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Lübcke-Mord
30.06.2020

Neues Bild im Lübcke-Prozess

Schauplatz des Verbrechens: die Terrasse  des Hauses der Familie Lübcke.
Foto: S. Pförtner, dpa

Das Gericht hat sich ein Video der zweiten dokumentierten Vernehmung zeigen lassen, in dem der Angeklagte sein Geständnis widerruft. Doch welche Version stimmt.

Woran erkennt man, ob jemand lügt? Und woran, ob er die Wahrheit sagt? Das ist die Frage, die über allem steht an diesem Dienstag in Frankfurt, Prozesstag Nummer drei im Mordfall Dr. Walter Lübcke. Auf der Anklagebank hat wieder Stephan E. Platz genommen. Der Generalbundesanwalt ist überzeugt, dass er es war, der den Kasseler Regierungspräsidenten am 1. Juni 2019 auf dessen Terrasse in Istha erschossen hat.

Hauptsächlich stützen sich die Ankläger dabei auf das Geständnis, das Stephan E. wenige Wochen nach der Tat abgegeben hatte. Das Video dieses Geständnisses führte der Strafschutzsenat unter Vorsitz des Richters Thomas Sagebiel am zweiten Prozesstag vor knapp zwei Wochen vor – und Stephan E. schilderte darin detailliert, wie er sich Waffen besorgte, das Haus seines Opfers auskundschaftete und wie er Walter Lübcke erschoss. Während das Video lief, brach er in Tränen aus. Am Ende sagte er: „Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe, dass ein Mensch sterben musste, weil er die falschen Worte gesagt hatte.“

Stephan E. will plötzlich doch nicht geschossen haben 

Nun, am dritten Prozesstag, blicken Angeklagte und Verteidiger, Ankläger und Familie Lübcke erneut zur Leinwand, auf der ein zweites Video gezeigt wird, aufgenommen am 8. Januar 2020. Und Stephan E. will darin plötzlich nicht mehr der Mörder von Walter Lübcke sein. Mehrere Kameras sind auf Stephan E. gerichtet. Neben ihm sitzt sein Verteidiger Frank Hannig, der nach dessen erster Vernehmung moniert hatte, diese sei unzulässig gewesen, da Stephan E. unter Medikamenteneinfluss gestanden und drei Tage nicht geschlafen habe.

Zusammenfassen lässt sich die zweite Aussage wie folgt: Nicht er, Stephan E., habe Lübcke erschossen, sein früherer Freund Markus H. sei es gewesen. Gemeinsam sei man mit einem VW Caddy, an dem zuvor falsche Nummernschilder montiert wurden, nach Istha gefahren mit dem Ziel, Lübcke „eine Abreibung zu verpassen“. Der CDU-Mann habe auf seiner Terrasse gesessen, das Smartphone in der Hand. Beide, Stephan E. und H. hätten sich ihm dann genähert, H. habe die Waffe gezogen, den Hahn gespannt und gerufen: „So Lübcke, Zeit zum Auswandern.“ Er selber habe an Lübcke gerichtet hinzugefügt: „Für so was wie dich gehe ich jeden Tag arbeiten.“ Walter Lübcke, sagt Stephan E., habe aufstehen wollen aus seinem Gartenstuhl, aber er habe ihn zurückgedrückt, sei dann einen Schritt zurückgegangen, um Anlauf zu holen für einen Tritt gegen Lübckes Oberkörper. Abermals habe sich nun Lübcke erhoben und gerufen: „Verschwinden Sie!“ Dann sei der Schuss gefallen. Unabsichtlich, so habe H. es Stephan E. später im Auto geschildert. Und zu ihm gesagt: „Wir bleiben cool, wir pokern bis zum Ende.“

Mehr als vier Stunden dauert das zweite Vernehmungsvideo

Mehr als vier Stunden dauert dieses zweite Geständnis. So detailliert, auch emotional schlüssig wie das erste ist es bei weitem nicht. Viele Antworten gibt Stephan E. erst auf Nachfrage, oft stockt er sekundenlang. Immer aufgebrachter wird neben ihm Verteidiger Hannig. An den Ermittlungsrichter gerichtet sagt Hannig, Stephan E. habe ihm gegenüber viel klarer formuliert, was wirklich vorgefallen sei. Der Ermittlungsrichter sieht im Video „einen Fundamentalwiderspruch“: Warum habe der Angeklagte im Sommer einen Mord gestanden, den er laut aktueller Aussage gar nicht begangen habe? Stephan E. erklärt dazu, sein erster Verteidiger, Dirk Waldschmidt, ein rechter Szeneanwalt, habe ihn zu der Falschaussage gedrängt. Dieser habe ihm gesagt, das juristisch einzig Sinnvolle sei ein Geständnis, schließlich hätten die Ermittler dessen DNA am Tatort gefunden. Waldschmidt habe ihn dann überredet, Markus H. aus allem rauszuhalten, das gebiete der Ehrenkodex. Im Gegenzug habe Waldschmidt versprochen, seine Familie zu beschützen. Auch diese Einlassung überzeugt den Ermittlungsrichter nicht. Am Ende des Videos sagt er, dass er Stephan E. nicht glauben könne.

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