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Justiz
13.11.2018

Niederlage für Frauke Petry im AfD-Streit um Namensrechte möglich

Frauke Petry muss sich vor Gericht verantworten. Die AfD will dort durchsetzen, dass die neue Marke ihrer Ex-Chefin, "Die blaue Partei", gelöscht wird.
Foto: Jan Woitas, dpa

Ein Jahr nach ihrem Austritt aus der AfD streiten Frauke Petry und ihre Ex-Partei vor Gericht um Markenrechte. Petry muss sich dabei wohl auf eine Niederlage einstellen.

Im Markenstreit mit ihrer Ex-Partei AfD muss Frauke Petry mit einer Niederlage rechnen. Das Landgericht München I hat am Dienstag angedeutet, dass die ehemalige AfD-Chefin ihre angemeldete Marke "Die Blaue Partei" wohl löschen muss. Das Urteil in der Sache soll allerdings erst in rund zwei Monaten fallen.

Petry hatte nach ihrem Austritt aus der AfD "Die blaue Partei" gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Am 14. Oktober 2017 hatte sie die Eintragung der Marke "Die Blaue Partei" beantragt. Die AfD war mit ihrer Marke "Die Blauen" schneller und hatte sie bereits am 27. September 2017 anmeldet - rund zwei Wochen vor Petry.

AfD verlangt von Frauke Petry ihre Marke "Die blaue Partei" zu löschen

Die Partei verlangt nun von Petry, ihre Marke zu löschen und hat sie entsprechend abgemahnt. "Wir sehen nach unserer Vorberatung eine Verwechselungsgefahr nach Markengesetz für gegeben", sagte die Richterin in München. Damit bestehe die Voraussetzung, die Marke löschen zu lassen. Das Urteil ist für den 29. Januar 2019 terminiert.

 Petry hatte unmittelbar nach der Bundestagswahl 2017 AfD-Fraktion und Partei verlassen, sie sitzt nun als fraktionslose Abgeordnete im Parlament. Petry hatte "Die Blaue Partei" gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Marcus Pretzell, und einigen Mitstreitern gegründet. Im sächsischen Landtag bilden Petry und vier weitere Ex-AfDler die Blaue Gruppe. Im Bundestag gehört außer Petry nur der frühere AfD-Abgeordnete Mario Mieruch zu den Blauen. 

Petry selbst war nicht zur Verhandlung in München erschienen, auch die AfD ließ sich nur durch einen Anwalt vertreten. Beide Seiten verzichteten vor Gericht darauf, ihre Sicht der Dinge noch einmal zu erläutern. (dpa)

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