Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Israel: Netanjahu will Immunität gegen Strafverfolgung beantragen

Israel
01.01.2020

Netanjahu will Immunität gegen Strafverfolgung beantragen

Benjamin Netanjahu ist Ministerpräsident von Israel.
Foto: Abir Sultan, dpa

Als erster amtierender Ministerpräsident Israels steht Benjamin Netanjahu vor einer Korruptionsanklage. Nun will er sich beim Parlament Immunität sichern.

Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu will beim Parlament Immunität beantragen, um sich angesichts einer Korruptionsanklage vor Strafverfolgung zu schützen. Dies teilte der 70-jährige Ministerpräsident am Mittwochabend mit. Er betonte, es handele sich um eine zeitlich begrenzte Immunität und er werde vor Gericht seine Unschuld beweisen. "Ich will Israel noch viele Jahre anführen, um historische Erfolge zu erzielen."

Netanjahus Herausforderer, Ex-Militärchef Benny Gantz vom Mitte-Bündnis Blau-Weiß, sprach von einem "traurigen Tag für Israel". Er warf Netanjahu vor, sich nur für sein persönliches Schicksal und nicht für die Zukunft des Staates Israel zu interessieren. "Netanjahu weiß, dass er schuldig ist."

Das Justizministerium hatte im November mitgeteilt, dass der 70 Jahre alte Regierungschef wegen Betrugs und Untreue sowie Bestechlichkeit angeklagt werden soll. Es ist das erste Mal in der Geschichte Israels, dass ein amtierender Ministerpräsident angeklagt wird. Netanjahu sprach von einem Putschversuch und kritisierte Israels Justiz aufs Schärfste. Der Polizei warf er vor, Zeugen unter Druck gesetzt zu haben.

Netanjahu hat 30 Tage lang Zeit, um Immunität zu beantragen

Israels Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hatte dem Parlamentspräsidenten die Anklageschrift gegen Netanjahu am 2. Dezember übermittelt. Danach hatte Netanjahu 30 Tage Zeit, Immunität zu beantragen. Ohne den Antrag hätte die Anklageschrift nach Ablauf der Frist beim zuständigen Gericht in Jerusalem eingereicht worden können. Mit dem Immunitätsantrag liegt das Verfahren nun jedoch vorerst auf Eis.

Unter normalen Umständen müsste ein parlamentarischer Ausschuss in der Immunitätsfrage entscheiden und danach eine Knesset-Abstimmung stattfinden. In Israel herrscht jedoch seit rund einem Jahr eine Übergangsregierung mit Netanjahu an der Spitze und das Parlament ist nur eingeschränkt handlungsfähig. Nach zwei Parlamentswahlen gelang 2019 wegen einer Pattsituation keine neue Regierungsbildung.

Amir Fuchs vom Israelischen Demokratie-Institut sagt, für die Bildung des zuständigen Komitees gebe es trotz der politischen Übergangssituation zwar kein rechtliches Hindernis. Allerdings fehle im Moment die parlamentarische Mehrheit dafür. Ohne das Komitee werde es wiederum keine weiteren Schritte im Verfahren gegen Netanjahu geben.

Am 2. März wird in Israel gewählt

Am 2. März ist eine dritte Parlamentswahl angesetzt. "Höchstwahrscheinlich wird es kein (zuständiges) Komitee geben bis zur Regierungsbildung nach der Wahl", sagt Fuchs. Eine Abstimmung über die Immunität könne damit möglicherweise erst im Mai stattfinden. Unklar ist, ob Netanjahu sich dabei eine Mehrheit von 61 der 120 Abgeordneten sichern kann. Sollte es ihm gelingen, könnte er erst angeklagt werden, wenn er nicht mehr Knesset-Mitglied ist. Es gilt allerdings als zweifelhaft, dass Netanjahu nach der Wahl im März tatsächlich eine Regierung bilden kann.

Nach israelischem Gesetz muss ein Ministerpräsident erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung zurücktreten. Israels Staatspräsident Reuven Rivlin sagte am Dienstag: "Ich denke, wir müssen die Gewählten vor der Möglichkeit schützen, sie gegen den Willen des Volkes abzusetzen."

Bei den Vorwürfen gegen Netanjahu geht es um den Verdacht der Beeinflussung von Medien, angeblich krumme Deals mit Unternehmen und Luxusgeschenke befreundeter Geschäftsleute im Gegenzug für politische Gefälligkeiten. Sollte er wegen Bestechlichkeit verurteilt werden, drohen Netanjahu bis zu zehn Jahre Haft. Im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs und Untreue wäre die Höchststrafe drei Jahre Gefängnis.

Vor der Parlamentswahl im April 2019 hatte Netanjahu während eines TV-Interviews beteuert, er werde sich nicht um Immunität vor Strafverfolgung bemühen. Nach einer Umfrage des israelischen Fernsehens sind 51 Prozent der Israelis gegen einen Antrag des Regierungschefs auf Immunität, während nur 33 Prozent den Schritt unterstützen. Angesichts von Kritik, er wolle sich aus der Verantwortung stehlen, hatte Netanjahu am Sonntag gesagt: "Immunität ist nicht gegen die Demokratie, Immunität ist ein Grundstein der Demokratie." (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren: Wie Sodastream den Frieden zwischen Juden und Palästinensern fördern will

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.