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  3. Mord an Walter Lübcke: Angeklagter über Mord an Lübcke: "Er konnte sich körperlich nicht wehren"

Mord an Walter Lübcke
03.12.2020

Angeklagter über Mord an Lübcke: "Er konnte sich körperlich nicht wehren"

Der 47 Jahre alte Hauptangeklagte Stephan Ernst soll den nordhessischen Regierungspräsidenten Lübcke vor einem Jahr auf dessen Terrasse erschossen haben, weil sich der CDU-Politiker für Flüchtlinge eingesetzt hatte.
Foto: Ronald Wittek/epa/Pool, dpa

Der mutmaßliche Mörder Walter Lübckes hat im Gerichtssaal Fragen der Familie Lübcke beantwortet. Das Gericht sieht nun allerdings noch mehr Fragebedarf.

Mit leiser Stimme, "inständig" bat Irmgard Braun-Lübcke den mutmaßlichen Mörder ihres Mannes um die "volle Wahrheit". Emotional angespannt wirkte auch Stefan Ernst an diesem Donnerstag im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. "Ich möchte zu Anfang sagen, dass diese furchtbare Tat und dieses menschliche Leid nicht wiedergutzumachen ist", begann er seine schriftliche Erklärung, die immer wieder von Schniefen oder Schluchzen unterbrochen wurde. 

Tod von Walter Lübcke: Stefan Ernst antwortet auf Fragen der Familie

Darin antwortete er auf Fragen, die Lübckes Witwe vor wenigen Wochen in ihrer Zeugenaussage gestellt hatte. Die Familie, so machte sie damals deutlich, brauche die letzten Wahrheiten zum Tod des Ehemanns und Vaters, um vielleicht doch noch irgendwann wieder zu einer Normalität zurück zu finden.

Viel Aufmerksamkeit erhielt Ernst mit seinen Worten auch von dem vor ihm sitzenden und wegen Beihilfe angeklagten Markus H., der sich eifrig Notizen machte und einmal zu Ernst umdrehte. An den vorangegangenen Verhandlungstagen hatte es keinen direkten Blickkontakt zwischen den einstigen Arbeitskollegen und Freunden gegeben. H. selbst hat sich in dem Verfahren nicht geäußert, am Donnerstag wiederholte Ernst, auch H. sei am Tatort gewesen. "H. war etwas früher auf der Terrasse als ich, und als ich auf Herrn Lübcke zuging, sah er H. an", sagte Ernst.

Lübcke-Prozess: Familie des Ermordeten tritt als Nebenkläger auf

In den letzten Momenten vor dem Mord habe Lübcke keine Chance gehabt, zu fliehen oder sich zu wehren. "Er war die ganze Zeit in einer sitzenden Position, aus dieser Position heraus konnte er sich körperlich nicht wehren", sagte Ernst, der nach einer kurzen Unterbrechung auch frei sprechend auf Fragen antwortete - etwa zu den Schießübungen, die er gemeinsam mit H. gemacht habe, den mehrfachen Besuchen am Wohnort der Lübckes seit 2016. Ob er sich überlegt habe, die Tat alleine zu begehen, wollte der Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Familie Lübcke wissen. "Nein", sagte Ernst darauf. Von sich aus hätte er nicht den Antrieb gehabt, "so was alleine zu machen".

Irmgard Braun-Lübcke, die Ehefrau des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, bat den Angeklagten um die "volle Wahrheit".
Foto: Boris Roessler, dpa

Um die Anwesenheit von H. ging es auch Braun-Lübcke in einer Frage: "Ist es wirklich wahr, dass mein Mann im letzten Moment seines Lebens ins Gesicht von H. sah?" Ernst beantwortete dies mit einem knappen, aber deutlichen Ja. 

Richter mutmaßt: Prozess um Mord an Lübcke endet nicht im Dezember

In der bisherigen Beweisaufnahme hatten Ermittler keine eindeutigen Beweise für die Anwesenheit von H. erbringen können, während eine DNA-Spur von Ernst auf Lübckes Hemd überhaupt erst zur Festnahme des mutmaßlichen Täters geführt hatte, der seitdem unterschiedliche Angaben zur Tat gemacht hatte.

Die Angaben von Ernst am Donnerstag warfen beim Gericht jedenfalls sehr viele neue Fragen auf. "Dieser Prozess wird nicht im Dezember zu Ende gehen", mutmaßte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel. Der Staatsschutzsenat wolle Ernst mit Ungereimtheiten bei seinem bisherigen Aussageverhalten konfrontieren, so der Richter. Er warf Ernst vor, immer wieder "situativ angepasste" Aussagen zu machen und mit "Einlassungsfetzen" das Geschehen entsprechend zu schildern. Das Gericht will nun einen Fragenkatalog erarbeiten, um vor dem Abschluss der Beweisaufnahme weitere Antworten zu erhalten.

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Zum Abschluss des Prozesstages sagte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) aus, der seinerzeit den Haftbefehl gegen H. erlassen hatte - ein Haftbefehl, den der OLG-Senat im Oktober aufgehoben hatte. Auch dem BGH-Richter war die Entscheidung seinerzeit schwer gefallen angesichts einer "schwierigen Beweislage". "Es war schon ein Grenzfall", sagte der Zeuge. H. habe von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, sich überkorrekt und eher "abgeklärt und kühl" verhalten. Verwundert habe ihn nach dem offiziellen Teil der Vernehmung die Frage H.'s zu den Vorwürfen: "Nur wegen Beihilfe zum Mord? Und was ist mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung?"

Der 47 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst ist wegen Mordes angeklagt. Er soll Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Außerdem ist Ernsts ehemaliger Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus. (Von Eva Krafczyk, dpa)

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