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  3. Witwe von verstorbenem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner erhebt schwere Vorwürfe

Nach Krankheit
07.07.2021

AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Hebner aus Dießen gestorben

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hebner ist gestorben.
Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Nach einer schweren Krankheit ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hebner gestorben. Er wurde 61 Jahre alt. Seine Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen Linksextreme.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hebner ist am Mittwoch im Alter von 61 Jahren gestorben. Er war bereits lange schwer erkrankt. Die Partei würdigte den Bayern aus Dießen am Ammersee (Landkreis Landsberg) via Twitter als "außergewöhnlich liebenswerten, zugleich bescheidenen und hoch engagierten Kollegen".

Der Diplom-Informatiker mit dem Wahlkreis Starnberg/Landsberg am Lech war 2017 in den Bundestag eingezogen, nachdem er überraschend als bayerischer Spitzenkandidat der Rechtspopulisten nominiert worden war. Er galt damals vor allem als Euro-Kritiker. Im Bundestag war er unter anderem Mitglied im Ausschuss für EU-Angelegenheiten. Als politische Schwerpunkte seiner Arbeit nennt die Partei im Internet etwa Direkte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Digitalisierung. Der Diplom-Informatiker war beruflich als selbstständiger IT-Berater tätig. Er hinterlässt eine Familie mit vier Kindern.

Die Familie des verstorbenen Politikers aus Dießen schreibt einen langen Post

Am vergangenen Sonntag hatte seine Familie auf seinem Facebook-Profil davon gesprochen, dass der Vater an einem Hirntumor leide und sterben werde. Zugleich hatte sie sich dort über wiederholte Attacken auf ihr Haus beklagt. In der Nacht zuvor sei es abermals mit Drohungen beklebt worden; Hebner selbst sei Monate zuvor, obwohl bereits schwer krank, auf der Straße angegriffen und geschlagen worden. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.07.2021

Liebe AZ. Danke für diesen neutralen Bericht. Martin Hebner war eine sehr nette Person, ruhig, bescheiden und stets fachlich. (edit/mod/unbewiesene Tatsachenbehauptungen gelöscht/NUB 7,2)