Nach Corona-Demo in Berlin: Was Polizisten bei Demonstrationen dürfen
Plus Auch für Berufsbeamte gilt natürlich das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Aber es gibt Grenzen, wie der Experte für Polizeirecht Prof. Thiel erklärt.
Polizeibeamte sind Staatsbürger. Staatsbürger wiederum dürfen selbstverständlich eine politische Meinung haben und an Demonstrationen teilnehmen. Das klingt erst einmal einfach und logisch. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Dies zeigt sich aktuell am Fall von drei bayerischen Polizisten – darunter ein Augsburger Kriminalbeamter –, die am Wochenende in Berlin bei einer Großkundgebung gegen die Corona-Beschränkungen aufgetreten sind: So hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mitgeteilt, dass das Verhalten der Beamten von den zuständigen Polizeipräsidien dienstaufsichtlich "sehr genau geprüft" werden würde.
Berufsbeamte müssen ihrer Treuepflicht genügen
Die Grundlage für die bereits angelaufene Untersuchung der Vorfälle lieferte Herrmann gleich mit: Polizisten müssten – wie alle Berufsbeamte – ihrer Treuepflicht genügen und "bei politischer Betätigung die notwendige Mäßigung und Zurückhaltung zeigen". Das gelte für Polizisten in Uniform, aber auch für Beamte außer Dienst oder gar im Ruhestand. Was eine "notwendige Mäßigung" ist, müsse in jedem einzelnen Fall unter die Lupe genommen werden, sagte der Kölner Experte für Polizeirecht, Prof. Markus Thiel, im Gespräch mit unserer Redaktion. "Tatsächlich ist Treuepflicht verfassungsrechtlich abgesichert. Sie geht unter Umständen über die Grundrechte des Beamten. Und zwar auch nach der Dienstzeit, denn das Beamtenverhältnis gilt auf Lebenszeit", sagt Thiel.
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