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Rundfunkbeitrag: Das Verfassungsgericht spricht ein Machtwort

Kommentar Von Daniel Wirsching
05.08.2021

Die Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war eine Farce und schürte Medien- und Politikverdrossenheit. Die obersten Richter stärken nun die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Gut so!

Die politische Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im vergangenen Jahr war eine Farce. In berechtigte Kritik am Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mischten sich Populismus und Polemik.

Mutwillig wurde die unabhängige Sachverständigenkommission, die KEF, beschädigt. Sie hatte in einem bewährten Verfahren die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich pro Haushalt vorgeschlagen und die Anstalten zugleich weiter zum Sparen aufgefordert.

Fahrlässig wurde auch an der Unabhängigkeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio gekratzt – durch den Versuch politischer Einflussnahme, durch offensichtliche Drohungen. Staatsfern sollen die Sender sein – aber bitteschön das berichten, was in die eigene politische Agenda passt!

In einer Zeit von Fake-News und gesellschaftlichen Spaltungen wurde Medienverdrossenheit geschürt

Als Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff in einem Brief an die Intendanten „die Schaffung oder Verlagerung einer programmbezogenen Gemeinschaftseinrichtung in Halle (Saale)“ forderte, musste das als politischer Kuhhandel oder gar Erpressungsversuch aufgefasst werden.

So wurde in einer Zeit erhitzter Debatten, um sich greifender Fake-News und gesellschaftlicher Spaltungen vor allem eines: Medien- und Politikverdrossenheit geschürt. Am Ende blockierte Sachsen-Anhalt – als einziges Bundesland – die Beitragserhöhung.

Lesen Sie dazu auch

Das Bundesverfassungsgericht sieht darin in seinem dankenswert unmissverständlichen Beschluss eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Es stellt ganz klar fest, dass Abgeordnete in Sachsen-Anhalt – getrieben von der AfD, muss man hinzufügen – schlicht verantwortungslos gehandelt haben. Das ist ein Machtwort.

Der Beschluss der obersten deutschen Richter stärkt die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen und den unabhängigen Journalismus. Er lenkt die Debatte um ARD, ZDF und Deutschlandradio hoffentlich wieder in vernünftigere Bahnen.

Der Reformbedarf ist groß und bleibt - jetzt muss vernünftig über die Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio diskutiert werden

Finanzierung, Struktur und Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen sind reformbedürftig. Das bezweifeln nicht einmal ARD, ZDF und Deutschlandradio. Was die Finanzierung angeht, gibt es seit langem Ideen, über die nun nochmals und ernsthafter diskutiert werden muss. Dazu zählt das – politisch eigentlich schon tote – Indexmodell, bei dem die Höhe des Rundfunkbeitrags an einen Index gekoppelt würde, der sich zum Beispiel an der Inflationsrate orientiert. Es ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür, dieses Modell und andere Überlegungen aus den Schubladen zu holen.

Bei der Gelegenheit: Auch die Medienpolitik ist dringend reformbedürftig. Aber es ist eben leichter für Politikerinnen und Politiker, insbesondere in Wahlkampfzeiten, auf ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schimpfen und dafür Zustimmung zu bekommen, als sich selbst zu hinterfragen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.08.2021

# Georg Kr. vom 12.08. 2021

Es kommt darauf an, von welcher Seite aus man die Sache jeweils sieht. Das gilt auch in Sachen Rundfunk und dem „Machtwort“ der Richter.
Doch ich glaube schon auch, daß die meisten, die sich für das Werk von Ludwig Thoma interessieren, mit dem satirischen Schlußsatz, der der bayerischen Regierung gilt, mehr anfangen können als mit dem Schluß aus dem Originaltext. Wer kennt schon den damaligen Kultusminister Wehner?
Wenn jedoch Ludwig Thoma am Ende seiner Satire nicht einfach nur „Wehner“ schreibt, sondern korrekt „Herr von Wehner“, dann bestimmt nicht, um seine Leser zu drangsalieren und sie dazu zu bringen, in Lexika nachzuschlagen. Es ging ihm darum, seine Leser wissen zu lassen, wie es - so wie die Dinge liegen - um diesen Herrn bestellt ist.
Sie schreiben:

„Eine besonders bedeutsame Figur der Zeitgeschichte scheint mir dieser Herr von Wehner auch nicht gewesen zu sein.“

Das mag sein. Aus meiner Sicht kommt es für Thoma jedoch nicht so sehr darauf an, bedeutsame Figuren der Zeitgeschichte zur Sprache zu bringen, sondern eigenartige Figuren, Figuren, für die Thoma dem Leser die Augen öffnen will. Figuren wie Alois Hingerl, der sich nicht alles bieten läßt, was ihm geboten wird. Offensichtlich auch dann noch, nachdem er „vom Schlage gerührt zu Boden fiel und starb“:

