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Merkels späte Einsicht alleine reicht nicht

Kommentar Von Michael Stifter
13.08.2018

Angela Merkel hält das Dublin-System für „nicht funktionsfähig“. Das stimmt. Aber jetzt muss die Kanzlerin eine gerechtere Flüchtlingspolitik durchsetzen.

Angela Merkel hat ja recht: Das europäische Asylsystem funktioniert nicht. Die Dublin-Regeln – würden sie denn konsequent beachtet – sind bequem für Deutschland. Doch sie überfordern die wenigen Länder, in denen die meisten Flüchtlinge erstmals die Europäische Union betreten.

Merkels Politik hat dazu beigetragen, dass geltendes Recht ausgehebelt wurde

Und so haben Italien, Griechenland oder Spanien quasi aus einem Gefühl von Notwehr hunderttausende Menschen mehr oder weniger unregistriert „weitergereicht“. Viele von ihnen zogen nach Deutschland. Die Asylpolitik der Bundesregierung – so humanitär sie auch ist – hat also dazu beigetragen, dass die geltende Rechtslage ausgehebelt wurde.

Warum die Kanzlerin so lange gebraucht hat, um das Offensichtliche einzugestehen, bleibt ebenso unbeantwortet wie die Frage, was aus ihrer späten Einsicht folgt. Klar ist: Europa braucht ein gerechteres System für die Aufnahme von Flüchtlingen und Angela Merkel ist mehr denn je gefordert, die Partner in der EU mit ins Boot zu holen.

Das wird angesichts der frustrierend geringen Solidarität in Europa schon schwierig genug. Solange sich die Gegner der Kanzlerin aber auf geltendes Recht berufen können, ist es sogar unmöglich.

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.08.2018

Wurde "Dublin" denn nicht von etablierten europäischen Parteien vereinbart?

Ganz ohne Populisten?

Ist Frau Merkel vielleicht so planlos wie Herr Gauland?

Dublin III wurde in 2013 mit ihrer Stimme verabschiedet !

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._604/2013_(Dublin_III)

>> Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. <<

Deutschland verhindert seit Jahre durch Beharren auf "ohne Obergrenze" eine europäische Lösung. Ein Prozentwert von "ohne Obergrenze" ist mathematisch eindeutig wieder "ohne Obergrenze". Das lassen sich die meisten europäischen Länder eben nicht unterschieben. Gestern nicht, heute nicht und morgen auch nicht.

15.08.2018

Nicht funktionsfähig ???
Nicht nur Dublin, das ganze EU-Geflecht ist unfähig.
Man sollte mal ordentlich Ausmisten.
Es wird nie passen, zwischen Ost und West.