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  3. Neuer Bußgeldkatalog: Neue Regeln, härtere Strafen: Das ändert sich für Autofahrer

Neuer Bußgeldkatalog
27.04.2020

Neue Regeln, härtere Strafen: Das ändert sich für Autofahrer

Ab heute gelten in Deutschland neue Regeln und Strafen für Autofahrer. Welche das sind, erfahren Sie in der Übersicht.
Foto: Christoph Lotter (Symbol)

Ab dem 28. April gilt im deutschen Straßenverkehr ein neuer Bußgeldkatalog. Rasen wird teurer und empfindliche Strafen erwarten alle, die keine Rettungsgasse bilden.

Die von Dienstag an geltenden härteren Strafen für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder stoßen bei ADAC und FDP teils auf Kritik. "Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt - unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung", sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur

FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es "teilweise an Maß und Mitte". Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte - für beides werden von Dienstag an 55 Euro fällig. Und dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei "praxisfern und überzogen". 

Die geänderte Straßenverkehrsordnung soll vor allem dafür sorgen, dass Radfahrer sicherer durch die Stadt kommen. Auch einige Verschärfungen im Bußgeldkatalog waren im ursprünglichen Entwurf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schon vorgesehen. Über die Länder im Bundesrat kamen aber noch zahlreiche dazu. Der Verein Mobil in Deutschland nannte die Novelle gar eine "Führerschein-Vernichtungsmaschine". 

Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, nannte sie aber "an vielen Stellen schlampig und unvollständig". Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sei noch lange nicht Priorität, sagte er - es fehlten etwa Erleichterungen bei der Einführung von Tempo 30 in Innenstädten sowie Zonen, in die nur LKW mit Abbiegeassistent einfahren dürften, der Unfälle vor allem beim Rechtsabbiegen verhindern soll.

Das sind die neuen Vorschriften für Autofahrer

  • Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen - also aufgemalten Radwegen auf der Straße - ist von jetzt an verboten. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Strafe: Ab 55 Euro - in schweren Fällen bis 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister, also in "Flensburg".
  • Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war nur ein "ausreichender" Abstand vorgeschrieben.
  • Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Strafe: 70 Euro und ein Punkt.
  • In Straßen mit einem Radweg ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten - sonst sind es fünf Meter.
  • Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet. 
  • Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Neue Strafen für Autofahrer: Was jetzt härter bestraft wird

  • Innerorts reichen von jetzt an 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um - neben 80 Euro Strafe und einem Punkt - einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
  • Teurer wird das zu schnelle Fahren auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.
  • Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer - bis 100 Euro - und bringt einen Punkt. 
  • Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt sind es 55. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung wird es teurer - bis 110 Euro, auch hier droht ein Punkt. 
  • Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte wird künftig mit 55 Euro geahndet, bisher waren es 35 Euro.
  • Strafen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden von 15 auf 35 Euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden bis 55 Euro (statt 35). 
  • Auch Parken im Halteverbot wird teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an, mit Behinderung anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 Euro werden - statt wie bisher 35.
  • Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 Euro geahndet, und können je nach Dauer bis 40 (statt 30) Euro kosten. Allgemein das Halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 Euro geahndet werden, kommt es zur Behinderung mit 35 statt 15.
  • Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche Strafe sich von 70 auf 140 Euro, zusätzlich zum Punkt droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot.
  • Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden - 40 statt 20 Euro sind möglich, mit Sachbeschädigung 50 statt 25 Euro. 
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 Euro mit 55 Euro geahndet - je nach Schwere des Falls können es auch 100 Euro werden statt wie bisher 25. 
  • "Auto-Posing" heißt es, wenn man unnötig hin- und herfährt und dabei Menschen mit Lärm und Abgas belästigt. Die Geldbuße dafür wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Für Radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem Bürgersteig zu fahren: Es fallen 25 statt 15 Euro an, mit Gefährdung 35 statt 25.
  • Einfahrverbote für bestimmte Gewichtsklassen und Fahrzeugtypen oder alle Fahrzeuge - also den weißen Querstrich auf rotem Grund - zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 Euro.