„Zwei Engel zogen ihn mit vieler Mühe in den Himmel, wo er von St. Petrus aufgenommen wurde.“

Ich muß nicht darüber spekulieren, was wohl St. Petrus bewogen haben könnte, diesen „Lümmel“ derart leichtfertig in den Himmel aufzunehmen. Doch die Mitteilung erst einmal zur Kenntnis zu nehmen und darüber nachzudenken, darf ich schon. Wie ich auch zur Kenntnis nehmen und darüber nachdenken darf, daß Aloisius zwar nach alter Gewohnheit mit seinem Brief an den bayerischen Kultusminister erst einmal ins Hofbräuhaus ging. Aber auch, daß Aloisius keineswegs, wie der Bayerische Rundfunk behauptet, eine Maß kommen ließ und dann noch eine und noch eine und dabei seinen Auftrag vergaß. Auch wenn das heutzutage äußerst beliebt ist, Vergehen jeglicher Art und noch ganz andere als die des Aloisius mit Alkohol zu verharmlosen. Oder mit anderen Defekten. Es heiß lediglich, daß er mit dem Brief ins Hofbräuhaus ging, „wo er noch sitzt“.

12.08.2021

# Peter V. vom 11.08.2021

Laut Wikipedia erschien das Werk Ludwig Thomas erstmals 1911 als Büchlein bereits mit dem Schlusssatz „… und so wartet die bayerische Regierung bis heute auf die göttlichen Eingebungen“. Also noch zu Lebzeiten Thomas. Deshalb ging und gehe ich davon aus, dass die Änderung von Thoma selbst vorgenommen wurde bzw. wenigstens autorisiert war.

Gründe, warum der ÖR Rundfunk, den es 1911noch nicht gab oder andere Medien ein Interesse daran haben oder gehabt haben sollten, sein Werk in eine aus ihrer Sicht zeitgemäßere Form zurechtzubiegen kenne ich nicht und möchte auch nicht darüber spekulieren.

Eine besonders bedeutsame Figur der Zeitgeschichte scheint mir dieser Herr von Wehner auch nicht gewesen zu sein. Insofern dürften die meisten sich für - den in seiner letzten Lebensphase ziemlich umstrittenen - Thoma und sein Werk interessierenden Menschen mit der aktuellen Version in der Fassung wie sie von Adolf Gondrell vorgetragen wird mehr anfangen können, als mit der historisch richtigen.

11.08.2021

# Georg Kr. vom 10.08.2021

Sie bleiben offensichtlich nicht nur dabei, daß es allein die bayerische Regierung sei, der Ludwig Thoma mit seiner Satire "Ein Münchner im Himmel" die Leviten liest, sondern schließen aus der Angabe, Thoma habe eine Geldstrafe zahlen müssen, daß offenbar durch Thoma selbst eine Änderung erfolgte.

Gesinnungsänderung durch Maßnahmen der Justiz? Nie im Leben! So wie ich jedenfalls Ludwig Thoma kenne, nimmt er die Geldstrafe hin, bleibt aber bei seinem Schlußsatz:

"Herr von Wehner wartet heute noch vergeblich auf die göttliche Eingebung."

So heißt es nach wie vor in meiner dtv-Ausgabe. 5. Auflage Mai 1968. Titel: "Ludwig Thoma: Der Münchner im Himmel".

Ginge es allein nach gewissen Medien, nicht nur nach dem "Öffentlich-rechtlichen Rundfunk", läge heute allenfalls ein zurechtgestutzter, entschärfter Ludwig Thoma vor. Es ist zwar löblich, daß der BR Rückschau hält und an Ludwig Thoma und an dessen Satire "Ein Münchner im Himmel" erinnert (s.Archiv-Schatz des BR - 70 Jahre Bayerischer Rundfunk), Lesen jedoch mit eigenen Augen ist bitter nötig.

Da habe der liebe Gott, so lese ich da, "ein Einsehen und beauftragt Aloisius, der Bayerischen Regierung die göttlichen Eingebungen zu überbringen." Was der liebe Gott zunächst "einsieht" bzw. nicht überhört, ist das maßlose Geschrei des neuen Engels Aloisius. Ein Geschrei, daß der liebe Gott von seinem Mittagsschlaf erwacht un ihn erstaunt fragen läßt:

"Was ist denn da für ein Lümmel heroben?"

