Die "Ehe für alle": Karlsruhe, übernehmen Sie!
Die Gleichstellung homosexueller Paare ist besiegelt, das konservative Lager besiegt. Warum ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts trotzdem nötig ist.
Der langjährige erbitterte Streit um die „Ehe für alle“ ist politisch entschieden, die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe vollzogen. SPD, Grüne und Linkspartei haben Angela Merkels wahltaktisches Manöver, die Abstimmung im Bundestag zur „Gewissensentscheidung“ zu erklären, entschlossen genutzt, um ihrem gesellschaftspolitischen Lieblingsprojekt zum Durchbruch zu verhelfen. Das konservative, am Althergebrachten hängende Lager ist besiegt und nimmt den Triumph des Zeitgeistes und seiner Herolde teils resignativ, teils achselzuckend, teils empört zur Kenntnis.
Der Protest gegen diese gesellschaftspolitische Umwälzung fällt eher leise aus. CDU und CSU, die Bannerträger der traditionellen Ehe, nehmen den Kurswechsel ihrer Führungen hin – sei es aus Gefolgschaftstreue, sei es aus Erleichterung über ein abgeräumtes brisantes Thema. Und die großen Kirchen mit ihren fast 50 Millionen Mitgliedern? Die evangelische, die gerne an der Spitze des Fortschritts marschiert, findet die „Ehe für alle“ gut.
Die katholische Kirche, deren deutscher Papst Benedikt die Homo-Ehe als „Zerstörung von Gottes Werk“ geißelte, bekräftigt zwar – wie die Union – ihr grundsätzliches Nein, reagiert jedoch sehr moderat. In Frankreich und Spanien haben Bischöfe Großdemonstrationen organisiert. In Deutschland sagt Kardinal Marx, dass die „christliche Auffassung von Ehe und das staatliche Konzept weiter auseinandergehen“. In diesen wohldosierten Worten steckt das Eingeständnis, den Wandel der Gesellschaft und ihrer Wertvorstellungen nicht aufhalten zu können.
Ehe laut Verfassung unter "besonderem Schutz" des Staates
Nun ist es ja so, dass durch die Öffnung der Ehe weder das Abendland noch Gottes Schöpfung untergehen werden. Den "normalen" Ehen (es gibt rund 17 Millionen) wird nichts genommen, wenn einige zehntausend homosexuelle Paare heiraten und damit vollends gleichgestellt werden. Die Mehrheit der Bevölkerung nimmt daran keinen Anstoß mehr. Auch die Ehe unterliegt dem Wandel der Zeiten. Der liberale Staat regelt den Rechtsrahmen, befindet aber nicht darüber, was "natürlich" oder moralisch ist. Auf einem anderen Blatt steht, dass Ehe und Familie zu Recht als Fundament der Gesellschaft gelten und jeder Eingriff in dieses bewährte Gefüge gut bedacht sein muss.
Welcher Abgeordnete aus der Region stimmte wie ab? Hier erfahren Sie es:
Dies umso mehr, als die Ehe laut Verfassung unter dem "besonderen Schutz" des Staates steht und nach bisheriger Rechtsprechung die Verbindung von Mann und Frau ist – weil nur die Ehe darauf ausgerichtet ist, Kinder hervorzubringen. Die Neudefinition per einfachem Gesetz geht also ans Eingemachte. Es ist daher zwingend erforderlich, eine Entscheidung in Karlsruhe herbeizuführen und zu klären, ob die "Ehe für alle" einer Grundgesetzänderung bedarf. Dies wäre nicht nur im Sinne der Rechtssicherheit. Es diente auch jenem "gesellschaftlichen Frieden" (Merkel), der auch die Bereitschaft voraussetzt, die Einwände einer starken, traditionell denkenden und empfindenden Minderheit sorgfältig zu prüfen und nicht als "homophob" oder reaktionär abzutun.
So oder so ist die politische Mehrheit klug beraten, wenn sie Reformen von solcher Tragweite mit einem möglichst breiten Konsens abzufedern versucht. Dazu gehört auch eine Antwort auf die Frage, was genau es mit dem Begriff "Ehe für alle" auf sich hat. Bleibt es bei der Begrenzung auf eine Zweierbeziehung, oder ist künftig – im Namen des Fortschritts – vielfältigsten "Ehe"-Formen mitsamt der Leihmutterschaft Tür und Tor geöffnet? Käme es so, stünde tatsächlich ein Fundament unserer Gesellschaft auf dem Spiel. Ein Karlsruher Urteil böte auch Gelegenheit, hier beizeiten eine rote Linie einzuziehen.
In unserer interaktiven Karte sehen Sie, welche Rechte Homosexuelle in verschiedenen Ländern haben:
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Herr Roller, wer weiß, ob Karlsruhe überhaupt übernehmen will und wird? Ich denke, der erfahrene Anwalt Kubicki hat recht, als er gestern bei Lanz einem Versuch, die Home-Ehe über das BVerfG zu kippen unter Verweis auf Art. 3 Abs. 3 GG keine Chance gab:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. . . ."
Sie schreiben:
"Auf einem anderen Blatt steht, dass Ehe und Familie zu Recht als Fundament der Gesellschaft gelten und jeder Eingriff in dieses bewährte Gefüge gut bedacht sein muss...."
Das neue Gesetz bedeutet eben genau keinen Eingriff in "Ehe und Familie als Fundament der Gesellschaft". Niemand wird dadurch etwas genommen.
Auch das BVerfG, als eine Instanz, die gesellschaftliche Enwicklungen immer berücksichtigt hat, käme nicht an der Tatsache vorbei, dass dieses klassische "Fundament der Gesellschaft" inzwischen sehr instabil und brüchig geworden ist.
Also: "Karlsruhe lassen Sies gut sein und übernehmen Sie nicht".
Es geht bei dieser Auseinandersetzung nicht ums benachteiligen oder bevorzugen einer Person ; sondern, der Sexideologie wird der ideelle Begriff *Ehe* geopfert. Dies hat bereits vor 60 Jahren mit der Pille begonnen und wurde mit dem Abtreibungsgeschäft fortgesetzt. Dass die FDP, welche nicht im Bundestag vertreten ist, diese Abstimmung erpresst hat, und SPD, LINKE, GRÜNE, den Fraktionszwang nicht ausgesetzt haben, ist das unehrlichste Verfahren, seit langer Zeit. Wir werden nicht von den Abgeordneten regiert, sondern von den Lobbyisten ! Deshalb, "bitte Karlsruhe übernehmen sie".