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  3. Corona-Pandemie: Lauterbach fordert schnelle Umsetzung der Bundesnotbremse

Corona-Pandemie
13.04.2021

Lauterbach fordert schnelle Umsetzung der Bundesnotbremse

„Wir müssen alles tun, um ein exponentielles Wachstum zu beherrschen, das ist eine sehr schwierige Aufgabe“, sagt Karl Lauterbach.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Exklusiv Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnt Länder und Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuschwächen. Sonst verzögerten sich auch Lockerungen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert eine schnelle Umsetzung der vom Bundeskabinett beschlossenen „Bundesnotbremse“ im Bundestag. „Wir müssen alles tun, um ein exponentielles Wachstum zu beherrschen, das ist eine sehr schwierige Aufgabe“, sagte der SPD-Politiker unserer Redaktion. „Es gibt keine einzige Maßnahme mehr, die eine solche Leistung allein erbringen könnte“, betonte er. „Es geht nur, wenn man Dinge zusammenlegt.“

Karl Lauterbach: Ohne Ausgangssperren funktioniert Lockdown nicht

Der SPD-Gesundheitsexperte forderte die im Kabinettsentwurf enthaltenen Ausgangssperren nicht aufzuweichen. Ausgangssperren hätten in Portugal, England und Frankreich eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung gespielt. „Ohne hat es bisher noch nicht funktioniert“, betonte Lauterbach. „Studien mit der Auswertung von bis zu 117 Beispielen haben eine klare Wirksamkeit erwiesen“, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker.

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Wichtig sei, dass sich der größte Teil der Bevölkerung an die Maßnahmen halte. „Es gibt Menschen, die sind rücksichtslos und setzen sich über die Regeln hinweg“, räumte der SPD-Politiker ein. „Da sind uns in gewisser Weise die Hände gebunden“, fügte er hinzu. „Halten sich zu viele nicht daran, wird der Lockdown länger dauern.“

Die Politik droht den Pfingsturlaub wegen Corona zu verspielen

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Lauterbach warnte die Bundestagsfraktionen Lockerungsperspektiven für die Zukunft durch zu zögerliche Maßnahmen zu verspielen: „Wir haben vier Wochen verloren“, sagte der SPD-Politiker. „Hätten wir die geplanten Maßnahmen in Verbindung mit niedrigeren Grenzwerten – etwa von 50 statt 100 – früher beschlossen, hätten wir bis Pfingsten vielleicht die Außengastronomie öffnen können“, erklärt er. „Das ist jetzt nicht mehr so leicht, wenn überhaupt, erreichbar“, kritisierte der SPD-Politiker.

Bundeskabinett beschließt Kabinettsentwurf zur Bundesnotbremse

Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

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In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Viele Geschäfte müssen bei Inzidenz 100 wieder schließen

Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Speisesäle in Heimen dürfen wieder geöffnet werden

Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.

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Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe - jeweils mit Maske.

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch fortschreitende Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Bundesweite Notbremse: Mitnichten ein Todesstoß für den Föderalismus

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.04.2021

>>Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. <<

Wie muss man sich das vorstellen? Die Inzidenz im Landkreis liegt bei sagen wir mal 60. Das Hotel öffnet, fährt seinen Betrieb hoch, es gehen Buchungen ein. Die Inzidenz steigt. Wann muss der Hotelier seinen Gästen absagen, weil er befürchten muss, dass er demnächst wieder schließen muss? Kann er hellsehen? Muss er Gäste rauswerfen, die gerade vor drei Tagen angekommen sind und sich auf einen 14tägigen Urlaub freuten?

Das ist doch genau das Gegenteil einer von der Hotelerie verständlicherweise geforderten Planungssicherheit.


Da bucht jemand einen 14tägigen Aufenthalt, reist an und nach drei Tagen ist die Inzidenz überschritten. Muss der dann abreisen? Meint man wirklich, dass der Hotelerie damit gedient ist?

Nach wie vor scheinen krude Regelungen