Hat es der Bayerische Rundfunk etwa als ratsam angesehen, auf eine wörtliche Wiedergabe zu verzichten? Ist es wirklich "eine Maß und noch eine Maß", die dazu führen, daß Aloisius seinen Auftrag vergißt?
Von keiner einzigen Maß ist in dem mir vorliegenden Text die Rede. Lediglich:

"Allein, nach seiner alten Gewohnheit ging er mit dem Brief zuerst ins Hofbräuhaus, wo er noch sitzt. Herr von Wehner wartet heute noch vergeblich auf die göttliche Eingebung."

So ist es.

09.08.2021

# Georg Kr. vom 08. 08. 2021

Wenn Sie den Namen "Anton von Wehner" ( DeWiki) eingeben, werden Sie zunächst biographische Angaben zu diesem Herrn finden. Etwa, daß Anton von Weber ein bayerischer Verwaltungsbeamterund Politiker und Bayerischer Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten war. Auch, daß eine Staße in Pasing, die Wehnerstraße, nach ihm benannt ist.

Weiter unten dann, daß im Originaltext der Satire "Der Münchner im Himmel" der damalige Kultusminister Anton von Wehner in modernen Bearbeitungen allgemein durch die Bayerische Staatsregierung ersetzt worden sei.

Doch bei späteren Bearbeitungen, vor allem bei „modernen Bearbeitungen“, sollte man immer auf der Hut sein. Nicht selten wird da der große Name eines Autors lediglich benutzt, um auf dessen Herd das eigene Süppchen zu kochen und zu verbreiten. Dennoch liegen Sie nicht falsch, wenn Sie den „Münchner im Himmel“ als eine scharfe Satire auf die „Bayerische Staatsregierung“ ansehen.

Nur ist das nicht alles:

„Alois Hingerl, Nr. 172, Dienstmann in München, besorgte einen Auftrag mit solcher Hast, daß er vom Schlage gerührt zu Boden fiel und starb.“

Nur der Alois Hingerl, die Nr. 172, Dienstmann in München? Wer in diesem Land wäre nicht mit einem „Auftrag“ unterwegs oder ließe sich einreden, mit einem Auftrag unterwegs zu sein haben? Wem würde nicht Tag für Tag eingehämmert, daß es unverzüglich geschehen müsse, was zu tun sei? Und wem zu dienen oder welchem Programm? Jetzt!

10.08.2021

"Weiter unten dann, daß im Originaltext der Satire "Der Münchner im Himmel" der damalige Kultusminister Anton von Wehner in modernen Bearbeitungen allgemein durch die Bayerische Staatsregierung ersetzt worden sei."

Die Änderung erfolgte bereits 1911 offenbar durch Thoma selbst, der dafür zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

"Wem würde nicht Tag für Tag eingehämmert, daß es unverzüglich geschehen müsse, was zu tun sei?

Der CSU-hörige Schwarzfunk von einst ist der BR zum Glück nicht mehr.
Besonders Bayern 2 hat sich zu einem Wort-Programm mit qualitativ hoch-anspruchsvollen gut recherchierten - oft zeitkritischen - Beiträgen entwickelt, wie man sie in den Programmen der privaten Dudelfunk-Sender vergebens sucht.

08.08.2021

# Georg Kr. vom 7. 08. 2021

Meinen Sie nicht auch, daß Ihr Bekenntnis zum "Öffentlich-rechtlichen Rundfunk" nicht so recht zu dem passen will, was Sie mit Ihrem Banner, dem "Münchner im Himmel", zum Ausdruck bringen? Jedenfalls auf den ersten Blick. Den Alois Hingerl meine ich und all das, was der neue Engel Aloisius von der himmlischen Hausordung hält:

"Von acht Uhr früh bis zwölf Uhr mittags ´frohlocken´, und von zwölf Uhr mittags bis acht Uhr abends "Hosianna singen´." - "Ja, wann kriagt ma nacha was z´trink´n?"

Sie wissen, Herr Kr., daß es bei der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht nur um "Getöns" wegen einer nach acht Jahren Beitragsstabilität lächerlichen Erhöhung geht. Da war und ist schon noch eine ganz andere "Stabilität" und "Erhöhung".

Erfreulich an Ihrer Antwort auf mein Bekenntnis aber ist, daß Sie Ihr eigenes lediglich dagegensetzen - ohne Belehrungen und Einschüchterungsversuche. Und ohne ein "Machtwort".

Darauf verzichtet doch auch der Alois Hingerl: Im Hofbräuhaus sitzt er, wo er immer noch sitzt. Was aber ist mit den Nachkommen des Herrn von Wehner, der - wie es in der Geschichte heißt - heute noch vergeblich auf die "göttliche Eingebung" wartet?

