
Nach Festnahme von al-Bakr: Schutz für syrische Helfer gefordert

Es waren syrische Flüchtlinge, den Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr fesselten und so halfen, ihn festzunehmen. Nun werden Forderungen laut, sie vor dem IS zu schützen.
Nach der Festnahme des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in Leipzig befürchten Syrer Racheakte der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Deshalb müsse von den Behörden für die Sicherheit der syrischen Flüchtlinge gesorgt werden, die den Terrorverdächtigen überwältigt und der Polizei übergeben hatten. "Denn eine solche Tat wird sicherlich vom IS nicht vergessen", sagte der Leiter der Leipziger Syrienhilfe, Hassan Zeinel Abidine, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Leiter der Leipziger Syrienhilfe schlägt Urkunde oder Belohnung vor
Unter Landsleuten sei "die mutige Tat der Syrer" sehr gewürdigt worden. Das Lob der Kanzlerin allein reiche aber nicht. "Diese Leute müssen richtig gewürdigt werden. Denn das ist ja das, was alle wollen, was der Rechtsstaat will: Dass der Kampf gegen den Terror eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist." Als Auszeichnung könne er sich eine Urkunde oder eine Belohnung vorstellen.
Für die allermeisten Syrer sei das Handeln Al-Bakrs nicht zu verstehen, sagte Zeinel Abidine, der vor 40 Jahren aus Homs nach Deutschland kam. "Die Menschen in Aleppo leiden tagtäglich unter massiven Bombardements, und es ist nicht zu verstehen und mit nichts zu rechtfertigen, dass ein Syrer, der eigentlich Schutz suchen sollte, hier gegen den Rechtsstaat und die Gesellschaft vorgeht." Der 22-jährige Al-Bakr wollte nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Auftrag des IS wohl einen Flughafen in Berlin attackieren. dpa
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Leiter der Leipziger Syrienhilfe schlägt Urkunde oder Belohnung vor
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Ich schlage vor, dass man mit einem Kniefall Merkels bei Putin, einer C130, einem Geldkoffer und Schattenkriegern die Familien dieser Syrer nach Deutschland holt.
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Und den feindlichen Kämpfer so lange ohne Anwaltskontakt in Kriegsgefangenschaft nehmen, damit er keine Beschreibung seiner Gastgeber abgeben kann.