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Lobbyismus
02.03.2021

Große Koalition einigt sich auf Lobbyregister

Im Bundestag wird künftig ein Lobbyregister geführt.
Foto: Ralf Lienert

Monatelang wurde gestritten, jetzt ist die Einigung da: Künftig wird es im Bundestag ein Lobbyregister geben. Was dort festgehalten wird und wer Zugriff darauf hat.

Nach monatelangem Ringen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein Lobbyregister geeinigt. Die Pflicht zur Registrierung soll für Lobbyarbeit bei Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten, wie beide Seiten am Dienstagabend bestätigten. Zunächst hatte das ARD-Hauptstadtstudio über die Einigung berichtet. 

Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Damit schaffe die große Koalition "deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben", hieß es aus der Union.

Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt und öffentlich einsehbar sein

In Ministerien sollten Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen, sagte der Abgeordnete Matthias Bartke, der die Einigung für die SPD-Fraktion als Berichterstatter zum Thema mit ausgehandelt hat.

Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. 

Lobbyisten müssten keine einzelnen Kontakte offenlegen

Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen, erläuterte Bartke. Allerdings müssten sich Interessenvertreter registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf eine schwarze Liste. "Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem Bußgeld", sagte Bartke. Der Entwurf könnte demnach noch im März vom Plenum verabschiedet werden.

Die Immunität des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, wurde aufgehoben.
8 Bilder
Wichtige Stationen: Die Karriere von Georg Nüßlein in Bildern
Foto: Bernhard Weizenegger

Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.03.2021

"Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen"
.
Lächerlich, 50.000€ zahlt die Pharmaindustrie aus der Portokasse!!

03.03.2021

Mich würde mal interessieren was dieses Register bringen soll als ob heute nicht schon bekannt ist wer Lobbyarbeit leistet. Vielleicht will man auch die Gruppe der Beauftragten etwas vergrößeren => wie wärs mit einem Lobbybeauftragten der Bundesregierung?