08.08.2021

"Nachkommen des Herrn von Wehner"

Bin etwas ratlos, was und wer damit gemeint sein könnte.
Nach meiner Kenntnis ist es nur die bayerische Regierung, die bis heute auf die Göttlichen Eingebungen wartet . . .

https://www.youtube.com/watch?v=VvdEgkqei6c

08.08.2021

>>Von Herbert G. Wieso sollen die Länder noch abstimmen wenn das Ergebnis von Gericht zu Nichte gemacht wird? Klingt wie Freibrief für Erhöhungen!<<

Das ist meiner Meinung nach eine wichtige Frage.

Dazu muss man schauen, was in unserer Verfassung steht und was daraus in vielen Grundsatzbeschlüssen das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat. Im Art 5 steht:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit erläutert dies:
„Grundsätzlich garantiert die Rundfunkfreiheit die Grundversorgung. Diese muss also durch den Staat gesichert werden. Zur Grundversorgung gehört die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen inklusive Informationen, Bildung, Unterhaltung und Kultur, wobei die Meinungsvielfalt gesichert sein muss.

Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Wegen der beschränkten programmlichen Vielfalt und Breite des privaten Rundfunks ist die Gewährleistung der Grundversorgung Aufgabe und Legitimationsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einrichten und die erforderlichen (finanziellen) Mittel sichern. Damit wäre es nicht vereinbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Bestand eingefroren würde. Der Grundversorgungsauftrag lässt sich nur erfüllen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in seiner Entwicklung gesichert ist.“

Insofern war vermutlich das Vorgehen Sachsen-Anhalts verfassungswidrig. Die dortigen AFD- und CDU Parlamentarier haben mit Kritik am Programm des MDR begründet, dass sie gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sind.
In der SZ vom 5.8. wurde dies so erläutert:
„5.8.21 https://www.sueddeutsche.de/meinung/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-sachsen-anhalt-1.5374001
„Zentral für die Beitragsfestsetzung ist jene unabhängige Kommission mit dem in öffentlich-rechtlichen Kreisen magischen Kürzel KEF. Der Erste Senat baut nun sogar eine zusätzliche Sicherung ein: Abweichungen von den KEF-Empfehlungen können die Länder theoretisch zwar in engen Grenzen beschließen, aber eben nur gemeinsam. Damit hat Karlsruhe ein umgekehrtes Vetorecht der Länder geschaffen - nicht etwa gegen Beitragserhöhungen, sondern gegen deren Verhinderung.“

Raimund Kamm

08.08.2021

>>Von Herbert G. Wieso sollen die Länder noch abstimmen wenn das Ergebnis von Gericht zu Nichte gemacht wird? Klingt wie Freibrief für Erhöhungen!<<

Das ist meiner Meinung nach eine wichtige Frage.

Dazu muss man schauen, was in unserer Verfassung steht und was daraus in vielen Grundsatzbeschlüssen das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat. Im Art 5 steht:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit erläutert dies:
„Grundsätzlich garantiert die Rundfunkfreiheit die Grundversorgung. Diese muss also durch den Staat gesichert werden. Zur Grundversorgung gehört die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen inklusive Informationen, Bildung, Unterhaltung und Kultur, wobei die Meinungsvielfalt gesichert sein muss.

Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Wegen der beschränkten programmlichen Vielfalt und Breite des privaten Rundfunks ist die Gewährleistung der Grundversorgung Aufgabe und Legitimationsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einrichten und die erforderlichen (finanziellen) Mittel sichern. Damit wäre es nicht vereinbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinem Bestand eingefroren würde. Der Grundversorgungsauftrag lässt sich nur erfüllen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in seiner Entwicklung gesichert ist.“

Insofern war vermutlich das Vorgehen Sachsen-Anhalts verfassungswidrig. Die dortigen AFD- und CDU Parlamentarier haben mit Kritik am Programm des MDR begründet, dass sie gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sind.
In der SZ vom 5.8. wurde dies so erläutert:
„5.8.21 https://www.sueddeutsche.de/meinung/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-sachsen-anhalt-1.5374001
„Zentral für die Beitragsfestsetzung ist jene unabhängige Kommission mit dem in öffentlich-rechtlichen Kreisen magischen Kürzel KEF. Der Erste Senat baut nun sogar eine zusätzliche Sicherung ein: Abweichungen von den KEF-Empfehlungen können die Länder theoretisch zwar in engen Grenzen beschließen, aber eben nur gemeinsam. Damit hat Karlsruhe ein umgekehrtes Vetorecht der Länder geschaffen - nicht etwa gegen Beitragserhöhungen, sondern gegen deren Verhinderung.“

