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15.02.2006

Nach Abschuss-Verbot: Stoiber fordert klare Regeln im Grundgesetz

München (lby) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen eine Befugnis zum Abschuss von Flugzeugen hat Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) eine klare Neuregelung im Grundgesetz gefordert. Die politische Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren dürfe nicht weiter hinausgezögert werden und solle möglichst bis zur Fußball-WM fallen, sagte der CSU-Vorsitzende am Mittwoch in München. "Jetzt muss entschieden werden."

Stoiber forderte den Koalitionspartner SPD auf, sich in dieser Frage zu bewegen. "Es liegt ein fertiger Gesetzentwurf der CDU/CSU über einen vernünftigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren vor", sagte er. Ohne eine Zusammenarbeit mit den Streitkräften könne die innere Sicherheit in kritischen Situationen nicht gewährleistet werden. Die Union sei gesprächsbereit, um eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu ermöglichen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) betonte, es müsse künftig im Grundgesetz klar geregelt werden, wann und auf Grund welcher Befugnisse die Bundeswehr eingesetzt werden dürfe. Das Urteil des Verfassungsgericht zeige, "dass eine mutige Auslegung des Grundgesetzes nicht genügt".

Die bayerische FDP dagegen lehnte eine Grundgesetzänderung zur Ausdehnung der Bundeswehreinsätze im Inneren scharf ab. "Es darf keine Vermischung von Polizei und Bundeswehr geben" sagte die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Wenn notwendig, müssen deshalb die Bundespolizei und die Polizeien der Länder verstärkt werden."

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet und das Luftsicherheitsgesetz in diesem Punkt für nichtig erklärt.

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