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Kommentar
05.01.2018

Bei Asylbescheiden ist Milde fehl am Platz

Es wurden wohl bei vielen Asylverfahren Fehler gemacht.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Jeder vierte positive Asylbescheid könnte laut neusten Zahlen fehlerhaft sein. Wenn das stimmen sollte, hat die Bundesregierung ein Problem - und muss handeln.

Zahlen lügen nicht. Wenn tatsächlich jeder vierte positive Asylbescheid falsch ist, dann hat nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ein Problem – sondern auch die Bundesregierung. Im Chaos der ersten Monate, als Tausende von Fällen allein nach Aktenlage und ohne Gespräch mit dem Asylbewerber entschieden wurden, wurde offenbar noch mehr geschlampt als bislang angenommen.

Überforderte Beamte, widersprüchliche Angaben, gefälschte Identitäten: Den Ansprüchen, die ein Rechtsstaat an ein Asylverfahren stellen muss, ist Deutschland damals nicht gerecht geworden. Umso wichtiger wäre es jetzt, dass das Bundesamt bei der obligatorischen Überprüfung der Fälle besonders genau hinsieht und falsche Entscheidungen korrigiert.

Konsequente Abschiebungen sind wichtig

Der nächste Schritt ist dann Sache der Politik. Wer das Durcheinander des Jahres 2015 ausgenutzt und sich einen positiven Bescheid mit falschen Angaben erschlichen hat, muss Deutschland dann auch zügig wieder verlassen. Nicht mithilfe einer Prämie, die ihm die freiwillige Rückkehr in die Heimat versüßt, sondern kühl und konsequent auf dem Wege der Abschiebung. Falsch verstandene Milde ist in diesen Fällen fehl am Platz. Ein Rechtsstaat darf massenhaften Rechtsbruch nicht tolerieren.

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Die Diskussion ist geschlossen.

05.01.2018

Wer das Durcheinander des Jahres 2015 ausgenutzt und sich einen positiven Bescheid mit falschen Angaben erschlichen hat, muss Deutschland dann auch zügig wieder verlassen

.

Selten so gelacht! Wer es einmal nach Deutschland geschafft hat, bleibt faktisch hier. Abgeschoben wird in Deutschland nur in homöopathischen Dosen und dann auch nur die "Naiven", die sich nicht wehren.

05.01.2018

Würde diese Übersschrift ein Mitglied der AfD in z.B. einem Tweet verwenden - die Gutmenschen würden senkrecht stehen und sicherlich einuge Klagen anstrengen.