Raimund Kamm

07.08.2021

Die politische Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im vergangenen Jahr war eine Farce? In meinem Wörterbuch - Duden, Bedeutungswörterbuch, Band 10, Mannheim 1970 - lese ich:

1. leeres, nichtssagendes Getue
2. Posse; derber, satirischer Schwank

Sollte der Verfasser des Artikels, Daniel Wirsching, derartiges meinen? Wohl kaum. Eher schon das, was ich bei Wahrig, Deutsches Wörterbuch, finde:

Vehöhnung; als wichtig hingestellte, im Grunde aber belanglose Angelegenheit

Doch was immer auch Herrn Wirsching bestimmt haben sollte, die politische Debatte um die Erhöhung des Rundfunks eine Farce zu nennen, so nehme ich die Dienstleistung dieses Rundfunks so gut wie nie in Anspruch. Nur ab und zu einmal, wenn die "Bergretter" kommen. Doch auch das nur so lange, als etwa der Michl, der den Rettungshubschrauber steuert, der Michl bleibt und nicht ausgetauscht wird.

Wer immer da ein "Machtwort" auch sprechen mag.

07.08.2021

"nehme ich die Dienstleistung dieses Rundfunks so gut wie nie in Anspruch."

Dafür nimmt meine Familie auf den Gebieten Nachrichten, Information und Unterhaltung ausschließlich die Dienstleistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch - strikt ausgenommen Sendungen, die sich mit Bundesliga-Profi-Fußball, WM, EM oder ausgemachtem Schwachsinn wie dem ESC, Sendungen mit Hupfdohlen wie Helene F. u. dgl. befassen.
Dass Teile meiner Rundfunkgebühr auch in diesen Bereichen landen, dass ich darüber hinaus auch für den privaten Mist an der Ladenkasse abgezockt werde geht mir mindestens genauso gegen den Strich wie Ihnen die Rundfunkgebühr für die ÖR.

Das Getöns wegen dieser nach 8 Jahren Beitragsstabilität lächerlichen Erhöhung um 80 und ein paar Cent ist wirklich eine Farce im Sinne einer belanglosen Angelegenheit.

06.08.2021

Herr Kamm ,

was das stimmte ,was Sie weiter unten behaupten , müßten Sie dann nicht ebenso eine "Zwangsgebühr" in Höher der aktuell über 8 Milliarden für die anderen Medienhäuser - sprich Zeitungen , Zeitschriften , Buchverlage etc. fordern ?!

Diese -oben genannten- "anderen" Medien "seriöser Art" tragen mindestens genauso stark (wenn nicht gar in ihrer Tiefe strker !) zur gesellschaftlichen ,politischen,wirtschaftlichen Bildung und Information bei wie der ÖR !

Eine FAZ , Augsburger Allgemeine, Spiegel (in seiner etwas eigenen Art) , Bayreuther Tagesblatt , undundsoweiter
informieren und bilden und sind damit mindestens genauso systemrelevant wwie der ÖR !

Wäre die Argumentation von Ihnen und anderen Befürwortern seriös - dann müßten Sie diesen Medienhäusern,Verlagen eine solche "unabhängige" Finanzierung ebenso gewähren .

Es ist mir völlig unklar , warum der Tatort, die Sportschau , Fußball-Europameisterschaft und Olympia ,Markus Lanz, die Talk-Leier "Riverboat2 und wie diese Sendungen alle heißen , aus den Zwangsgebühren finanziert werden müßen !

Unterhaltung ist individuell - warum die jeder für jeden bezahlen ?
Man könnte hierfür einfach zu bedienendes Streaming - auch über direkte Fernsehanschlüße (ohne Internetverbindung) - anbieten .
Wer dann derartige Angebote wahrnehmen will - also die Fußball-Weltmeisterschaft sehen will - , mietet dann den Streamingdiesnt .


8 Milliarden Gesamtgebührsumme das kann doch nicht wahr sein !

07.08.2021

Am besten alle demokratischen orientierten Bürger stellen jetzt ihre Zahlungen ein. Alle kann man nicht verhaften.

07.08.2021

Viel Arbeit für die Gerichtsvollzieher…

06.08.2021

Wieso sollen die Länder noch abstimmen wenn das Ergebnis von Gericht zu Nichte gemacht wird?
Klingt wie Freibrief für Erhöhungen!

06.08.2021

Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für Bürger und Demokratie!
ARD und ZDF sind politische Propaganda-Anstalten. Wir erinnern uns: Kölner Silversternacht: drei Tage haben die ÖR dazu geschwiegen und gäbe es die Privaten nicht, dann wäre das Thema bis heute unterm Teppich. Ganz zu schweigen von der Regenflut: Der WDR spielt Pop-Musik statt die Menschen zu warnen.

