Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Vormiete wird oft verschwiegen: Maas beharrt auf Nachbesserung der Mietpreisbremse

Vormiete wird oft verschwiegen
06.05.2017

Maas beharrt auf Nachbesserung der Mietpreisbremse

In begehrten Wohngegenden ein vertrauter Anblick: Wohnungssuche am Laternenpfahl.
5 Bilder
In begehrten Wohngegenden ein vertrauter Anblick: Wohnungssuche am Laternenpfahl.
Foto: Oliver Berg (dpa)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Vermieter gesetzlich dazu zwingen, bei der Neuvermietung die Höhe der vorherigen Miete offenzulegen.

Entsprechende Pläne hat der SPD-Politiker im Gespräch mit der "Rheinischen Post" bekräftigt.

"Es hat sich gezeigt, dass Vermieter die Vormiete bei neuen Interessenten nicht nennen", sagte Maas. "Und bei 20 oder 30 Interessenten fragen auch die wenigsten nach. Sie befürchten, sonst die Wohnung nicht zu bekommen. Hier schlagen wir eine Pflicht des Vermieters vor, von sich aus automatisch die Vormiete offenzulegen."

Maas plant bereits seit langem eine Nachbesserung der Mietpreisebremse, die für ausgewählte Städte in zahlreichen Bundesländern gilt. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.

Mehrere Studien kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung ihre Wirkung verfehlt. Die Union lehnt eine Verschärfung jedoch ab. Sie fürchtet unter anderem, dass zu schlechte Aussichten auf rentable Mieteinnahmen Investitionen in den Wohnungsbau behindern könnten.

Maas hat noch weitere Mietrechtsänderungen angestoßen, die aber ebenfalls feststecken. Unter anderem will er die Möglichkeiten der Vermieter einschränken, nach Modernisierungen die Miete zu erhöhen. "Zum Beispiel ist die Umlage bei Modernisierungskosten von elf Prozent zu hoch. Der Vermieter zahlt kaum Zinsen und sollte deshalb nur noch acht Prozent als Umlage auf den Mietpreis überwälzen dürfen", sagte Maas.

Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

Informationen des Justizministeriums zur Mietpreisbremse

Studie zur Wirkung der Mietpreisbremse - Empirica-Daten (Stand: Januar 2016)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.