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Kirche
08.02.2014

Missbrauch: Wie es mit schuldigen Priestern weitergeht

Ein Priester, der sich an Kindern vergeht, muss sich dafür vor Gott verantworten. Neben einer Verurteilung durch die Justiz greift das Kirchenrecht - und das sieht als Strafe unter anderem die Rückversetzung in den Laienstand vor.
Foto: M. Schrader, dpa

Hunderte Geistliche, die Kinder missbrauchten, wurden in den vergangenen Jahren ihres Amtes enthoben. Über die höchste Strafe im Kirchenrecht und was sie für Kleriker bedeutet.

Der Fall macht 2012 Schlagzeilen: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann entlässt am 10. Juli einen Ruhestandsgeistlichen aus dem Klerikerstand. Der Priester hatte zwischen 1966 und 1980 fünf minderjährige Jungen sexuell missbraucht. So steht es in einer Pressemitteilung des Bistums. In ihr steht ebenfalls: „Der Priester verliert damit sämtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind.

Für das Bistum Trier war es 2012 „das erste Mal in der jüngsten Geschichte“, dass ein Priester wegen Kindesmissbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen wurde. Weltweit kam dies nach Vatikanangaben im Jahr 2012 124 Mal vor. 2011 hatte der damalige Papst Benedikt XVI. sogar 260 Priester „laisiert“, also in den Laienstand zurückversetzt. Die Zahlen stellte der Vatikan zusammen, weil er sich Mitte Januar zum ersten Mal vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) in Genf rechtfertigen musste.

UN-Kinderrechtsausschuss: Vatikan tut zu wenig, um Missbrauch zu verhindern

Die Ausschussvorsitzende hat dem Vatikan nun vorgeworfen, die Kinderrechtskonvention zu verletzen und nicht genug zu tun, um Missbrauch zu unterbinden. In einem 16-seitigen Bericht, den das UN-Komitee am Mittwoch veröffentlichte, wird der Vatikan unter anderem aufgefordert, „unverzüglich alle bekannten und verdächtigten Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden“. Er habe eine Politik und Praktiken verfolgt, die dazu führten, dass die Täter ungestraft geblieben seien.

Für die insgesamt 384 von Benedikt laisierten Priester gilt das offenkundig nicht. Ihre Zahl ist bekannt, nicht jedoch, aus welchen Ländern sie stammen. Auf Anfrage unserer Zeitung teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit: „Aktuelle Zahlen über die in Deutschland laisierten Priester liegen der DBK nicht aus allen Bistümern vor.“ In früheren Jahren hatte sie in ihrer jährlichen Kirchenstatistik noch aufgeführt, wie viele Kleriker ihren priesterlichen Dienst „aufgegeben“ haben. 2007 etwa waren es 19. Nach 2007 wurde die Zahl nicht mehr ausgewiesen.

Im Bistum Augsburg ist nach eigenen Angaben „bislang noch nie ein Priester im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen laisiert“ worden. Im Bistum Würzburg wurde 2009 ein Ordenspriester wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Derzeit läuft dort ein weiteres kirchliches Verfahren wegen Missbrauchsvorwürfen gegen einen Ordensmann.

Laisierter Priester behält seine Weihe

Ein laisierter Priester muss sich in der Regel weiter an den Zölibat, die Ehelosigkeit, halten und behält auch seine Priesterweihe. Sie ist nach kirchlichem Verständnis ein unwiderrufliches Sakrament – wie die Taufe. Das Spenden der Sakramente ist ihm verboten. Ausnahme: Einem Gläubigen, der sich „in Todesgefahr“ befindet, darf er die Absolution erteilen. Nicht zuletzt werden ihm Gehalt oder Ruhestandsbezüge gekürzt. Ein Ordensmann, der sich der Armut verpflichtet hat, erhält ein sogenanntes Bedarfsgeld, über das er Rechenschaft ablegen muss. Zudem können kirchenrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

Bei dem Fall aus dem Bistum Würzburg von 2009 wurde dem Ordensmann, der Mitglied seiner Ordensgemeinschaft bleiben durfte, jeglicher Kontakt mit Kindern und Jugendlichen strikt untersagt. In dem Kloster, in dem er lebt, darf der heute 77-Jährige keinen Besuch auf seinem Zimmer empfangen. Das Kloster darf er nur nach Rücksprache mit der Ordensleitung verlassen. Eine frühere – evangelische – Hauptkommissarin überprüft regelmäßig, ob er und das Kloster sich an die Vereinbarungen halten.

Unterstützt werde ein wegen Missbrauchs entpflichteter Priester von der Diözese Würzburg bei therapeutischen Maßnahmen, erklärt Pressesprecher Bernhard Schweßinger. Für Priester, die aus anderen Gründen laisiert werden, etwa weil sie heiraten wollen, gebe die Diözese eine „finanzielle Starthilfe zum beruflichen Neubeginn“ und zahle Rentenversicherungsbeiträge nach.

Bis zu einer Entlassung vergehen häufig Jahre

Bis zu einer Entlassung eines Priesters wegen Missbrauchs vergehen häufig Jahre. In denen kann der Beschuldigte vom Dienst freigestellt werden. Zunächst setzt sich sein Bistum mit den Vorwürfen auseinander. Bestehen „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat“, muss nach den Leitlinien der DBK die „staatliche Strafverfolgungsbehörde“ eingeschaltet werden. Zugleich wird der Fall der Glaubenskongregation in Rom vorgelegt. Die hat dann mehrere Möglichkeiten, sie kann den Ortsbischof beispielsweise bitten, ein im Kirchenrecht vorgesehenes „außergerichtliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg“ durchzuführen – wie im Trierer Fall von 2012.

Der Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen hat sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich verbessert. Neben dem UN-Kinderrechtsausschuss gehen die getroffenen Maßnahmen aber auch dem „Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt“ (netzwerkB) nicht weit genug. „Die Opfer werden nach wie vor ausgegrenzt, verschwiegen, verleugnet und vertuscht“, teilte es mit. Vorgesetzte, die die Täter schützten, würden offenbar weiterhin „vor allen Konsequenzen geschützt“, schrieb Netzwerk-Sprecher Norbert Denef kürzlich an Papst Franziskus.

"Als Pfarrer bin ich vorsichtiger geworden"

Das ist ein Teil der Realität. Über einen anderen, der in der breiten Öffentlichkeit bisher kein Thema war, spricht Pfarrer Karl Feser aus Bad Königshofen im Bistum Würzburg. Feser beobachtet, dass der Missbrauchsskandal unmittelbare Folgen für viele Priester hat, auch für ihn. „Als Pfarrer bin ich vorsichtiger und zurückhaltender geworden“, sagt er, und nennt ein Beispiel aus seinem Alltag. Bevor er jemandem auf die Schulter klopfe, frage er sich: „Passt das? Oder könnte das schon als übergriffig empfunden werden?“ Man sei sensibilisiert.

Feser kennt entlassene Priester – die meisten von ihnen wurden laisiert, weil sie mit dem Zölibat nicht zurechtkamen. Als Sprecher der Pfarrer-Initiative Deutschland kritisiert er die Kirche oft, zu ihrem Umgang mit Kindesmissbrauch in den letzten Jahren sagt er: „Die Kirche ist auf einem guten Weg.“

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