06.08.2021

" Wir erinnern uns: Kölner Silversternacht: drei Tage haben die ÖR dazu geschwiegen und gäbe es die Privaten nicht, dann wäre das Thema bis heute unterm Teppich."

Eine ziemlich dämliche Unterstellung. "In sozialen Medien wurde kritisiert, dass Medien erst vier Tage nach den Übergriffen berichteten. Woran lag das?": https://www.tagesschau.de/inland/koeln-uebergriffe-101.html

Und: "Die TVBerichterstattung in ARD und ZDF über die Silvesternacht 2015/16 in Köln": https://www.gwi-boell.de/sites/default/files/web_161122_e-paper_gwi_medienanalysekoeln_v100.pdf

06.08.2021

Bei der Kölner Silvesternacht habe alle geschlafen. Leider kamen viele Anzeigen auch bei der appliziert erst nach und nach. Vermutlich haben sich viele Opfer erst nicht getraut. Leider. Umso wichtiger ist es allgemein Opfern von sexuellem Belästigungen ein Ohr zu schenken. Und nicht nur wenn die Täter keine Biodeutschen sind.
Oder welche Privaten haben überregional darüber berichtet? Am 2. Januar kamen erste Meldungen in regionalen Medien. Dann bei der dpa. RT Deutschland hat auch nichts gebracht. Oder?

Die ÖR sind an der Regenflut Schuld? Das ist lächerlich. Wie hätte der WDR die Menschen warnen sollen?
Wenn hätte Sie die Bevölkerung erreichen sollen? Die Bevölkerung vor Flutkathastrophen zu warnen ist die Aufgabe des Kathastrophenschutzes. Die ÖR können unterstützen mehr nicht. Aber dazu brauchen sie eine entsprechende Mitteilung des Kathastrophenschutzes.

06.08.2021

"Eine ziemlich dämliche Unterstellung"
Genau das Nivau von ARD und ZDF

07.08.2021

@ Robert M: "Wie hätte der WDR die Menschen warnen sollen?"
Ist diese Frage ernst gemeint? Hier zum Nachlesen in der Süddeutschen:
https://www.sueddeutsche.de/medien/radio-wuppertal-lokaljournalismus-hochwasser-1.5354566

07.08.2021

Sie zitieren den Falschen, werter Herr S. Abgesehen davon:

"Als am 23. August des vergangenen Jahres in elf bayerischen Kreisen wegen Hochwassers Katastrophenalarm ausgerufen wurde, Orte zeitweilig von der Außenwelt abgeschnitten waren und sogar die ARD in einem „Brennpunkt“ berichtete, konzentrierte sich Antenne Bayern auf die PR-Aktion „Bayerns großer Schwiegermuttertest“. „Was trägt der Bayer von Welt in diesem Sommer, der keiner ist?“ fragte der Moderator Wolfgang Leikermoser an diesem Morgen seine Hörer und lieferte die Antwort nach: „Handschellen“ - und nicht etwa Sandsäcke."

(https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kino/hoerfunk-die-huetchenspieler-1305425-p2.html)

07.08.2021

@ REINER S.

"Genau das Nivau von ARD und ZDF"

Dann scheinen Sie ja zum Stammpublikum zu gehören . . .

06.08.2021

@ VON GEORG KR. vor 19 Min
Es ist richtig, eine Abstimmung IM PARLAMENT gab es nicht. Gestern im "heute journal" sagte Rainer Haseloff, er habe die Sache dem Parlament nicht zur Abstimmung vorgelegt, weil er für eine Zustimmung keine Mehrheit sah.
(Also der genaue Ablauf lässt meine Zweifel nicht schwinden und auch die Formulierung von Herrn Wirsching, "getrieben von der AfD, muss man hinzufügen", lässt fehlendes Demokratieverständnis vermuten.)

06.08.2021

""getrieben von der AfD, muss man hinzufügen", lässt fehlendes Demokratieverständnis vermuten."

Herr Wirsching hat völlig recht. Haseloff schaffte es nicht, in seiner eigenen Partei, der CDU, eine einheitliche Meinung herzustellen und sah die Gefahr, dass die AfD-Fraktion zusammen mit den AfD-Sympathisanten seiner eigenen CDU für ein mehrheitliches "NEIN" sorgen würde, was das "Aus" für diese seltsame Koalition gewesen wäre. Deshalb gar keine Abstimmung. Der Rundfunkstaatsvertrag setzt für eine Gebührenerhöhung aber die ZUSTIMMUNG aller 16 Länderparlamente vor. Es gibt kein Mehrheitsprinzip.
Was ein nur mit der AfD zustande gekommenes "NEIN" für die CDU politisch bedeutet hätte, kann man vermuten. Thüringen lässt grüßen . . .

