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Medikamente
30.01.2019

Nach Skandalen: Jetzt soll das elektronische Rezept kommen

Es gibt unzählige Medikamente wie diese. Aber mit gefälschten und gepanschten Produkten machen Kriminelle Millionengeschäfte.
Foto: Matthias Hiekel, dpa

Nach einer Reihe von Arzneimittelskandalen reagiert die Bundesregierung auf Lücken in der Sicherheit. Eine Nebenwirkung des neuen Gesetzes: das Onlinerezept.

Am Anfang stand eine Reihe von Arzneimittelskandalen. Über einen stolperte sogar eine Landesministerin. Es taten sich Lücken in der Arzneimittelsicherheit auf, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit einem Gesetz schließen will. Und wenn er schon dabei ist, dann packt er auch gleich den digitalen Fortschritt ein. Sobald das am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) Bundestag und Bundesrat durchlaufen hat und voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft gesetzt ist, muss innerhalb von sieben Monaten das elektronische Rezept eingeführt werden.

„Perfider Handel mit Krebsmedikamenten“ lautete eine Schlagzeile in dieser Zeitung im vergangenen August. Damals wurde bekannt, dass der Pharmahersteller und -händler Lunapharm aus Brandenburg, dem inzwischen die Betriebserlaubnis entzogen worden ist, rund zwei Dutzend sehr teure Krebsmedikamente aus Griechenland an spezialisierte Apotheken in mehreren Bundesländern und nach Polen verkauft haben soll. Diese sollen von einem kriminellen Händler stammen, der zunächst halbleere Packungen aus Ägypten nach Griechenland importierte und sie dann mit Medikamenten auffüllte, die zuvor in griechischen Krankenhäusern gestohlen worden waren.

Krebsmittel im Kühlschrank des Fischhändlers

Vor dem Auffüllen wurden die Krebsmittel in Kühlschränken eines Fischhändlers und eines Blumenladens in Athen gelagert und dann in mehrere EU-Länder verkauft. Wenige Tage, nachdem der Skandal öffentlich wurde, trat Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) zurück. Ihre Behörden hatten offenbar zu spät eingegriffen.

Weitere Skandale zwangen Minister Spahn zu handeln:

  • Mehrere Arzneimittel, die den Blutdruck senkenden Wirkstoff Valsartan enthalten, mussten im vergangenen Sommer zurückgerufen werden, weil sie bei einem chinesischen Zulieferer mit einem wahrscheinlich krebserregenden Stoff verunreinigt worden waren.
  • Bundesweit Schlagzeilen machte eine Apotheke in Bottrop, in der Zytostatika vorsätzlich falsch deklariert bzw. mit zu wenig Wirkstoff hergestellt und abgegeben wurden. Der Apotheker wurde im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
  • Und schließlich der Fall eines Heilpraktikers im Kreis Viersen an der holländischen Grenze, in dessen Praxis, so das Bundesgesundheitsministerium, drei Krebspatienten starben. Mögliche Todesursache: Die Infusion eines selbst hergestellten Arzneimittels.

Mit dem neuen Gesetz soll der Bund bei der Arzneimittelsicherheit mehr Befugnisse bekommen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut werden hier gestärkt, zugleich sollen sie aber auch Versorgungsengpässe verhindern. Bisher erfolgen Rückrufe von Arzneimitteln und Kontrollen auf Länderebene vergleichsweise unkoordiniert. Das könnte sich mit dem Gesetz ändern. Die Länder müssen nun auch die zuständigen Bundesoberbehörden über geplante Inspektionen bei Herstellern von Arzneimitteln und Wirkstoffen in Drittstaaten informieren, die Behörden dürfen auch selbst daran teilnehmen. Es soll auch häufiger als bisher zu unangemeldeten Kontrollen zum Beispiel in den Spezialapotheken kommen, die Krebsmittel herstellen.

Weiter steht im Gesetz, dass von Patienten, die vom Rückruf eines mangelhaften Arzneimittels betroffen sind, bei der notwendigen Neuverordnung eines anderen Mittels nicht nochmals eine Zuzahlung abverlangt werden kann. Heilpraktiker dürfen künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel und Zubereitungen aus menschlichem Gewebe nur noch mit offizieller Erlaubnis herstellen, damit solche Fälle wie jener im Kreis Viersen nicht wieder passieren.

Elektronisches Rezept: Estland macht es vor

Vieles von dem, was da am Mittwoch beschlossen wurde, betrifft vor allem Fachkreise, die damit direkt befasst sind. Das elektronische Rezept aber könnte ab dem kommenden Jahr Einzug in den Alltag der Patienten und Arztpraxen finden. Bisher ist für eine Verordnung die Papierform verpflichtend. Deutschland hinkt hier in der Entwicklung hinterher. In Estland, wo Verwaltung, Bildung, Gesundheit und Recht schon weitgehend digitalisiert sind, liegen auch die Krankenakten vollständig auf Computern. Rezepte stellt der Arzt elektronisch aus und der Apotheker kann dann online abrufen, was verschrieben wurde. Das digitale Rezept ist schon einige Jahre neben der elektronischen Steuererklärung der populärste elektronische Service für die fortschrittlichen Esten.

In Deutschland müssen die Organe der Selbstverwaltung – also Krankenkassen, Ärzte- und Apothekerverbände etc. – bis Anfang 2020 die notwendigen Regelungen schaffen, um das elektronische Rezept einführen zu können. Der Gesundheitsminister erwartet sich einige Verbesserungen . Es steigere die Sicherheit, auch weil Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkannt werden. Und es spare Zeit und Wege. Denn eines macht das Gesetz jetzt auch möglich: Apotheken können verschreibungspflichtige Arzneimittel bald auch nach einer offensichtlichen Fernbehandlung (Telefon, Videosprechstunde) abgeben.

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