Neue Strafen für Autofahrer: Was sich sonst noch ändert

  • Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Möglich wird auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.
  • Zusätzlich zu Fahrradstraßen werden ganze Fahrradzonen ermöglicht, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf. 
  • Es neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe kann solche gemeinsam genutzten Autos kennzeichnen. 
  • Ein neues Symbol kann Parkplätze und Ladeflächen für Lastenräder kennzeichnen. 
  • Zudem wird klargestellt, dass gesonderte Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden können. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten. (dpa)

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.04.2020

Einen muss ich heute unbedingt noch loswerden! Und zwar zum Absatz:
Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen...
Der muss ja gestern erst aus dem Winterschlaf hochgeschreckt sein! Viele Firmen haben derzeit wohl kaum Geld übrig um ihre LKW mit Abbiegeassistenten nachrüsten zu lassen! Ausserdem sollte eine Nachrüstung auch für den Unternehmer finanziell sinnvoll sein.
Abbiegeassistenten gibt es nicht erst seit gestern! Hätten die Herren "Verkehrsexperten" (mich würde echt interessieren wer davon einen C/CE Führerschein und Fahrpraxis hat) nicht so lange gepennt, wäre das Thema bereits abgehakt!
Und in werksneuen LKW ist bereits so viel Technik verbaut, dass kaum noch was funktioniert wie es soll! Ein Armaturenbrett was blinkt und leuchtet wie eine Lichtorgel sieht bestimmt geil aus, nur hilft sowas dem Fahrer eher weniger.
Dieser grüne Verkehrsexperte - eigentlich ist das ja schon ein Wiederspruch - möchte am liebsten in Ortschaften 30 Km/h für PKW und Schrittgeschwindigkeit für LKW! Den Gefallen würde ich ihm sogar mal einen Tag lang tun!!
Wenn wirklich mal alle LKW ab Ortsschild SCHRITTGESCHWINDIGKEIT fahren / kriechen würden..... Leute, das wird ein laaaaanger Tag!

Wie immer ohne Pseudonym
Peter Geffe

28.04.2020

Es geht lediglich um das Auffüllen leerer Kassen nachdem das Geld mit allen Händen rausgeworfen wurde. Und das ist nur der Beginn. Insbesondere die Kommunen können mit einem kleinen Handstreich leicht an der Gebühren- und Abgabenschraube drehen weil sie keine Konkurrenz haben. Ein kleines Beispiel: Hallen- und Freibäder.
Aber wie oft zu lesen ist: die Deutschen haben genügend Geld, es geht ihnen gut bis sehr gut - da kann die Obrigkeit schon zulangen.

27.04.2020

.

Zusätzliche Punkte und Fahrverbote schärfen das Empfinden

dafür, was man unterlassen sollte.

.

28.04.2020

Fast RICHTIG!
Wenn man die Kontrollen dort durchführt, wo sie in erster Linie zur Verkehrssicherheit beitragen und NICHT da, wo am meisten zu verdienen ist!

