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Kritik
15.03.2013

Homo-Ehe: Bundesverfassungsgericht kritisiert Bayern

Heftig kritisiert hat Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, die Haltung Bayerns zur Homo-Ehe.
Foto: Michael Löwa dpa

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts findet die Haltung Bayerns zur Homo-Ehe unangemessen. Er übt sogar heftige Kritik.

Heftig kritisiert hat Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, die Haltung Bayerns zur Homo-Ehe. Die bayerische Regierung hätte am Verfahren zur Rechtsprechung teilnehmen sollen. Niemand kam jedoch, sagte Kirchhof im "Interview der Woche" des SWR. Es sei problematisch, wenn jemand,  der am Verfahren mitwirken und seine Interessen darlegen könne,  "nachher unser Produkt angreift und sagt, das ist nicht richtig, da war nicht alles drin". Das hätte er vorher tun sollen.

Bundesverfassungsgericht sorgt für Einhaltung der Grundrechte

Das Verfassungsgericht sei im übrigen "kein Organ, was Glücksgefühle wecken soll". Es sorge schlicht dafür, dass die Grundrechte eingehalten, die Bürger geschützt und der Staat rechtlich einwandfrei organisiert werde, sagte Kirchhof.

Das Grundgesetz sehe vor, dass Ehe und Familie vom Staat  besonders zu schützen seien. Von einem "Abstandsgebot" zu anderen  Lebensformen stehe in der Verfassung allerdings nichts, betonte Kirchhof. Die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner  bilde nie eine Konkurrenz zur Ehe zwischen Mann und Frau. Deshalb  sei auch der gelegentlich erhobene Vorwurf, mit dem ein  Abstandsgebot zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert  werde, nicht begründet.

Homo-Ehe: Schwule und Lesben dürfen Kind des Partners adoptieren

Ausdrücklich nahm Kirchhof Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Schutz. Voßkuhle war kürzlich wegen einer angeblichen Prognose zum Ausgang weiterer Verfahren zur Gleichstellung kritisiert worden. Voßkuhle habe keine Aussage über zukünftige Gerichtsentscheidungen getroffen, sondern nur die Rechtsprechungsgeschichte der beiden Verfassungsgerichtssenate aufgezeigt, betonte Kirchhof. Es sei aber in jedem der achtköpfigen Senate möglich, in einem konkreten Fall auch andere Gesichtspunkte zu finden, die von der bisherigen  Rechtsprechungslinie abweichen könnten, fügte Kirchhof hinzu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass Schwule und Lesben ein von ihrem eingetragenen Partner bereits adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren dürfen. Zuvor hatten die Karlsruher Richter die Position der Lebenspartnerschaften in steuerrechtlichen und anderen Fragen gestärkt. (dpa/AZ)

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