Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: Verbot von Corona-Demonstrationen: Berlin kneift

Verbot von Corona-Demonstrationen: Berlin kneift

Kommentar Von Rudi Wais
26.08.2020

Berlin verbietet mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Politik. Dabei hätte die Hauptstadt viele Möglichkeiten, Demonstrationen zu erlauben - unter bestimmten Einschränkungen.

Angst ist auch in der Politik ein schlechter Ratgeber. Aus Angst, die Situation nicht unter Kontrolle zu bekommen, verbietet die Berliner Polizei mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Politik – obwohl der zuständige Innensenator vor drei Wochen noch getönt hatte, solche Verbote seien nur schwer zu begründen.

Berlin hätte viele Möglichkeiten, die Demonstrationen unter Einschränkungen zu erlauben

Dabei hätte die Hauptstadt Möglichkeiten genug, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. Sie hätte die Demonstrationen erlauben, die Zahl der Teilnehmer begrenzen und Verstöße gegen die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot konsequent ahnden können. Für die Polizei wäre das zweifelsohne ein logistischer Kraftakt mit Hunderten von Beamten geworden – ein Rechtsstaat aber muss ein Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit auch dann garantieren können, wenn es aufwendig und unbequem ist.

Wer wofür und wogegen demonstriert, darf bei solchen Entscheidungen keine Rolle spielen, das Demonstrationsrecht gilt auch für AfD-Anhänger und wirre Verschwörungstheoretiker. Mit der Entscheidung, die Anti-Corona-Demos zu verbieten, spielt Berlin nur ihnen in die Hände.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.08.2020

Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hat sich nun schützend vor das Grundgesetz gestellt:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/demo-verbote-in-berlin-mitte-aufgehoben-auch-das-oberverwaltungsgericht-erlaubt-corona-proteste/26139046.html

29.08.2020

"Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hat sich nun schützend vor das Grundgesetz gestellt:"

. . . und die Berliner Polizei schickte völlig zu recht die ganze Mischpoke wieder nach Hause . . .

28.08.2020

Dürfen z.B. Reichsbürger überhaupt demonstrieren? Da sie ja die BRD und das Grundgesetz nicht akzeptieren, gilt für sie auch keine Demonstrationsfreiheit, oder gab es die, sagen wir mal, im Jahre 1942?

29.08.2020

Meines Wissens verfassungsrechtlich schon. Es galt, meines Wissens, noch offiziell dieWeimarer Verfassung. Aber Hitler hatte aufgrund des Reichtagsbrands eine Nostandsgesetzgebung. Ohne Parlament. Ermächtigungsgesetz.
Aber gegen die Ermächtigung zu demonstrieren war in erster Linie nicht gesund. Oder hatte echte Grundrechtsverletzungen nach dem Grundgesetz zu Folge. In unserer "Diktatur" muss man wirklich sein Freiheit, seine Gesundheit und sein Leben riskieren um gegen Verordnungen zu demonstrieren. Besonders wenn man gegen diese absichtlich verstösst und andere zu Ordnungswidrigkeiten auffordert. Dagegen waren Widerstandskämpfer vor 80 Jahren echte Warmduscher.

28.08.2020

Bei den Schulen in Innenräumen gibt man sich in Berlin wieder ganz entspannt.

https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/08/kontraste-pandemie-massnahmen-corona-testen-schulen-berlin.html

>> Ein Blick auf einen Schulalltag voller Widersprüche. <<

Nach den gestrigen Entscheidungen zu Corona wirkt das Verbot der Demo noch absurder.

https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Bund-und-Laender-beschliessen-keine-bundesweite-Obergrenze-bei-privaten-Feiern-id58004011.html

Man blockiert die Vorschläge von Merkel und Söder und erklärt gleichzeitig eine Freiluft-Demo für so gefährlich, dass man sie verbietet?

28.08.2020

Wenn sie Entscheidungen und Vorschläge so einseitig sehen, ist es verständlich, dass sie sich mit den Fakten sehr schwer tun.