Peter Geffe

27.04.2020

Gut, Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nun mal da, dass man sich daran hält. Oft zweifle ich zwar am Sinn einer solchen Beschränkung aber sie ist nun mal da.
Als LKW-Fahrer halte ich die Vorschrift "Innerorts in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen sofern Fußgänger oder Radfahrer gefährdet oder behindert werden könnten" - also fast immer - für weltfremd, unsinnig und kaum praktkabel.
Man sieht sofort, dass diese "Neuerungen" von Schreibtischtätern und Sesslfurzern stammen.
ICH LADE HIERMIT JEDEN DIESER "EXPERTEN" ZU MIR AUF DEN BEIFAHRERSITZ EIN!!!! (Liefertour!)
Die können sich dann in der Praxis anschauen, was sie verbockt haben!
Ein Hängerzug ist maximal 18,75 Meter lang und kann bis zu 40 Tonnen wiegen. Ich keinne Rechtsabbiegespuren, die kürzer sind!
Man muss diese Masse erst mal zum Rollen bringen und dann im Kriechgang gaaanz langsam um die Kurve???? Da dürfte manche Grünphase an Ampeln nicht reichen - schon hat der Depp einen ROTLICHTVERSTOSS begangen! Toll! Warten nun an der Ampel 3 oder mehr LKW, die rechts abbiegen wollen, bewegt sich auf der Geradeausspur auch nichts mehr, da stehen nämlich die wartenden LKW!!
Auf diese Weise bringt man fast den kompletten Verkehr zum Stillstand - ausser natürlich die Radfahrer und Fussgänger!!!
Da Radfahrer vermehrt mit elektrischer Hilfe unterwegs sind (Pedelecs bis 25 Km/h, KEINE HELMPFLICHT, KEINE VERSICHERUNG NÖTIG), man aber auch ohne elektrische Hilfe über 25 Km/h kommt, werden wohl in Zukunft öfter mal Radfahrer gegen rechts abbiegende LKW bzw. deren Anhänger fahren.
ALSO WERDE ICH IN ZUKUNFT NICHT MEHR MIT DEM LKW RECHTS ABBIEGEN!!! Drei Mal links geht ja meist auch!
Was will man damit bezwecken?? Sollen wir mit unseren LKW einmal links um den Block fahren, da Rechtsabbiegen ja fast unmöglich ist???? Das wäre schon energetisch gesehen horender Blödsinn!! Oder will man LKW ganz aus den Städten verbannen??? Sollen wir unsere Lieferungen ans Fahrrad hängen, so 10 - 20 Tonnen???? Das kann auf gerader strecke gerade noch gehen, bergauf wirds schon schwieriger und bergab sitze ich bestimmt nicht mahr auf dem Fahrrad!!!
Einfacher, verkehrstechnisch sinnvoller, ökonomischer und vor allem für ALLE sicherer wäre: Abbiegende Fahrzeuge werden nicht überholt - weder links noch rechts!!!
Es kommt KAUM ein Fahrzeugführer auf die Idee ein Fahrzeug mit eingeschalteter Lichtzeichenanlage (LINKS) zu überholen!
Und das hat weder etwas mit "Schwächere bevorzugen" zu tun sondern mit VERNUNFT!
Noch ein Wort zum Thema GESCHWINDIGKEIT:
Werter Herr Scheuer!
Unfallursache Nummer 1 ist schon lange nicht mehr überhöhte Geschwindigkeit sondern Ablenkung durch Mobiltelefon gepaart mit Selbstüberschätzung und Ignoranz! Übrigens sehr oft auch bei Fahrradfahrern!

Ich brauche kein Pseudonym, ich stehe zu jedem Wort das ich geschrieben habe!
Peter Geffe

27.04.2020

@Gerold R.

Auf der Autobahn sind bei einem übersehenen Schild 26 km/h aber leicht mal drin und dann ist schon ein Monat der Führerschein weg. Die Gefährdung Dritter hält sich da meist in argen Grenzen.

27.04.2020

Wichtiger als Geldstrafen sind Fahrverbote und Punkte, die tun den Autofahrern mit dickem Geldbeutel richtig weh. Rasen kein Kavaliersdelikt sondern kann Menschenleben kosten. Tempo 30 in Wohngebieten, wo jederzeit kleine Kinder auf die Straße rennen können, ist keine Schikane.

27.04.2020

Sie zielen auf die Ungerechtigkeit ab, die es bedeutet, wenn arme und reiche Personen dieselben Bußgelder löhnen müssen.

Es ist aber auch ungerecht, wenn Leute, die sehr sehr viel (beruflich) fahren und vor allem in fremder Umgebung (ggf. unter Zeitdruck) fahren müssen, mit denselben Punktekontingent auskommen müssen wie andere, die ihr Auto nur zum Hobby bewegen und sich dann aus Lust und Laune der Raserei hingeben.

Eine Tempo-30-Zone ist immer noch keine Spielstraße. Welche Eltern lassen dort 'jederzeit kleine Kinder' auf die Straße rennen?

