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Gremium
04.09.2020

Kurz erklärt: Was ist der Ältestenrat des Bundestages?

Der Ältestenrat des Bundestages managt den Alltag des Parlaments und schlichtet bei Streitigkeiten.
Foto: Paul Zinken, dpa

Sitzen im Ältestenrat nur die ältesten Abgeordneten? Und was kann er entscheiden? Ein paar Fakten zu diesem Gremium, das es seit mehr als 70 Jahren gibt.

Demonstranten, die fahnenschwenkend die Treppen des Reichstags besetzen: Am Mittwoch beriet der Ältestenrat, wie man mit den Ereignissen umgehen sollte. Er sei zum Beispiel gegen ein absolutes Demonstrationsverbot rund um das Reichstagsgebäude, wie er der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Aber wer sitzt eigentlich im Ältestenrat, und was entscheidet er konkret?

Seit wann gibt es den Ältestenrat?

Bereits in der Weimarer Republik im Jahr 1922 nahm der Ältestenrat seine Arbeit auf. Seit 1949 versammelt sich das Gremium wieder regelmäßig. Die Mitglieder kamen zum Beispiel 84 Mal von 1994 bis 1998 zusammen.

Was macht der Ältestenrat?

Er ist quasi das Management des Bundestages: Er koordiniert die alltäglichen Abläufe und sorgt dafür, dass der Bundestag arbeitsfähig bleibt.

Eine Aufgabe ist, den "Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte" zu unterstützen. So steht es im Glossar des Bundestages. Dazu gehört, zu entscheiden, welche Bundestagsfraktionen in welchen Ausschüssen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihren Reihen auswählen dürfen. Außerdem ist der Rat für den Arbeitsplan des Bundestages im darauffolgenden Jahr zuständig: Er plant die Ausschüsse und empfiehlt dem Parlament die Termine der Sitzungswochen und die Tagesordnung. Er kann sie aber nicht beschließen.

Die zweite große Aufgabe des Ältestenrats: Wenn sich die Abgeordneten im Bundestag streiten, bespricht er die Probleme und schlichtet. Um seine Entscheidungen umzusetzen, hat der Ältestenrat verschiedene Kommissionen. In den 1990ern war zum Beispiel eine Kommission "für die Verlegung des Bundestages von Bonn nach Berlin und für die Bauangelegenheiten des Bundestags in Bonn" zuständig.

Die dritte große Aufgabe: Soweit nicht der Bundestagspräsident oder das Präsidium entscheiden, kann der Ältestenrat über Angelegenheiten entscheiden, die den Bundestag betreffen. Zum Beispiel stellt der Ältestenrat den "Voranschlag für den Haushaltseinzelplan des Bundestages auf" und entscheidet, wie die Räume an die Fraktionen verteilt werden. Auch wenn es um die Mitarbeiter der Abgeordneten geht, schaltet sich der Ältestenrat ein.

Bei welchen Themen steht der Ältestenrat in der Öffentlichkeit?

Da der Ältestenrat unter anderem dazu da ist, Probleme zu schlichten, wollte sich die AfD-Fraktion im Bundestag an ihn wenden: Der Grünen-Abgeordnete Cem Özdemir hatte die Fraktion als "Rassisten" bezeichnet.

Weil er sich auch um die Mitarbeiter der Abgeordneten kümmert, schickte der Ältestenrat den Abgeordneten des Bundetags im November 2020 eine "Negativliste", die aufführt, was ihre Mitarbeiter nicht machen dürfen, zum Beispiel, deren Wahlkampfstände zu betreuen. Dadurch hätten die Parlamentarier einen Vorteil gegenüber den Kandidaten ohne ein Mandat.

Außerdem koordiniert er die Sitzungen: Nachdem zwei Abgeordnete zusammengebrochen waren, hatte der Ältestenrat geplant, Sitzungen nach Mitternacht abzuschaffen.

Doch der Ältestenrat verwaltet nicht nur, er plant auch neue Projekte: Im Juni 2020 rief das Gremium einen losbasierten Bürgerrat ins Leben. Dessen Ideen sollten eine zusätzliche Grundlage für die Programme der Bundestagsfraktionen sein.

Wie entscheidet der Ältestenrat und wie bindend ist die Entscheidung?

Der Ältestenrat ist offiziell kein Beschlussorgan. Das heißt, dass die Fraktionen bei bestimmten Themen Vereinbarungen treffen statt abzustimmen. Nur bei inneren Angelegenheiten kann der Ältestenrat seit 1969 Entscheidungen fällen. Anders als im Bundestag geht es nicht darum, eine Mehrheit zu bilden, sondern einen Konsens zu finden. Dabei tagt der Ältestenrat zwar nicht geheim, aber nicht öffentlich, wie die Pressestelle des Bundestages auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Deshalb ist oft nicht zu finden, wie der Ältestenrat bei Streitigkeiten letztendlich entschieden hat.

Wer sitzt und wer saß im Ältestenrat?

Im Ältestenrat sitzen:

  • der Bundestagspräsident
  • die Vizepräsidenten des Bundestags und
  • 23 weitere, erfahrene Abgeordnete

Das sind nicht, wie der Name vermuten lässt, die ältesten Parlamentarier, sondern solche, die bereits sehr viel Erfahrung mit den Abläufen des Bundestags haben. Der aktuelle Ältestenrat tagt seit 13. Dezember 2017 unter dem Vorsitz des amtierenden Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble. Mit dabei sind seine Stellvertreter:

  • Petra Pau (Die Linke)
  • Claudia Roth (Bündnis 90/Grüne)
  • Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU)
  • Thomas Oppermann (SPD) und
  • Wolfgang Kubicki (FDP)

Je stärker eine Fraktion im Bundestag vertreten ist, desto mehr Sitze bekommt sie auch im Ältestenrat. So sitzen in der Runde je zwei Vertreter der Grünen und der Linken, je drei Abgeordnete der FDP und der AfD. Die SPD stellt fünf Mitglieder, die größte Gruppe ist die Union mit acht Vertretern. Zu den 23 weiteren Abgeordneten gehören auch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen. Das sind zum Beispiel Bernd Baumann für die AfD als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer oder Carsten Schneider für die SPD.

Seit März 1950 nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen des Ältestenrats teil, in der aktuellen Periode seit 2017 ist das Staatsminister Hendrik Hoppenstedt. In den Versammlungen des Ältestenrats saß zum Beispiel Frank-Walter Steinmeier in seiner Funktion als Staatssekretät von 1998 bis 2002.

Teilnehmer einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen stehen auf den Stufen zum Reichstagsgebäude, zahlreiche Reichsflaggen sind dabei zu sehen. Der Ältestenrat des Bundestags hat sich an diesem Donnerstag damit befasst.
Foto: Achille Abboud, dpa

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