NSU-Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben ist frei - zumindest vorerst
Der als NSU-Helfer verurteilte frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist aus dem Gefängnis München-Stadelheim entlassen worden. Das teilte das OLG München mit.
Der Waffenbeschaffer für den "Nationalsozialistischen Untergrund", Ralf Wohlleben, ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Er verließ am Mittwochmorgen die Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München, wie eine Sprecherin des Gefängnisses sagte. Wo sich der 43-Jährige nach seiner Freilassung befand, war zunächst unklar. Sicherheitsbehörden rechnen damit, dass er nach Sachsen-Anhalt zieht.
Generalbundesanwalt hält Haftstarfe für Wohlleben nicht mehr für erforderlich
Im NSU-Prozess war Wohlleben am Mittwoch vergangener Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte ihn der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte dem ehemaligen NPD-Funktionär vorgeworfen, die NSU-Mordwaffe vom Typ "Ceska" organisiert zu haben. Damit hatten die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen.
Wohlleben war vor mehr als sechseinhalb Jahren in Untersuchungshaft genommen worden, weil die Gefahr bestand, dass er fliehen und sich so dem NSU-Prozess entziehen könnte. Seine Anwälte hatten nach dem Urteil Beschwerde gegen den Haftbefehl. Am Dienstag sei dieser aufgehoben worden, teilte das Gericht mit.
Aus Sicht der Richter besteht keine Gefahr mehr, dass Wohlleben fliehen und somit dem weiteren Verfahren fernbleiben könnte. Sie argumentieren laut einem Sprecher vor allem damit, dass er nur noch maximal drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis müsste. Auch die Bundesanwaltschaft hatte dagegen nichts einzuwenden.
Wird Urteil rechtskräftig, muss Wohlleben wieder in Haft
Das Innenministerium in Magdeburg teilte auf Anfrage mit, dass Wohllebens Frau und gemeinsame Kinder ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Behörden bereiteten sich darauf vor, dass auch Wohlleben selbst seinen Wohnsitz in dem Bundesland nehmen werde. Sachsen-Anhalt befinde sich in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Weitere Details, auch zum genauen Wohnort von Wohllebens Familie, nannte das Ministerium nicht.
Noch ist das Urteil im NSU-Prozess nicht rechtskräftig. Unter anderem Wohllebens Rechtsanwälte hatten angekündigt, die Entscheidung vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Sollte das Urteil gültig werden, müsste Wohlleben seine Reststrafe antreten. Diese oder ein Teil davon könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Bundesanwaltschaft hatte Wohlleben außerdem vorgeworfen, er habe gewusst, wofür die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Pistole benutzen wollten. Wohlleben hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er habe dem eigentlichen Überbringer der Waffe nur auf Nachfrage einen Tipp gegeben. Die Anklage hatte für Wohlleben zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert. Seine Verteidiger bezeichneten ihn als unschuldig und forderten Freispruch.
NSU-Prozess: Mehrere Verteidiger wollen Urteil überprüfen lassen
Nach mehr als fünfeinhalb Jahren NSU-Prozess hatte das Gericht die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Zschäpes Komplizen Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach erschossen.
Der Mitangeklagte Holger G. war zu drei Jahren Haft verurteilt worden, André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten und Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe. Gegen das Urteil gegen André E. hatte die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Mehrere Verteidiger etwa von Zschäpe und Anwälte der Nebenklage hatten ebenfalls angekündigt, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. (dpa)
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