Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Tempolimit: Mindesttempo 100 auf Autobahnen: Macht das auch in Deutschland Sinn?

Tempolimit
01.07.2015

Mindesttempo 100 auf Autobahnen: Macht das auch in Deutschland Sinn?

Die Schweizer greifen bei Rasern hart durch - nun sollen Schleicher von der linken Spur verschwinden.
Foto: Patrik Tschudin/dpa

Keine Laster auf der Überholspur: Die Schweiz will mit einem neuen Mindesttempo von 100 km/h für besseren Verkehrsfluss sorgen. Ein Modell für Deutschland? Experten sind skeptisch.

Es klingt spektakulär: Wer nicht mindestens 100 km/h schnell ist, darf von 2016 an nicht mehr die linke Spur auf Autobahnen in der Schweiz nutzen. Deutsche Politiker nutzen die Vorlage und bringen das Thema auch hierzulande auf die Agenda: Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Martin Burkert (SPD), warf in der Tageszeitung Die Welt die Frage auf, "ob wir ein Mindesttempo von 100 km/h auf der linken Spur bei dreispurigen Autobahnen einführen können". Er habe den Eindruck, "dass sich viele Pkw-Fahrer in Deutschland ein Überholverbot für Lkw auf deutschen Autobahnen wünschen" würden.

Bei genauem Betrachten entpuppt sich die neue Regel in der Schweiz als weit weniger aufsehenerregend, als sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn schon bisher durften dort nur Fahrzeuge die linke Spur nutzen, die mindestens 80 km/h schnell fahren können. Die Neuregelung bedeutet also nicht, dass Nutzer der linken Spur tatsächlich mindestens 100 km/h fahren müssen - sondern theoretisch dazu in der Lage sein müssen.

Schweiz: Mindesttempo soll Verkehrsfluss verbessern

Der Gedanke hinter der Entscheidung des Eidgenössischen Bundesrats ist die Verbesserung des Verkehrsflusses. Konkret sollen Güterverkehr, Reisebusse und ausladende Reisemobile die linke Spur nicht blockieren. Das macht in der Schweiz durchaus Sinn. Die Autobahnen des Alpenstaates haben etliche Steigungen, zudem ist der Anteil des Güterverkehrs durch den Charakter der Schweiz als Transitland hoch.

Kommt das Mindesttempo nun auch nach Deutschland? Muss es gar nicht, denn es existiert bereits. Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder mehr eine Autobahn benutzen. Und auch ein Mindesttempo auf einzelnen Fahrspuren ist längst Praxis. Blaue Schilder mit weißer Schrift zeigen es auf Autobahnen an und sollen so beispielsweise an Steigungen zeitintensive Überholvorgänge von Lkw unterbinden.

Deutschland: Richtgeschwindigkeit 130 km/h

„Ein grundsätzliches Mindesttempo wäre in Deutschland sehr schwierig umzusetzen,“ sagt Constantin Hack, Pressesprecher des Auto Club Europa (ACE). Dichter Verkehr oder widrige Witterung bremsen die Geschwindigkeit auf Autobahnen oft auf deutlich niedrigere Tempi als 100 km/h. Sind Autofahrer in solchen Situationen schneller unterwegs, so verletzten sie eine der Grundregeln der Straßenverkehrordnung (StVo), nämlich die Verpflichtung zur Einhaltung einer angebrachten Geschwindigkeit.

Aktuell gilt in Deutschland ohnehin eine Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Wer langsamer auf der Autobahn unterwegs ist, muss dafür einen triftigen Grund haben. Ansonsten kann eine Unterschreitung der Tempovorgabe auch als Nötigung ausgelegt werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.