ja wohl nicht ernst gemeint sein", sagte er am Samstag.

Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte im Magazin "Focus": "Das Bundesinnenministerium hat die weiteren Beratungen aufgehalten, obwohl mein Gesetzentwurf auf Eckpunkten beruht, die das Kabinett bereits beschlossen hat." De Maizière hatte angeregt, Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung aus der Sicherungsverwahrung in anderen Einrichtungen unterzubringen.

Dazu sagte die FDP-Ministerin in der "Bild"-Zeitung (Samstag): "Dieser Vorschlag bringt uns keinen Schritt weiter, weil wir gerade die Fälle, die uns jetzt die Probleme bereiten, damit nicht erfassen können. Es hat doch keinen Sinn, jetzt eine Regelung zu beschließen, die dann von den Gerichten wieder einkassiert wird." Im "Focus" sagte sie, nur wenn die Betroffenen einwilligten, könnten sie in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden.

Innenminister Herrmann sagte: "Ein nicht therapierbarer gefährlicher Gewaltverbrecher gehört hinter Schloss und Riegel." Es komme "überhaupt nicht infrage", sie im Rahmen freiwilliger Programme auf ihre Entlassung vorzubereiten, nur weil dem Gesetzgeber keine Lösung einfalle. "Ich bleibe dabei: Wir brauchen die nachträgliche Sicherungsunterbringung."

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte müssen in Deutschland bis zu 80 Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung freigelassen werden, weil die Richter in der rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung einen Verstoß gegen die Menschenrechte sahen. Dazu sagte Leutheusser- Schnarrenberger der "Bild"-Zeitung, wenn die Gerichte entschieden, dass Täter wegen des Urteils freigelassen werden müssten, dann könne die Politik nur noch dafür sorgen, dass die Bürger so gut wie möglich geschützt werden. "Deshalb bemühe ich mich, unseren Koalitionspartner zu bewegen, endlich dem Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zuzustimmen."

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, kritisierte in der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag): " Dieser Streit ist typisch für diese Koalition: Profilierungsstreitigkeiten statt stimmiger Politik." Er bekräftigte: "Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss bleiben." In der "Passauer Neuen Presse" (Samstag) warnt er: "Die Politik sollte nicht versuchen, das Problem auf dem Rücken der Polizei zu lösen." Für die Überwachung einer Person rund um die Uhr benötige man rund 20 Einsatzkräfte. Dafür fehle der Polizei das Personal. Elektronische Fußfesseln könnten in Einzelfällen zwar hilfreich sein, "aber für die Überwachung von Sexualstraftätern, die rückfällig werden könnten, ist das kein geeignetes Mittel."

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), verteidigte in der "Saarbrücker Zeitung" (Samstag) den Vorschlag, zur Überwachung elektronische Fußfesseln zu verwenden. "Es waren doch gerade die Länder, die nach diesem Instrument gerufen haben", sagte er.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.