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Deutschland trägt eigenes Versagen auf dem Rücken der Flüchtlinge aus

Kommentar Von Stefan Lange
20.10.2021

Jahrelang hat die Regierung zugesehen, wie andere Länder im Umgang mit Flüchtlingen systematisch Menschenrechte verletzten. Nun werden die Flüchtlinge zu den Schuldigen erklärt.

In Deutschland herrscht wieder Alarmstimmung. Sie ist noch nicht auf der höchsten Stufe, aber die Regierungen in Bund und Ländern haben sie deutlich angehoben. Der Grund dafür: Die Flüchtlinge kommen. In der Hauptstadt etwa wird bereits plakativ darüber nachgedacht, wie man die Menschen aus Irak, Afghanistan oder Syrien unterbringt, ohne dass wieder Turnhallen belegt werden müssen.

Dabei hat der Alarmismus gar keinen aktuellen Hintergrund, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer freimütig einräumt. Die Zahl der Flüchtlinge bewegt sich mit rund 80.000 im Schnitt der vergangene 30 Jahre. Nein, die Unruhe hat eine andere Ursache: Die Flüchtlinge werden dazu missbraucht, um das eigene Versagen zu kaschieren.

Die Bundesregierung hat jahrelang zugesehen, wie Länder wie Griechenland, Kroatien oder die Türkei im Umgang mit Flüchtlingen systematisch Menschenrechte verletzen. Die Migranten werden verprügelt, gefoltert, eingesperrt oder mit sogenannten Pushbacks direkt an der Grenze brutal ins Meer zurückgedrängt. Man will es sich mit diesen Ländern nicht verderben und nimmt zudem dankend in Kauf, dass deren Vorgehen vielen Flüchtlingen den Weg nach Deutschland versperrt.

"Kampf" gegen Flüchtlinge: widerwärtiger Sprachgebrauch

Stattdessen werden die Flüchtlinge zu den Schuldigen erklärt. Schon der offizielle Sprachgebrauch ist widerwärtig. Es ist da vom „Kampf“ gegen die Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen die Rede. Zusätzliche, schwer bewaffnete Grenzer werden in Stellung gebracht. Sie stehen Familien gegenüber, die so ausgezehrt sind, dass sie selbst dann nicht Widerstand leisten könnten, wenn sie es wollten.

Von einer „irregulären Migration“ sprechen Politiker und verdrehen die Tatsachen damit mutwillig ins Gegenteil. Denn Flucht aus politischen Gründen, und damit haben wir es hier zu tun, ist immer regulär. Die Regierenden sollten öfter ins Grundgesetz schauen, in die Europäische Menschenrechts- oder die Genfer Flüchtlingskonvention. Da steht alles drin, was man zu den Themen Asyl, Menschenrecht, Menschenwürde und Rechtstaatlichkeit wissen muss. Bleibt zu hoffen, dass zumindest die Mitglieder der neuen Bundesregierung diesen Kanon der Menschlichkeit wieder zur Kenntnis nehmen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.10.2021

>> Denn Flucht aus politischen Gründen, und damit haben wir es hier zu tun ... <<

Das ist mindestens umstritten ...

Das anerkannte Kriterium ist "politische Verfolgung" und nicht "Flucht aus politischen Gründen".

>> Die Bundesregierung hat jahrelang zugesehen, wie Länder wie Griechenland, Kroatien oder die Türkei im Umgang mit Flüchtlingen systematisch Menschenrechte verletzen. <<

Die Türkei schützt ihre Grenzen in erster Linie nach eigenen Erfordernissen und wird sich da nichts von Deutschland sagen lassen. Wer der Türkei gegenüber aggressiv kolonialistisch auftritt, riskiert in Deutschland erhebliche gesellschaftliche Konflikte.

https://www.dw.com/de/türkei-kurswechsel-in-der-flüchtlingspolitik/a-59283485

20.10.2021

Auch Journalisten sollten öfter mal einen Blick in die Genfer Flüchtlingskonvention oder ins Grundgesetz werfen, denn da steht in der Tat so manch interessantes drin. Es sein denn, man will mit falschen Begriffen eine gewünschte Stimmung erzeugen oder seine persönliche Empörung untermauern.

Gem Flüchtlingskonvention Art. 1 gilt als Flüchtling, wer "aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" verfolgt wird. Von allgemeiner Gefährdung wegen Kampfhandlungen (wo finden die in Syrien oder Afghanistan eigentlich nocht statt?) oder Armut ist hier keine Rede.

Art 33: "Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde."
Das heißt im Klartext, kein Staat ist verpflichtet, Flüchtlinge einreisen zu lassen, die durch ein oder mehrere Staaten "geflüchtet" sind, in denen diese Art der Bedrohung (siehe Art. 1) nicht besteht.

Was das Asylrecht betrifft:

„Auf Absatz 1 Satz 1 des Art. 16 a GG (politisch verfolge genießen Asylrecht) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Zusammengefasst:

Alle Einreisenden, auf die Absatz 2 und 3 nicht, bzw. 4 zutrifft, sind rechtlich gesehen keine Flüchtlinge, sondern tatsächlich illegale Einwanderer.
Ergo ist nicht das Reden von Herrn Seehofer von "irregulärer Migration" eine "Verdrehung der Tatsachen", sondern Ihre Aussage "Denn Flucht aus politischen Gründen... ist immer regulär".

Und was "damit haben wir es hier zu tun" betrifft: Als asylberechtigt gem. Grundgesetzes Art. 16a wurden 2020 von den syrischen Antragstellern 0,7%, Afghanen 0,5% und Iraker ganze 0,1% anerkannt. (Statistik BAMF)

21.10.2021

Hinweis auf die Rechtsstellung der Türkei:

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/229957/die-asylpolitik-der-tuerkei

>> Eine der wichtigsten Grundlagen internationalen Schutzes ist das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention, GFK) von 1951 und das ergänzende Protokoll von 1967. Beide Rechtsinstrumente wurden 1961 bzw. 1968 von der Türkei ratifiziert. Die Türkei zählt allerdings zu den vier Unterzeichnerstaaten, die bis heute einen geografischen Vorbehalt bei der Anwendung der Konvention geltend machen. Deswegen ist die Türkei nur verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 auf Flüchtlinge anzuwenden, die aus Europa kommen. <<

Die Türkei bewegt sich mit ihrem Vorgehen damit völlig konform zum Völkerrecht!