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  3. Bundesanwaltschaft: Mordfall Lübcke: Stephan E. wird weitere Bluttat vorgeworfen

Bundesanwaltschaft
19.09.2019

Mordfall Lübcke: Stephan E. wird weitere Bluttat vorgeworfen

Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof zu einem Hubschrauber gebracht.
Foto: Uli Deck, dpa (Archiv)

Hat der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten schon früher versucht, einen Mann zu töten? Es gibt weitere Ermittlungen gegen Stephan E.

Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermittelt die Bundesanwaltschaft nun auch wegen einer früheren Bluttat gegen den Hauptverdächtigen.

Der in Untersuchungshaft sitzende Stephan E. stehe im Verdacht, am 6. Januar 2016 in Lohfelden im Kreis Kassel versucht zu haben, einen irakischen Asylbewerber zu töten, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Er soll dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn dabei schwer verletzt haben.

Die Bundesanwälte gehen von einem Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. Stephan E. soll heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Grund soll seine rechtsextremistische Weltanschauung gewesen sein, was die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft ermögliche.

Stephan E. weist die Vorwürfe zurück

Der CDU-Politiker Walter Lübcke war Anfang Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen bei Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Der rund zwei Wochen nach der Tat festgenommene Hauptverdächtige Stephan E. hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses später aber widerrufen.

Die Attacke im Januar 2006 auf den damals 22 Jahre alten Asylbewerber hatte sich auf dem Weg von der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Lohfelden zu einer Tankstelle ereignet. Der Täter hatte sich den Ermittlungen zufolge auf einem Fahrrad genähert, hinterrücks zugestochen und war dann geflohen.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel hat Stephan E. in seinem inzwischen zurückgezogenen Geständnis eingeräumt, am Tattag in der Nähe der Asylbewerberunterkunft einen verbalen Streit mit jemandem gehabt zu haben, den er für einen Flüchtling hielt. Die Bundesanwaltschaft wertet nach Spiegel-Angaben als belastendes Indiz, dass zwischen dem Tatort und dem Wohnhaus von Stephan E. eine Entfernung von nur 2,5 Kilometern liegt.

Der Beschuldigte bestreitet nach Angaben seines Anwalts die Vorwürfe, wie mehrere Medien am Donnerstag berichteten. (dpa)

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