06.08.2021

Herr Kr., wissen Sie, ich bin kein Freund der AFD, ich bin aber ein großer Freund der Demokratie.
Die CDU betrieb in Sachsen-Anhalt ein parteitaktisches Spiel. Sie mögen dieses Spiel für gerechtfertigt halten, weil vielleicht nur so der AFD ein allenfalls kleiner und nur kurz wirkender Erfolg versagt blieb.

Ich dagegen halte es für demokratiegefährdend, wenn man demokratisch legitimierte Abgeordnete in zwei Klassen (hier die Guten, dort die Bösen von der AFD und deren Sympathisanten) einteilt. Wenn die Union nicht mit überzeugender Politik, sondern nur mit Winkelzügen ihre Macht erhalten kann, dann ist das eben nicht mehr meine Partei.

06.08.2021

@ HELMUT EIMILLER

"Herr Kr., wissen Sie, ich bin kein Freund der AFD, ich bin aber ein großer Freund der Demokratie."

Das, Herr Eimiller, würde ich auch für mich in Anspruch nehmen - erweitert um den Zusatz "wehrhafte" Demokratie.

Wozu die Uneinigkeit der demokratischen Kräfte im Kampf gegen die Demokratiefeinde in Deutschland schon einmal führte, müssten Sie, wenn ich es recht erinnere, besser wissen als ich. Die AfD ist inzwischen nahezu völlig unter Kontrolle rechtsnationalistischer, die Naziverbrechen verharmlosender Kräfte um Höcke und Konsorten.

Dass die Bevölkerung der neuen Bundesländer ausgerechnet diesen Haufen dermaßen stark macht, lässt auf ein großes Integrations-Unvermögen der etablierten Parteien wenn nicht gar auf eine gefährliche Demokratieunfähigkeit als Folge der politischen Umstände bis zur Wiedervereinigung schließen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer Demokratie und ein starkes Bollwerk gegen deren Feinde.
Und gerade deshalb den neuen deutschen Rechtsextremisten ein verhasster Dorn im Auge.

Das BVerfG hat die wahren Absichten dieser Herrschaften durchschaut . . .

06.08.2021

@ Georg KR Wissen Sie, das mit der wehrhaften Demokratie ist Unfug, weil es nicht nur Sie, sondern auch andere für sich in Anspruch nehmen können: Querdenker, Hausbesetzer, sonstige Randale-Macher, die fühlen sich nämlich auch im Recht so wie Sie.

06.08.2021

Ist doch völlig egal wer mit mir stimmt. Wenn sich meiner Meinung andere im Parlament anschliessen - so ist das in Ordnung. Vielleicht noch ein Wort zur AfD oder dem Gegenteil: die LINKE: beide Parteien unterscheiden sich nicht zu 100% von den sog. etablierten Parteien. Es gibt durchaus Gemeinsamkeiten (im Programm) und die sind größer als manche vermuten.

06.08.2021

Geld zahlen schmerzt immer. Aber besser als dieses Werbefinanziertes-Unterschichten-Bildungsferne-Privatfernsehen.
Da kann es einen "Normalen Bürger" nur Schaudern.
Bei mir sind die privaten Sender seit 10 Jahren gestrichen.
Ich rede nicht von den Pay-TV Sendern, aber selbst die bringen in Halbzeitpausen Werbung und billig sind die auch nicht!

mfg

05.08.2021

„Die obersten Richter stärken nun die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Gut so!“
Ich dagegen finde es überhaupt nicht gut, wenn ARD-Sender mit den Beiträgen sorglos umgehen und mit unverantwortlichen Geldanlagen, z. B. bei der Greensill Bank, hunderte Millionen Euro verzocken. Selbst wenn der Schaden durch einen Einlagensicherungsfonds erstattet werden sollte, er ist entstanden und irgendeine Solidargemeinschaft hat darunter schwer zu leiden.

05.08.2021

Noch eine kurze Frage zum Verfahren: Ist das demokratisch?
(Das Land Sachsen-Anhalt durfte zwar abstimmen, ein NEIN wird aber vom Bundesverfassungsgericht korrigiert.)

06.08.2021

@ HELMUT EIMILLER

Eine Abstimmung gab es nicht. Deshalb war es auch kein "NEIN" sondern eher eine Enthaltung, Nichtbefassung bzw. Abstimmungsverweigerung. Haseloff ging es dabei um die Sicherung seiner eigenen Position und den Fortbestand dieser Kenia-Koalition.
Das BVerfG liegt in seinem Urteil richtig.

