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NSU-Prozess
12.07.2018

Lebenslänglich für Beate Zschäpe

Für das Gericht ist die 43-Jährige eine Mittäterin

Mit der Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist der Mammutprozess zur Mordserie des rechtsextremen NSU zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht München verurteilte die 43-Jährige unter anderem wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Ihre Verteidiger kündigten Revision gegen das Urteil an.

Umstritten war vor allem, ob Zschäpe als Mittäterin an den Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen zu verurteilen war, obwohl sie an keinem Tatort anwesend gewesen sein soll. Die Taten sollen ihre 2011 mutmaßlich durch Suizid ums Leben gekommenen Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen haben.

Eine Mittäterschaft erfordere nicht zwingend eine Anwesenheit am Tatort, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in seiner Urteilsbegründung. Er verwies unter anderem darauf, dass sie die Bekennervideos verschickt habe. Vier mitangeklagte Männer verurteilte das Gericht zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren, unter ihnen der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, gegen den das Gericht wegen Beihilfe zum Mord eine Strafe von zehn Jahren verhängte. Er soll die für neun Morde benutzte Ceska-Pistole beschafft haben.

Angehörige der Opfer zeigten sich zufrieden mit der Höchststrafe für Zschäpe, forderten aber weitere Aufklärung. „Das Umfeld des NSU liegt weiter im Dunkeln“, kritisierte auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster.

Mit dem spektakulären Prozess beschäftigen sich auch der Leitartikel und die Dritte Seite. (AZ)

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