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Mobilität
14.05.2020

Scheuer will härtere Strafen für Verkehrssünder teils zurückdrehen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will härtere Strafen für Verkehrssünder wohl zum Teil wieder zurücknehmen.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Seit gut zwei Wochen gelten einige neue Verkehrsregeln - und härtere Strafen. Dagegen regen sich nun Proteste. Und Verkehrsminister Scheuer reagiert.

Die neuen Straßenverkehrsordnung ist noch keine drei Wochen in Kraft - nun will Verkehrsminister Andreas Scheuer härtere Strafen für Verkehrssünder zum Teil wieder zurücknehmen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur arbeitet das Ministerium des CSU-Politikers an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Dabei geht es vor allem um die Regel, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Diese Regelung sei "unverhältnismäßig", hieß es im Ministerium.

Dies sorge für große Aufregung bei den Autofahrern, heißt es im Ministerium. Verwiesen wurde etwa auf eine Petition mit dem Titel "Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen", die mehr als 135.000 Unterstützer hat. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das "Gerechtigkeitsempfinden" wieder hergestellt werden. Was im Detail geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten, hieß es.

Änderungen der Straßenverkehrsordnung gelten seit Ende April

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung waren Ende April in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte im Februar Scheuers Vorlage in vielen Punkten verschärft, unter anderem die Regel zum Fahrverbot für Raser. Scheuer hatte die geänderte Verordnung dennoch in Kraft gesetzt - die Alternative wäre gewesen, sie erst mal ganz zurückzuziehen. 

Schwerpunkt der neuen Straßenregeln ist eigentlich der bessere Schutz von Radfahrern, vor allem in den Städten. Unter anderem dürfen Autos nun nicht mehr auf Fahrrad-Schutzstreifen anhalten - bisher war nur das Parken dort verboten, Halten aber erlaubt. Fürs Überholen von Radfahrern ist seit dem 28. April ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss.

Dazu kommen zahlreiche Verschärfungen im Bußgeldkatalog - etwa das drohende Fahrverbot ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo, neben 80 Euro Strafe und einem Punkt im Fahreignungsregister, also in "Flensburg". Bisher drohte der Führerscheinentzug bei einmaligem Verstoß erst ab 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

ADAC, AfD und FDP kritisieren neue Regelungen

Teurer wurde das zu schnelle Fahren mit der Änderung auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.

Neben dem Autoclub ADAC hatten vor allem FDP und AfD einige der neuen Regeln als unausgewogen oder überzogen kritisiert. Eine andere Verschärfung kam dagegen bei fast allen gut an: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft werden. Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.05.2020

Ach Herr Axel W., vielleicht sollten Sie erst einmal nachdenken. Nachdem es eigentlich die Ausnahme ist, dass Straßen noch in der 50er Zone liegen, sind im Gegenzug die 30er Zonen deutlich mehr. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass ich in einem Stadtteil wohne wo es nur ganze 3 Straßen mit 50 km sind. Und was glauben Sie, wie in den anderen gefahren wird?? Das kann ich Ihnen genau sagen - nicht mit 50 oder 52 sondern mit 60 und 70 km. Sogar in den kleineren engen Straßen ohne Fußweg wird mit ca. 50 km durchgerast. Und jetzt erklären Sie mir bitte, wie so ein Verkehrsteilnehmer rechtzeitig bremsen will, wenn ein Kind aus einem Garten auf die Straße rennt. Aber vielleicht ist mal wieder unsere Autoindustrie hinter dem Plan gesteckt. Seltsam ist nur, dass auch in Ländern die deutlich mehr Verkehrsbeschränkungen haben (Autobahnen z. B. 130) und mit noch höheren Bußgeldern, trotzdem große Wagen gekauft werden und nicht nur Smart, Fiat 500 und ähnliches.

15.05.2020

Es wäre schön, wenn dieser Minister einmal nachdenken würde, BEVOR er etwas macht. Ich halte die Fahrverbote ab 21 innerorts auch für überzogen weil ich niemanden kenne, der nicht schon einmal ein 30 KM/h Schild übersehen hat. Wenn man in so etwas mit 52 hinein fährt dann ist man kein "Raser", sondern jemand der vielleicht einmalig einen Fehler gemacht hat. Da hätte man aus meiner Sicht die Bewährungsregel ruhig lassen können.

15.05.2020

Fahrverbot bei Innerorts 21 kmh zu schnell ist sinnvoll. Am besten geringer Geldstraße, dafür mit einem speziellen Pflichtfahrsicherheitstraining verbunden.

30 kmh - 13,5 Anhalteweg - 9 m Reaktion - 4,5 m Bremseweg
50 kmh - 27,5 Anhalteweg - 15 m Reaktion - 12,5 m Bremsweg -also da wo der mit 30 kmh steht, fängt der mit 50 kmh noch nicht mal zum Bremsen an!!! Bedeutet wo der mit 30 kmh noch bremsen kann, Aufprall mit ungebremst mit 50 kmh (wie Auto, Fahrradfahrer, Fußgänger, Kind), nur wiel man 20 kmh zu schnell war. Crastest werden normal mit max. 50 kmh gemacht.
70 kmh - 45,5 Anhalteweg - 21 m Reaktion - 24,5 m Bremsweg

15.05.2020

Typisch Scheuer, der lernt es nicht mehr.
Raser reiben sich die Hände.

15.05.2020

Der gemeine deutsche Bürger bzw. Vrkehrsteilnehmer lässt sich leider nur über Geldbeutel oder Führerschein-/Smartphone-Entzug erziehen. Im Wiederholungsfall könnte man ja über Fahrzeugverschrottung nachdenken...