Mutmaßlicher Rechtsextremist arbeitete längere Zeit für Bamf
Mehrere Jahre arbeitete ein Rechtsextremist für das Bamf in Nürnberg. Er soll Mitglied der sogenannten "Hammerskin"-Bewegung sein.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (Bamf) hat mehrere Jahre lang einen als Rechtsextremist eingestuften Mann beschäftigt. Wie die Tageszeitung Die Welt berichtet, soll der Mann zwar nicht über Asylanträge entschieden haben, jedoch an der Abwicklung sogenannter Dublinverfahren beteiligt gewesen sein. Dabei geht es um die Rückführung von Asylsuchenden in andere Länder Europas.
Bamf räumt Einzelfälle von rechtsextremistischen Mitarbeitern ein
Ein Sprecher des Bamf bestätigte den Fall des als eingestuften Mitarbeiters am Donnerstag. Auf die in der Welt genannten Details wollte er jedoch nicht eingehen, um die Persönlichkeitsrechte des Mannes zu wahren.
Weiter räumte der Sprecher ein, dass es in der Vergangenheit bereits mehrere Fälle von Mitarbeitern mit rechtsextremer Gesinnung gegeben habe. "Das waren aber nur sehr wenige Einzelfälle - vor allem wenn man sie in Verhältnis zu der großen Zahl von Mitarbeitern setzt, die in den vergangenen Jahren eingestellt worden sind", teilte er weiter mit. Für eine flächendeckende Prüfung des Personals gebe es keine Rechtsgrundlage. Jeder Bamf-Mitarbeiter müsse bereits vor der Einstellung eine Treuepflichtserklärung zum Grundgesetz unterschreiben, wie der Sprecher betonte. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass diese Erklärung wahrheitswidrig unterzeichnet wurde, sei dies ein Kündigungsgrund.
Mutmaßlicher Rechtsextremist soll Mitglied der "Hammerskin"-Bewegung sein
Laut Welt sei der Mann bereits vor zwei Jahren von der Behörde eingestellt, sein Vertrag später entfristet worden. Die Überprüfung des Mannes ging auf einen Hinweis des nordrhein-westfälischen zurück. Der Mann soll ein Mitglied der sogenannten "Hammerskin"-Bewegung und zudem in der Rechtsrock-Szene aktiv gewesen sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte dies auf Nachfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bestätigen (dpa, AZ)
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