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Leistungsschutzrecht
29.08.2012

Neues Gesetz schützt den Wert der Worte im Internet

Ein Wunsch der Zeitungs- und Zeitschriftenbranche geht in Erfüllung: Mit einem Leistungsschutzrecht für Pressetexte im Internet könnten bald die Suchmaschinen zur Kasse gebeten werden.
Foto: dpa

Online-Suchmaschinen sollen sich künftig an den Kosten der Verlage für journalistische Inhalte beteiligen. Betreiber von Suchmaschinen protestieren.

Bevor ein Zeitungsartikel fertig ist, muss einiges passieren. Journalisten recherchieren, diskutieren, entwerfen Ideen und verwerfen sie wieder. Sie formen ihre Erkenntnisse, Gedanken und Meinungen zu Texten. Hunderte Redakteure arbeiten so Tag für Tag in Deutschlands Zeitungsverlagen. Sie erschaffen Nachrichten, Reportagen und Kommentare. Und sie tun das nicht umsonst.

Verlage können Kosten kaum decken

Besonders im Internet, wo ein Teil der Texte den Lesern gratis zur Verfügung gestellt wird, ist es für viele Zeitungsverlage aber noch immer schwierig, ihre Kosten zu decken. Unter dem sperrigen Titel „Leistungsschutzrecht“ hat das Bundeskabinett deshalb jetzt einen Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Online-Suchmaschinen sich in Zukunft an den Kosten für journalistische Inhalte beteiligen müssen, wenn sie auf ihren Seiten mit sogenannten Teasern auf die Texte der Verlage verweisen.

Angemessene Teilhabe an den Gewinnen

„Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden“, erklärt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Das neue Leistungsschutzrecht gewähre ihnen „eine angemessene Teilhabe“ an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber erzielen, indem sie die Leistungen der Verleger nutzen.

Google, Yahoo und Bing müssen Nutzungslizenzen kaufen

Zahlen müssen nur die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und sogenannte gewerbliche News-Aggregatoren. Sie sollen in Zukunft bei den Verlagen Nutzungslizenzen kaufen. Tun sie das nicht, können Verlage eine Unterlassung der Nutzung verlangen. Auch die Urheber der Artikel, also die Journalisten selbst, sollen an den neuen Einnahmen beteiligt werden.

Für Nutzer ergeben sich keine Veränderungen

Für andere Nutzer und Verbraucher bedeute die Neuregelung keine Änderung, heißt es aus dem Justizministerium. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Anwaltskanzleien, Verbände sowie private und ehrenamtliche Nutzer könnten online weiter kostenlos auf Artikel verweisen. Auch das Verlinken und Zitieren blieben erlaubt. „Der Informationsfluss im Internet wird durch das neue Gesetz daher nicht beeinträchtigt werden“, glaubt man im Justizministerium.

Kritiker bezeichnen das Gesetz als "Unsinn"

Bei den Suchmaschinen-Betreibern wie „Google“, „Bing“ oder „Yahoo“ sieht man das anders. „Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel“, sagte ein Sprecher von Google. Das geplante Gesetz treffe jeden Internetnutzer, erklärte er – und sprach von einem „schwarzen Tag“.

Auch die Opposition nannte das Vorhaben der Regierung „unsinnig“. Die Pläne führten zu einer Einschränkung der Informationsfreiheit, sagten die netzpolitischen Sprecher der SPD, Björn Böhning und Lars Klingbeil. Kritisiert wird vor allem, dass es schon jetzt in der Macht der Verlage liegt, zu verhindern, dass Suchmaschinen auf ihre Inhalte zugreifen. Das wollen die meisten Verleger aber nicht, weil sie so womöglich einen Teil ihrer Online-Leser verlieren würden.

Der Bundestag entscheidet in einigen Wochen

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger erklärten, der jetzige Entwurf des Leistungsschutzrechts könne als ausgewogen bezeichnet werden. Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sagte, das neue Recht sei ein „wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet“. In den nächsten Wochen wird sich der Bundestag mit dem Gesetz beschäftigen. Die Abgeordneten werden den Text diskutieren und prüfen. Dann werden sie entscheiden, welchen Wert sie Gedanken und Worten im Internet in Zukunft beimessen wollen. (mit dpa)

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