27.04.2020

Ich sehe da kein Problem. Der Berufskraftfahrer stellt im Ortsbereich seinen Tempomaten auf 50 und riskiert in der 30er Zone keine Punkte. Gute Navis und Navi- Apps zeigen bei regelmäßiger Aktualisierung auch zuverlässig an, wenn man die Maximalgeschwindigkeit überschreitet. Niemand kann sich erlauben, wegen Termindruck andere Menschen zu gefährden, dafür gibt es keine Entschuldigung.
Passieren kann immer und überall etwas. Mir ist schon mal in einer 50- Straße ein kleines Kind auf die Straße gerannt, während die Mutter im Kofferraum herumkramte. Zum Glück hatte ich genug Platz zum Ausweichen.

27.04.2020

Autofahrer mit "dickem Geldbeutel" können sich einen Chauffeur für 4 Wochen leisten. Ihr Argument geht ins Leere. Anstatt zu polarisieren würde ich mich über Konstruktives freuen.

27.04.2020

Ich sehe an Ihrer Einstellung, dass Sie nicht beruflich fahren. Aber evtl. denken Sie mal an die vielen Alleinverdiener, die täglich zur Arbeit fahren müssen, weil es mit öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich ist.
Soll ein Vamilienvater wegen eines einzigen Fehlers gleich Führerschein und somit Job und Existenz verlieren???
Irgendwie muss der Herr Verkehrsminister sein Versagen bezüglich der PKW-Maut wohl ausbügeln! Also müssen höhere Bußgelder her!

28.04.2020

@Gerold R:
Nein, 30 in einem Wohngebiet ist keine Schikane, es ist aber auch falsch, den Kindern beizubringen, dass sie jederzeit auf die Straße rennen können. Was bringt es im Recht zu sein, aber den Tod seines Kindes betrauern zu müssen.

Niemand wird mit Absicht irgendjemanden über den Haufen fahren, aber die Gegenseitige Ignoranz auf der Straße ist das Größte Problem und zum Hauptverantwortlichen wird der Autofahrer gemacht, obwohl es nur etwas bringt, wenn man zusammenarbeitet.

28.04.2020

Bitte definieren Sie den Begriff "RASEN"! Ist es schon RASEN wenn ein LKW auf einer Bundesstrasse 70 Km/h fährt statt der erlaubten 60? Dann bin ich auch einer dieser gewissenlosen RASER!!!
Ich halte mich innerorts an die Geschwindigkeitsvorgaben, habe fast ständig die 4 Rückspiegel im Auge und vor Allem mache ich jedem mit Blaulicht und Signal kommendem Fahrzeug so viel Platz, wie es mir möglich ist.
Ausserorts, lasse ich den LKW mit 70....73 Km/h rollen. Auch hier habe ich die Rückspiegel im Blick und ermögliche PKWs das Überholen bzw. setze den rechten Blinker, wenn die Strasse frei ist. Viele bedanken sich, bei einigen bereut man es aber. Die warten mit dem Überholen bis die Strecke unübersichtlich wird!
SO EIN SCHLIMMER UND GEWISSENLOSER RASER BIN ICH!

Wie immer ohne Pseudonym
Peter Geffe

28.04.2020

Und Sie glauben wirklich, dass jeder Autofahrer einen dicken Geldbeutel hat???
Dass Rasen Menschenleben kosten kann steht wohl ausser Frage! Ebenso, dass in Wohngebieten nicht gerast, nicht mal zu schnell gefahren werden sollte!
Die Frage ist nur: Wenn sich Oma Meyer mit 79Jahren aufs Pedelec schwingt, das Gerät nicht beherrscht und beim Sturz zu Tode kommt, war das dann RASEN oder eher NICHT BEHERRSCHEN??????
Leider hat es solche Fälle real gegeben!
Es wurde auch schon von Frontalzusammenstößen zweier Radler auf einem Radweg berichtet! Sogar in dieser Zeitung!
Welcher Kraftfahrer hatte da wohl Schuld????