05.08.2021

Wenn sich heutzutage jemand objektiv und neutral über ein Thema informieren will, reicht es nicht mehr aus, den Öffentlichen Rundfunk zu nutzen. Ich rate jedem mal, Diskussionsrunden bei Servus TV anzuschauen. Da wird wirklich kontrovers diskutiert, bei unseren Öffentlich Rechtlichen nur noch Gender-Mainstream-Geschwätz...................................

05.08.2021

>>Wenn sich heutzutage jemand objektiv und neutral über ein Thema informieren will<<
muss man mehrere Quellen benutzen, hier haben sie eindeutig Recht (Servus TV ist ein Privatsender - mit sehr viel Geld und damit unabhängig).

Das Spektrum, das uns durch die ÖR bietet ist vielseitig (teilweise allerdings nur über Mediatheken - nicht für Alle erreichbar!).

Probleme:
- Werbung nach 20:00 Uhr (z. B. Fußball) - sollte eigentlich nicht sein (Werbung nach 20:00 Uhr verboten - anscheinend nicht)
- Serien werden verkauft und können nur durch Bezahlfernsehen (Kosten) nachträglich angeschaut werden (doppelt bezahlt?)

Ich sehe hier einen Klärungsbedarf, allerdings werden auch die meisten politischen Entscheidungen durch richterliche Entscheidungen ersetzt!?

Haben wir denn noch neutrale Richter - siehe Rentenbesteuerung?



05.08.2021

Servus TV wurde von Red Bull gegründet. So wie diese Brausefirma den Fußball noch weiter kommerzialisiert hat, soll dies jetzt wohl auch bei den medien geschehen. Zudem bietet dieser Sender der Rechten und den Rechtsextremen ein Podium.
https://de.wikipedia.org/wiki/ServusTV

Raimund Kamm

06.08.2021

"Servus TV ist ein Privatsender - mit sehr viel Geld und damit unabhängig"

?????

06.08.2021

"Seit 2016 ist Ferdinand Wegscheider Intendant des Senders und trägt damit zugleich die Verantwortung für Programm und Budget, was bei Fernsehsendern eher unüblich ist und zuvor auch bei ServusTV getrennt war."
Probelauf fürs Gleichschalten?

05.08.2021

Der Beschluss des BVerfG ist gut. In unserer vielfältigen Medienlandschaft spielen die öffentlich-rechtlichen Medien eine wertvolle Rolle. Zugleich ist natürlich Kritik am Programm und auch an Personen zulässig. Jahrzehntelang habe ich kritisiert, dass beim Bayerischen Fernsehen sehr viele Kinder von CSU-Politikern gearbeitet und immer wieder die CSU und ihre Themen ins Programm gebracht haben. Das ist heute nicht mehr so.

Gerade in unseren Zeiten, wo Populisten mit lügenhaften Propagandaaussagen viel Unheil anrichten, sind Qualitätsmedien wichtig! Wohin es führt, wenn die Qualitätsmedien von Populisten gekapert werden, kann man in England, Italien und den USA sehen. Insofern ist der Beschluss des BVerfG ein Segen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.

Raimund Kamm

06.08.2021

Das ist halt die Meinung eines Ex-Politikers bzw. eines Staats-Pensionen-Empfängers...................

07.08.2021

Herr Kamm,
wenn meinen Sie mit "lügenhaften Propagandaaussagen"? Frau Baerbock?

05.08.2021

"Die obersten Richter stärken nun die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten."

Anstalt trifft es ganz gut. Nur unabhängig ist der Staatsfunk noch nie gewesen. Die politischen Agitatoren von der "Anstalt" oder Monitor, "den als Comedy oder Kabarett getarnten Moralpredigten und den Social-Media-Kanälen Kulturkämpfer etatisiert" hat maßgeblich zur gesellschaftlichen Spaltung beigetragen. Außer bei Sport und Esc kann man den Funk vergessen.

05.08.2021

Jetzt wäre es gut die sowieso vollkommen überzogenen Gehälter beim ÖR und deren Entwicklung im Auge zu behalten.

05.08.2021

Ich hätte einen Vorschlag wo gespart werden kann: Den ESC braucht niemand!

05.08.2021

Stimme Ihnen voll zu. Fußball-Bundesliga, -EM und -WM m. E. in diesem Ausmaß auch nicht.

05.08.2021

Stimme beiden Vorpostern uneingeschränkt zu.
Ergänzung: Zitat aus dem Artikel: "Der Beschluss der obersten deutschen Richter stärkt die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen und den unabhängigen Journalismus." Ergänzung: und die überzogenen Gehälter der dort Beschäftigten.