Nahles rügt Urteil zu Linken-Beobachtung
Berlin (dpa) - SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur weiteren Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz kritisiert. "Dieses Urteil ist ein weitreichender Eingriff in die politische Willensbildung von Parteien", sagte sie der "Berliner Zeitung" (Freitag). "Um eine ausufernde Überwachung zu vermeiden", sollte die Rechtsgrundlage für eine Bespitzelung durch den Geheimdienst schleunigst präzisiert werden, forderte sie.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch im Fall des Thüringer Linken-Fraktionschefs Bodo Ramelow geurteilt, dass der Verfassungsschutz Daten über Spitzenpolitiker der Partei aus öffentlich zugänglichen Quellen sammeln darf. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen in der Partei. Nun will die Linkspartei die Frage vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und SPD- Landesvorsitzende Erwin Sellering hat kein Verständnis für das Urteil. Zwar müssten alle rechtlichen Fragen im Zweifel in Karlsruhe geklärt werden, sagte Sellering dem "Tagesspiegel" (Freitag). "Politisch halte ich eine Überwachung der Linken oder ihrer Spitzenpolitiker durch den Verfassungsschutz aber für völlig überflüssig."
Auch Grünen-Politiker hatten das Urteil kritisiert. Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen- Bundestagsfraktion, Volker Beck, muss die Beobachtung sofort eingestellt werden, um angesichts leerer Staatskassen mehr Ressourcen für den Kampf gegen Neonazis oder Islamisten einsetzen zu können. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne), Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, nannte die Überwachung von Mandatsträgern wie Ramelow nicht akzeptabel. "Sie öffnet dem Missbrauch von Informationen über Abgeordnete Tür und Tor", erklärte er.
Der Extremismusforscher Eckhard Jesse von der TU Chemnitz ist gegenteiliger Meinung. Die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Positionen in der Linkspartei seien "so klar, da hatte es das Gericht nicht schwer", sagte er dem "Tagesspiegel". Zwar sei die Linke demokratisch gewählt, aber das müsse nicht zugleich heißen, dass sie auch demokratisch sei.
Der Rechtspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff, erklärte, die Reaktion der Linken auf das Urteil zeige, "dass Zweifel an der Verfassungstreue der Linken offenbar berechtigt sind".
# dpa-Notizblock
## Redaktionelle Hinweise - Die Beiträge lagen vorab in redaktioneller Fassung vor.
## Internet - [Infos zum Urteil](http://dpaq.de/0cDAR)
## Orte - [Linke-Fraktion](Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt)
Die Diskussion ist geschlossen.