27.04.2020

Bin ja mal gespannt, ob die Radler den Abstand von 1,5 Metern an der Ampel beim Durchdrängeln auch einhalten …….

27.04.2020

Lieber Klaus,
danke für deinen tollen Kommentar! Ich denke du wirst damit am Stammtisch so richtig Einruck schinden können !!!!( hab gleich ein paar mehr gemacht )!!!!

Für dich ( nur zur Info ) hier der Auszug aus der StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
Der Absatz 8 besagt:
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Also "ausreichender Raum" war meiner Erfahrung bis zuletzt, bei Autos die Fahrräder überholt haben, zwischen 2 Meter und den Außenspiegel berühren. Insofern geht dein " Durchdrängeln " für mich in Ordnung.
Machst halt a bisserl Platz dann muss er ned so drängeln.

Ich empfehl dir sonst Autobahnen und Bundesstraßen, da sind nicht so viele schlimme Radler unterwegs.
Falls du doch auf anderen Straßen fährst halt dich einfach an die Straßenverkehrsordnung, die hat immer wieder tolle Tipps um zusammen sicher nach Hause zu kommen.
Bei Fragen hilft dir deine Fahrschule oder die Polizei bestimmt weiter.

Herzliche Grüße!

28.04.2020

Hallo Bernadet P.!
Da Sie sich die Mühe gemacht haben den Auszug aus der STVO hier reinzukopieren, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn auch mal lesen und verstehen würden!
Gemeint ist: "Mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht"!
Was ist nun "Mäßige Geschwindigkeit"?? 10 Km/h? oder 20 Km/h? Für manchen flotten Radler ist 30 Km/h auch noch "mäßige Geschwindigkeit"!
Wie steht es mit der "Besonderen Vorsicht"?
In beiden Ohren Ohrhörer, das Handy in einer Hand, die andere am Lenker?
Ich habe bestimmt NICHTS gegen Radfahrer! Aber es kotzt mich an, zu sehen, wie leichtfertig mancher davon sein Leben aufs Spiel setzt!!!
Der Blick aus dem Fahrerhaus eines LKW eröffnet eine ganz andere Sicht. Man sieht viel mehr! Z.B.: PKW mit angeklappten Spiegeln (im Strassenverkehr - nicht auf dem Parkplatz), Verkehrsteilnehmer (Radler, PKW-Fahrer aber leider auch Bus-, Taxi-, LKW-Fahrer und sogar Fahrlehrer), die ihre Griffel nicht vom Handy lassen können!
Das ist meine Sichtweise, meine Meinung und ich stehe dazu!

Wie immer ohne Pseudonym
Peter Geffe

27.04.2020

"Auto-Posing" Aha da solle Polizei und Ordnungsdienst durchgreifen.
Empfehlung: Leonhardsberg, Karolinenstrasse, Perlachberg, Ludwigstrasse.

28.04.2020

Dann aber bitte auch, wenn die Ordnungshüter ihre Sonderwegerechte nutzen um nicht an einer Roten Ampel warten zu müssen.

28.04.2020

Werter Herr Andreas T.!!!!
Solche Fahrzeuge fahren nicht aus Spass mit Signal und Blaulicht! Das sollten Sie eigentlich in der Fahrschule gelernt haben!

Peter Geffe

02.05.2020

Herr Geffe:
Ich rede nicht davon, wenn Polizei oder andere Rettungskräfte zu einem Einsatz unterwegs sind.
Ich meine, ein Polizeiauto rollt im langsamen verkehr an eine Ampel, hält an, Schaltet das Blaulicht an, fährt über die Ampel und fährt dann ohne Blaulicht in aller Seelenruhe weiter. Das hatte nichts mit einem Einsatz zu tun.
Außerdem habe ich in der Fahrschule gelernt, dass das Blaulicht nur ein Signallicht ist, die Sonderwegerechte gelten nur in Verbindung mit dem Martinshorn.
Auf Nachfrage bei der Augsburger Polizei wurde mir gesagt, dass niemand überwacht, wann die Polizisten diese Sonderwegerechte wahrnehmen.