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  3. Abgeschobener Islamist: NRW-Ministerium weist Folter-Behauptung im Fall Sami A. zurück

Abgeschobener Islamist
28.08.2018

NRW-Ministerium weist Folter-Behauptung im Fall Sami A. zurück

Die Anwälte des abgeschobenen Islamisten Sami A. behaupten, ihr Mandant sei im Gefängnis in Tunesien drangsaliert worden. Er war im Juli zu Unrecht abgeschoben worden.
Foto: Boris Roessler, dpa (Archivbild)

Wurde der abgeschobene Islamist Sami A. in Tunesien gefoltert? Seine Anwälte sagen Ja. Das NRW-Flüchtlingsministerium äußert hingegen starke Zweifel.

Die Anwälte des abgeschobenen Islamisten Sami A. behaupten, ihr Mandant sei im Gefängnis in Tunesien drangsaliert worden. In einem Brief an Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sei von Fesseln, Nackenschlägen und Schlafentzug die Rede, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger (Dienstag). Fast zwei Tage habe Sami A. nichts zu Essen oder zu Trinken erhalten. Diese Behandlung sei als Folter einzustufen, heißt es in dem Schreiben der Anwälte.

Wurde Sami A. in Tunesien gefoltert? Die Frage ist politisch brisant

Unterdessen geht das Gerangel um die Rückholung des Tunesiers nach Deutschland weiter. Vor Gericht errang die Stadt Bochum einen Erfolg.

Die Frage, ob Sami A. in Tunesien gefoltert wurde, ist politisch brisant. Flüchtlingsminister Stamp hatte für diesen Fall vor zwei Wochen angekündigt: "Wenn dies passiert wäre oder passieren würde, würde ich nicht eine Minute zögern, mein Amt zur Verfügung zu stellen."

Sein Ministerium bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Eingang des Briefes, in dem die Anwälte die entsprechenden Forderungen erhoben. Das Haus sei aber "überzeugt, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert worden ist und ihm auch keine Folter droht".

Sami A. war im Juli abgeschoben worden - zu Unrecht

Im juristischen Streit um die Rückholung des 42-Jährigen nach Deutschland entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag, dass die Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro nun doch nicht zahlen muss. Die Stadt habe inzwischen alles in ihrer Macht Stehende getan, um den Tunesier zurückzuholen. Ein Zwangsgeld, um dies durchzusetzen, sei daher nicht mehr geboten. Die Stadt habe zugesichert, Sami A. die notwendige Betretenserlaubnis unverzüglich zu erteilen und beim Auswärtigen Amt ein Einreisevisum anzufordern. Nun sei Sami A. am Zug und müsse seine Möglichkeiten ausschöpfen, um an einen gültigen tunesischen Reisepass für die Ausreise nach Deutschland zu gelangen, argumentierten die Richter.

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Der als islamistischer Gefährder und Ex-Leibwächter des getöteten Terroristen Osama bin Laden eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden - zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) später entschied. Die deutschen Behörden sollen ihn nun nach Deutschland zurückholen. (dpa)

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