28.08.2020

Zu den Fakten gehört, dass das Demo-Verbot vom Berliner Verwaltungsgericht nun als rechtswidrig eingestuft wurde.

28.08.2020

Lieber Peter P.,
zu den Fakten gehört, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die zweite Schlappe für Söder innerhalb kurzer Zeit ist doch viel interessanter und die dritte Schlappe in Bezug auf bayerische Grenzpolizei wiegt noch schwerer.

28.08.2020

Mein Vertrauen in Gerichte wie das "Berliner Verwaltungsgericht" oder den "Bayerischer Verfassungsgerichtshof", von der Politik unbeeinflusste Entscheidungen zu treffen, entspricht etwa dem Vertrauen in den "Supreme Court of the United States" oder dem höchsten Gericht der Russischen Föderation.

Ausbaden dürfen den in jeder Hinsicht gefährlichen Unfug und rechtslastigen Spuk, dem die Richter ohne Not grünes Licht gaben, die aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengezogenen Polizeikräfte.

27.08.2020

>> Mit der Entscheidung, die Anti-Corona-Demos zu verbieten, spielt Berlin nur ihnen in die Hände. <<

Ich denke das ist von R2G so gewollt - man braucht schon eine 10% Afd für die Ablenkung vom eigenen Versagen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/bis-zu-zehn-wochen-wartezeit-der-irrsinn-mit-der-kfz-zulassung-in-berlin

27.08.2020

Was haben jetzt KFZ-Zulassungen mit Corona zu tun?
Von Donald Trump kann doch einiges abgeschaut werden.

29.08.2020

Die Flüchtlinge für alle Übel dieser Welt verantwortlich zu machen, wird halt immer schwieriger. Nachdem der Viren-Import durch die fernreisenden und -fliegenden Nativ-Deutschen selbst übernommen wurde, zudem reibungslos und staatlicherseits wenig behindert störungsfrei läuft.
Bei der Suche nach Schuldigen kann da der eine oder andere Schlenker ins Absurde nicht ausbleiben.

29.08.2020

>> Nachdem der Viren-Import durch die fernreisenden und -fliegenden Nativ-Deutschen selbst übernommen wurde ... <<

Sie meinen von Grünwählern die z.B. auch Eisessen in die USA fliegen?

https://www.focus.de/politik/deutschland/gruenen-politikerin-im-focus-online-interview-schulze_id_10395071.html

Oder wer fliegt schon nach Tirol zum Skifahren oder in den Luxusurlaub in den Kosovo?

29.08.2020

"Sie meinen von Grünwählern die z.B. auch Eisessen in die USA fliegen?"

Zeitlich scheinen Sie da etwas nicht ganz auf die Reihe zu kriegen.
Dass die USA ein Riesen-Hotspot sind, haben Sie jedoch richtig erkannt.
Mallorca zieht auch noch - obwohl die Spanier den Hauptanziehungspunkt für die Nachkommen der Dichter und Denker inzwischen dicht gemacht haben . . .
Dass Grünwähler bezogen auf zurückgelegte Flugkilometer deutlich hinter den Sympathisanten anderer Parteien liegen, sollten Sie aber inzwischen wissen.

27.08.2020

Dem Kommentar von Herrn Wais ist voll zuzustimmen. Ich habe den Eindruck, daß es in Deutschland bald nur noch Demoinstrationen gibt, die der Obrigkeit zumindest halbwegs "genehm" sind.

27.08.2020

Querelen finden jedes Wochenende statt. Das geht auch in Ordnung. Egal was man inhaltlich davon hält. Aber am 1.8. Haben die Teilnehmer mit voller Absicht Auflagen und Regelungen missachtet. Dies ist nächstes Wochende wieder zu erwarten. Soll der Staat sich auf der Nase rumtanzen lassen? Was wäre gewesen wenn bei den BLM von den Teilnehmer Ordnungswidrigkeiten begannen hätten und andere zu Ordnungswidrigkeiten aufgefordert hätten?
Oder gelten bei Corona keine Gesetze mehr?

27.08.2020

Querdenkendemos nicht Querelen.