Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: Die Alles-Gratis-Kultur im Internet muss ein Ende haben

Die Alles-Gratis-Kultur im Internet muss ein Ende haben

Kommentar Von Alois Knoller
18.05.2021

Das deutsche Urheberrecht hinkt der digitalen Revolution hinterher. Um die Reform wird nun leidenschaftlich und sehr grundsätzlich gestritten.

Bertolt Brecht räumte frank und frei seine „grundsätzliche Laxheit in Fragen geistigen Eigentums“ ein, als ihm 1929 der Kritiker Alfred Kerr in der Dreigroschenoper Plagiate vorhielt. Aber wehe, wenn es um Brechts eigenes Urheberrecht ging! Die Episode macht einen eigenartigen Zwiespalt in dieser Sache deutlich, denn beide Male geht es um Geld – Ausgaben, die man sich bei der Nutzung ersparen will, und Einnahmen, die man von Nutzern erzielen möchte.

Wenn seit Jahren in Deutschland und Europa um ein neues, zeitgemäßes Urheberrecht heftig gestritten wird, dann vor allem deswegen, weil enorme Erlöse oder Einbußen im Raum stehen. Allerdings hat sich die Ausgangslage seit Brechts Zeiten grundlegend gewandelt. Dank der digitalen Technik ist heute nichts leichter, als Texte, Bilder oder Töne zu kopieren. Damit nicht genug: Jedes Smartphone enthält Software, die es möglich macht, das von anderen Kreativen erschaffene Material beliebig auszubeuten für eigene Bearbeitungen. Sind solche modifizierten Plagiate dann selbst wiederum geistiges Eigentum? Eine heikle juristische (Streit-)Frage.

Zugespitzt wird die neue Ausgangslage durch weltweit agierende Plattformen wie Youtube, Facebook oder Instagram, auf denen die hochgeladenen Kleinkunstwerke ihrer User ein lukratives Umfeld für milliardenschwere Werbeeinnahmen erzeugen. Bisher waren sie im Urheberrecht fein raus, denn sie stellten doch nur technische Vermittlerdienste zur Verfügung. Darauf reagiert nun die Reform des Urheberrechts. Grundsätzlich sollen in Zukunft die Plattformen dafür verantwortlich sein, ob die bei ihnen platzierten Videos, Audios oder Publikationen nicht doch vergütungspflichtiges Material sind und Nutzer bei Veröffentlichung eine Lizenz dafür erwerben müssen.

Auf europäischer Ebene ist dies mit der EU-Richtlinie zum „Digital Single Market“ bereits geschehen

Diese neue Verpflichtung beschwört freilich eine neue Front herauf: Wie frei muss der Zugang zum weltweiten Internet bleiben? Netzaktivisten organisierten große Demonstrationen, um vor allem das Instrument der Upload-Filter zu bekämpfen, womit die Plattformen für sie problematische Inhalte automatisch abblocken. Wie sehr würden solche Filter auch die freie Meinungsäußerung zensieren? Wie sehr die Kunstfreiheit einschränken? Der Gesetzgeber sah sich stark widerstreitenden Interessen ausgesetzt, die er im Reformgesetz zu einem leidlichen Kompromiss zusammenbringen sollte.

Auf europäischer Ebene ist dies mit der EU-Richtlinie zum „Digital Single Market“ bereits geschehen. Der Deutsche Bundestag scheint seine Frist, die am 7. Juni 2021 ausläuft, bis zuletzt auszuschöpfen. Auch in der laufenden Sitzungswoche wird der Gesetzentwurf der Justizministerin nicht zur weiteren Beratung aufgerufen. Es bestehe noch Klärungsbedarf. Tatsächlich steckt der Teufel im Detail. Geschachert wird etwa darum, was als „geringfügig“ ohne Vergütungspflicht („mutmaßlich erlaubte Nutzung“) anzusehen sei. 15 Sekunden Musik und Film, 160 Zeichen Text, Bilder bis zu 125 Kilobyte seien immer noch zu viel, finden Popmusiker und Zeitungsverleger, denn damit ist der Kern eines Werkes bereits für lau verbreitet.

Eins ist klar: Die Alles-Gratis-Kultur im Internet geht zu Ende. Die Piraterie der Plattformen darf nicht länger geduldet werden. Denn die Laxheit in Fragen geistigen Eigentums ist gefährlich. Entgangene oder vorenthaltene Einnahmen für kreative Erzeugnisse gefährden den Kulturbetrieb, der sich am besten aus eigener Kraft ernährt. Die Alternative hieße, auf staatliche Alimentierung angewiesen zu sein, deren Verlässlichkeit auf lange Sicht fraglich ist. Von Abhängigkeiten ganz zu schweigen.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.