Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Nordkorea: Mörder von Kims Halbbruder setzten chemische Waffe ein

Nordkorea
24.02.2017

Mörder von Kims Halbbruder setzten chemische Waffe ein

Malaysische Polizeibeamte haben den Mord an Kim Jong Nam (rechtes Bild) auf dem Flughafen von Kuala Lumpur nochmals nachgestellt. Jetzt kam heraus, dass Nervengift im Spiel war.
2 Bilder
Malaysische Polizeibeamte haben den Mord an Kim Jong Nam (rechtes Bild) auf dem Flughafen von Kuala Lumpur nochmals nachgestellt. Jetzt kam heraus, dass Nervengift im Spiel war.
Foto: Uncredited/AP/dpa

Kim Jong-Nam, der 45 Jahre alte Halbbruder des nordkoreanischen Diktators ist tot. Behörden fanden das Nervengift VX. Was es bewirkt und warum es verboten ist.

Das Nervengift VX wirkt bereits in kleinsten Mengen tödlich. Schon ein Tropfen der öligen, bernsteinfarbenen Flüssigkeit auf der Haut bringt einen erwachsenen Menschen um. VX gilt als eine der gefährlichsten Substanzen überhaupt. Die Vereinten Nationen haben die Chemikalie deshalb als Massenvernichtungswaffe weltweit verboten.

Umso mehr schockt es, dass Kim Jong-Nam, der 45 Jahre alte Halbbruder des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-Un, wohl mit genau mithilfe dieses Nervengifts auf dem Flughafen der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur getötet wurde. Die malaysischen Behörden gehen jedenfalls aufgrund von Teilergebnissen ihrer gerichtsmedizinischen Untersuchung des Leichnams davon aus und haben das gestern so mitgeteilt.

Die Frauen, die Kim Jong Nam das Gift verabreicht haben, hätten sich noch am Flughafen erbrochen und sofort nach dem Attentat die Hände gewaschen, sagte Khalid Abu Bakar, der Polizeichef von Kuala Lumpur, am Freitag. Das deute darauf hin, dass sie ebenfalls mit kleinsten Mengen der Substanz in Berührung gekommen sind.

Kim Jong-Nam ermordet

Eine Gruppe von Attentätern hat den 45-jährigen Kim Jong-Nam am 13. Februar im Abflugbereich des Flughafens ermordet. Die Polizei ist sich sicher, dass Nordkorea hinter dem Attentat steckt.

Machthaber Kim Jong-Un hat mehrere mögliche Motive, seinen Halbbruder auszuschalten. Als älterer Sohn des gemeinsamen Vaters war Jong-Nam ursprünglich für die Thronfolge ausersehen. Doch er hat seinem Land und seiner schwierigen Familie vor 15 Jahren den Rücken gekehrt. Seitdem hat er vor allem den Wunsch nach einem friedlichen Leben geäußert. Dennoch zitierten ihn Journalisten immer wieder mit kritischen Äußerungen über sein Heimatland und seinen Bruder.

Der Einsatz von Nervengift auf einem Flughafen ist ein heftiger Verstoß gegen internationale Normen. Selbst für nordkoreanische Standards gilt das als enorme Provokation. „Ein offener Mord auf dem Flughafen eines Drittlands ist eine unverzeihliche, rücksichtslose und unmenschliche Handlung“, sagte Südkoreas Premier Hwang Kyo-Ahn. Das nordkoreanische Regime trage seine Brutalität zunehmend nach außen.

„Wir untersuchen derzeit, wie das VX nach Malaysia gelangt ist“, sagt Khalid. „Aber da schon winzige Mengen ausreichen, ist der Transport des Mittels schwer zu erfassen.“ Khalid kündigte an, dass die Bereiche des Flughafens, in denen die Verdächtigen sich aufgehalten haben, nun besonders gereinigt werden.

Malaysia fordert von Nordkorea eine Erklärung für die Vorgänge, doch Pjöngjang leugnet jede Beteiligung an dem Mord. Die Propagandamedien geben umgekehrt der malaysischen Regierung die Schuld: Diese arbeite mit den Erzfeinden des Kim-Regimes in Südkorea zusammen. Zuvor hatte Nordkorea die Überführung des Leichnams ohne vorherige Obduktion verlangt. Doch das kam für Malaysia nicht infrage – die Ermittler wollten Klarheit über die Todesursache erlangen. Die Behörden ermitteln nun mit Hochdruck weiter, um den genauen Ablauf der Tat zu rekonstruieren, sagte Khalid.

Chemiewaffenfabriken an acht Standorten in Nordkorea

Nordkorea verfügt offenbar über erhebliche Vorräte an verbotenem Giftgas. Südkoreanische Experten sprechen von bis zu 5000 Tonnen an einsatzbereiten Chemiewaffen, darunter das hochwirksame VX, das bei dem Anschlag zum Einsatz kam.

Aus einem Papier des Verteidigungsministeriums in Seoul geht hervor, dass es Chemiewaffenfabriken an acht verschiedenen Standorten in Nordkorea gibt. „VX lässt sich von staatlicher Seite in großen Mengen zu niedrigen Kosten herstellen“, sagt Militärexperte Lee Il-Woo. Das Land verfüge aber noch über weitere Giftstoffe und 13 verschiedene biologische Kampfstoffe, darunter Stämme der Pest.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.